Welche Strafe droht mir (Warenbetrug)?
Ich habe leider einen großen Fehler gemacht und 5 Leute um knapp 9000€ betrogen. Da ich nun einen Kredit aufgenommen habe welcher bewilligt wurde. Habe ich da ich meine Tat (Ich war noch vor einem Monat Drogensüchtig als auch Spielsüchtig -was keine Entschuldigung ist-) so unfassbar bereue, jedem dem ich Geld schulde, den kompletten Betrag zurück überwiesen habe, inklusive einem Entschuldigungsbrief.
Nun Frage ich mich welche Strafe mir droht? Ich bin mir sicher dass ich angezeigt wurde, jedoch habe ich weder eine Meldung von der Polizei bekommen, noch weiß ich nicht was die damaligen Geschädigten gemacht haben, da ich diese blockiert hatte nachdem das Geld für die nicht vorhandene Ware überwiesen wurde..
Ich habe mich nun für eine Therapie entschieden die mir bei meinen psychischen Problemen und ich möchte mein Leben einfach um 180 Grad ändern, eine Ausbildung beginnen, Sport machen, eine erfolgreiche Zukunft aufbauen. Nur plagt mich der Gedanke mit welchen Konsequenzen ich leben muss, da ich mir sicher bin dass die Polizei bereits gegen mich ermittelt...
Ich wäre bereits direkt bei der Polizei klären Tisch zu machen, nur weiß ich nicht ob das schlau ist
4 Antworten
Reue und Weidergutmachung des Schadens sind schon mal optimal.
Falls Du noch zur Polizei mußt, weise die Wiedergutmachung nach.
Ich glaube nicht, daß dann noch viel passiert.
Du kannst unter Umständen dafür sorgen, dass du als schuldunfähig aufgrund mangelnder zurechnungsfähigkeit gelten kannst. Ich bin mir nicht sicher ob das durchkommt, aber ausschließen will ich es nicht. Und wenn nicht:
Du hast das Geld inklusive Entschuldigung zurückgezahlt. Du warst süchtig und Menschen tun für sucht noch viel schlimmere Dinge (ist keine Entschuldigung, aber das macht es besser jedenfalls vor Gericht) nochmal positiv ist, dass du dich für Therapie entscheidest. Du zeigt außerdem Reue und gestehst Ausnahmslos deine Schuld ein.
Für dich sehe ich sehr gute Chancen
Wenn du Glück hast nur gemeinnützige Arbeit
Das du das Geld zurückgezahlt hast nach dir Strafe nicht ungeschehen, aber stellt ggf. Mildernde Umstände dar. Die Drogensucht und Spielsucht könnten sehr Zurechnungsfähigkeit in Frage stellen.
Wenn du angezeigt wurdest, und es zu einer Strafe kommt, würde ich mit einer niedrigen Bewährungsstrafe oder Geldstrafe rechnen