Welche Rechte hat man wenn man im Supermarkt abgelaufene Produkte findet?
Ich finde im Supermarkt öfter abgelaufene Produkte. Sogar manchmal sind alle gleiche Markenwaren vom Sortiment abgelaufen.
Welche Rechte hat man als Käufer?
Ich kaufe sie und nach der Bezahlung sage ich dem Verkäufer, dass das abgelaufen ist und bekomme eine Gratis geschenkt!
Was wpassiert wenn ich sie jedoch esse und Lebensmittelvergiftung habe? Bzw Durchfall und Übelkeit?
Kann ich diesen Supermarkt anzeigen und eine Entschädigung verlangen?
16 Antworten
Das einzige Recht das du in diesem Zusammenhang hast ist, dass du das Produkt nicht kaufen musst. Das wars.
Wenn du das Produkt wissentlich mit abgelaufenem MHD kaufst, dann hast du noch nicht einmal das Recht es umzutauschen, da du dich ja beim Kauf damit einverstanden erklärt hast. Einzige Ausnahme ist, wenn es auch verdorben ist, was aber sehr unwahrscheinlich ist.
Solltest du, was ebenso unwahrscheinlich ist, eine Lebensmittelvergiftung, Durchfall etc. von einem abgelaufenen Produkt bekommen, dann ist das ganz allein deine eigene Schuld. Niemand zwingt dich dazu es zu essen und du hast auch Augen im Kopf.
was redest du da für ein Blödsinn?
Dito!
man hat immer recht ein abgelaufenes Produkt zurück zu geben
"Immer" schon mal gar nicht. Wenn es bei dir zu Hause abläuft, hast keinerlei Rechte in diesem Zusammenhang. Und ich sagte zudem, wenn man es wissentlich (!) mit abglaufenem MHD. Tut man es versehentlich, so ist dies ein anderes Thema.
ein abgelaufenes Produkt hat nichts auf Regalen zu suchen!
Das ist richtig. Aber erstens: Wo Menschen arbeiten passieren auch Fehler. Das kann man wissen und damit kann - und muss - man immer rechnen. Man hat auch eine gewisse Eigenverantwortung. Und zweitens: Trotz größter Kontrollen kann auch immer mal was übersehen werden oder war bei der Kontrolle nicht erkennbar.
es ist strafbar!
Sagt wer? Steht wo???
administratives Verbrechen
Bitte was???
wo er eine Lebensvergiftung bescheinigt
So leicht bekommt man die nicht, nur weil ein Produkt mal überm MHD ist. Ich habe schon eine Cola probiert die 40 Jahre über dem MHD war. Eine Lebensmittelvergiftung bekommst du nur, wenn das Produkt verdorben ist und sich Stoffwechselgifte von Bakterien und Pilzen bilden. Wenn dies der Fall ist, dann schmeckt man das in der Regel auch. Und wer es dann trotzdem konsumiert hat selbst Schuld.
beweisen dass der abgelaufen Produkt in diesem Laden gekauft wurde , kann man ja mit der Quittung
Wenn nicht gerade bargeldlos bezahlt wurde, beweist sie nur, dass IRGENDJEMAND Produkt X gekauft hat. Und selbst mit Karte beweist das nur, dass IRGENDEIN Produkt X gekauft wurde, aber nicht, dass es genau eben jenes war.
und sogar der Videoaufnahme des Ladens
Die beweist gar nichts. Mal ganz davon abgesehen, dass die gar nicht dauerhaft gespeichert wird / werden darf, nützt dir die Videoaufnahme des Ladens gar nichts. Eben weil es die des Ladens ist und nicht deine. Du hast darauf gar keinen Zugriff.
Ladens , heute hat ja jeder Laden ,Überwachungskameras
Die Mehrzahl hat keine.
Ich arbeite im Supermarkt und dort sind immer abgelaufene Produkte wie z.B. Twix, Weingummis und mehr. Darf ich mir davon etwas mitgehen lassen oder bekomme ich sonst einen dran, weil so etwas auffällt?
Solltest du, was ebenso unwahrscheinlich ist, eine Lebensmittelvergiftung, Durchfall etc. von einem abgelaufenen Produkt bekommen, dann ist das ganz allein deine eigene Schuld. Niemand zwingt dich dazu es zu essen und du hast auch Augen im Kopf.
So ein Blödsinn. Du solltest besser keine Tipps im Bereich Lebensmittelrecht geben. Nach dieser Argumentation dürfte ja auch ein Restaurant seinen Gästen verdorbenes Fleisch servieren. Man ist ja schließlich nicht dazu gezwungen, im Restaurant zu essen und seine Augen hat man normalerweise auch dabei.
Du solltest besser keine Tipps im Bereich Lebensmittelrecht geben.
Das ist ja auch kein allgemeiner Tipp, sondern er bezieht sich allein auf die Frage des FS, in der er WISSENTLICH ein abgelaufenes Produkt kauft und isst. Und in diesem Fall wäre es nun mal seine eigene Schuld, wenn er sich dabei nicht auf seine Sinne verlässt.
Wenn er im Restaurant explizit gesagt bekommen würde, dass es sich bei seinem Gericht um abgelaufenes oder gar verdorbenes Fleisch handelt, dann wäre es ebenso seine eigene Schuld, wenn er es trotz dieses Wissens konsumieren würde.
Cokedose, du machst es nur noch schlimmer. Es geht hier nicht um „schuld“ und „nicht schuld“, das sind Begriffe aus der Kita. Es geht um geltendes Recht und ein Händler darf keine Produkte mit überschrittenem MHD verkaufen, außer er weist darauf hin (bspw. mit einem Etikett auf dem Produkt). Verdorbene Ware darf übrigens unter keinen Umständen verkauft werden, auch nicht reduziert! Fleisch hat beispielsweise ein Verbrauchsdatum und muss danach vom Händler sofort entsorgt werden.
geht hier nicht um „schuld“ und „nicht schuld“
Richtig, es geht primär um eine korrekte Beantwortung der Frage. Das habe ich getan. Aber da der FS auch von einer Anzeige und Entschädigung spricht, geht es sekundär auch um die Schuldfrage. Welche nun mal bei ihm selbst liegt, wenn er alles wissentlich macht und sich somit ggf. vorsätzlich selbst einen Schade zufügt.
Es geht um geltendes Recht und ein Händler darf keine Produkte mit überschrittenem MHD verkaufen, außer er weist darauf hin (bspw. mit einem Etikett auf dem Produkt).
Es ist nicht verboten auch ohne Hinweis Waren über MHD zu verkaufen. Es wäre dann jedoch ein Gewährleistungsfall und somit ein berechtigter Reklamationsgrund für den Kunden, da das Produkt nicht die Beschaffenheit aufweist, die der Kunde erwarten kann.
Mit der verdorbenen Ware und dem Verbrauchsdatum hast du zwar vollkommen Recht, aber darum geht es hier nicht.
Mein Beispiel mit dem Restaurant war auch nur sinnbildlich gemeint und kein Praxisbeispiel. Es ging, wie gesagt, nur darum zu verdeutlichen, dass man nicht andere für sein eigenes vorsätzliches und wissentlich möglicherweise schädigendes Handeln verantwortlich machen kann.
Richtig, es geht primär um eine korrekte Beantwortung der Frage. Das habe ich getan. Aber da der FS auch von einer Anzeige und Entschädigung spricht, geht es sekundär auch um die Schuldfrage. Welche nun mal bei ihm selbst liegt, wenn er alles wissentlich macht und sich somit ggf. vorsätzlich selbst einen Schade zufügt.
Nein, eben nicht. Ob der Käufer bewusst oder unbewusst einen Artikel mit überschrittenem MHD kauft, ist hier nicht relevant. Es gehört zu den Aufgaben eines Verbrauchermarktes, Artikel mit überschrittenem MHD deutlich zu kennzeichnen. Viele Supermärkte bieten auf solche Produkte einen Rabatt an, das ist aber nicht rechtlich vorgesehen. Verdorbene Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum wie Fleisch und Fisch müssen sofort entsorgt werden.
Es ist nicht verboten auch ohne Hinweis Waren über MHD zu verkaufen.
Das ist falsch. Unbedingt ist darauf hinzuweisen, dass das MHD überschritten ist. Nachzulesen hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/auswaehlen-zubereiten-aufbewahren/mindesthaltbarkeitsdatum-mhd-ist-nicht-gleich-verbrauchsdatum-13452
Ware mit überschrittenem MHD neben „gute“ Ware stellen und hoffen, dass sie unbemerkt im Einkaufskorb landet, ist nicht zulässig.
Es wäre dann jedoch ein Gewährleistungsfall und somit ein berechtigter Reklamationsgrund für den Kunden, da das Produkt nicht die Beschaffenheit aufweist, die der Kunde erwarten kann.
Das ist - unabhängig vom MHD - immer der Fall. Wenn eine Packung geschnittenes Brot beim Auspacken Schimmelstellen aufweist, obwohl das MHD nicht überschritten ist, darf der Kunde auch hier Ersatz oder Geld zurück verlangen.
Für alle, die es Heute noch googeln....Was der so genannte Community-Experte Cokedose schreibt, ist ein riesen Haufen absoluten Bullshits. Wenn Du eine Lebensmittelvergiftung durch abgelaufen verkaufte Lebensmittel erleidest, hast Du Anrecht auf "Schmerzensgeld" (Schadensersatz wegen immaterieller Schäden). Man muss jedoch natürlich nachweisen, dass es durch das Produkt verursacht wurde. Dafür die Verpackung, die Quittung und idealer Weise noch einen Rest des Lebensmittels aufbewahren, einen ärztlichen Attest einholen und eigentlich am Besten auch eine Kotprobe aufbewahren bzw. das mit dem Arzt besprechen.
Wenn Du es nicht gegessen hast, hast Du natürlich das Recht das umzutauschen, jedoch keine weiteren Ansprüche. Du hast aber die Möglichkeit und das Recht dies beim Gesundheitsamt anzugeben, die daraufhin ggf. eine Nachkontrolle machen. Dies würde ich auf jeden Fall empfehlen, da Märkte, die dies vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig machen durch die Häufung der Meldungen ins Visier geraten und es im Nachhinein auch als Beweis oder zumindest Nachweis für ein Verfahren dient.
Du scheinst ganz "ein Kind" unserer profitgierigen heutigen Gesellschaft zu sein. Das lese ich aus deiner Frage heraus.
Wenn du im Supermarkt abgelaufene Produkte findest, so solltest du das Personal oder den Marktleiter darauf aufmerksam machen. Damit hat sich's auch schon. Das wäre deine Pflicht, allein schon, um andere Käufer vor einem möglichen Schaden zu bewahren. - Du solltest dabei nicht darauf spekulieren, einen Profit aus der Situation zu ziehen.
Und du solltest auch nicht solche Produkte kaufen, um vorzutäuschen, du hättest nicht schon vor dem Kauf vom Ablaufdatum gewusst. - Das ist schäbig!
Und wenn du solche Produkte in deiner Dummheit auch noch kaufen und verzehren würdest, so bekommst du hoffentlich zurecht eine Magenverstimmung. Es muss ja nicht immer gleich die Lebensmittelvergiftung sein.
Ich glaube du musst noch viel lernen, um ein ordentliches Mitglied unserer Gesellschaft zu werden.
Wenn du abgelaufene Produkte findest, hast du nur das Recht, diese nicht zu kaufen. Solltest du doch solche Produkte gekauft haben, hast du außerdem das Recht diese umzutauschen. Ein Recht auf Preisnachlass, ein Geschenk o. ä. hast du nicht.
Produkte, die das Verbrauchsdatum überschritten haben, dürfen nicht mehr angeboten weren. Produkte, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, dürfen auch weiter verkauft werden, wenn die Ware einwandfrei ist. Der Verkäufer ist aber verpflichtet, auf den Ablauf des MHD hinzuweisen.
Ich habe ein Recht auf Entschädigung! Ich muss nicht immer auf das ablaufdatum schauen. Wenn ich wegen diesem abgelaufenen produkt krank werde muss ich geld bekommen.
Du solltest meine Antwort erneut lesen. Dann solltest du den Unterschied zwischen Verbrauchsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum verstehen. Wenn du ein Produkt kaufst, das eines dieser Daten überschritten hat, hast du ein Recht auf Umtausch, mehr nicht.
was redest du da für ein Blödsinn? man hat immer recht ein abgelaufenes Produkt zurück zu geben und Rückerstattung verlangen! ein abgelaufenes Produkt hat nichts auf Regalen zu suchen! es ist strafbar! man darf sogar eine Anzeige vor Ort, wo dieses administratives Verbrechen begangen wurde, und wenn man dieses Produkt isst und sich vergiftet muss man sofort zum Arzt gehen wo er eine Lebensvergiftung bescheinigt , dann soll das Gericht entscheiden ob der Laden Schmerzensgeld bezahlen muss, normalerweise will der Laden und man kann es ohne Gericht klären ,wenn die dem Kunden(Opfer) etwas anbieten. Aber wie gesagt ,man muss alles sich bescheinigen ,weil ohne Dokumente die man zur richtigen Zeit bekommen hat , ist es schwer etwas zu machen, beweisen dass der abgelaufen Produkt in diesem Laden gekauft wurde , kann man ja mit der Quittung und sogar der Videoaufnahme des Ladens , heute hat ja jeder Laden ,Überwachungskameras. Ich sage nicht dass es alles leicht ist ,Schmerzensgeld zu bekommen, in USA ist sowas immer leichter ,hier in Deutschland sind viele Gesetze mit Lücken, die man umgehen kann!