Für alle, die es Heute noch googeln....Was der so genannte Community-Experte Cokedose schreibt, ist ein riesen Haufen absoluten Bullshits. Wenn Du eine Lebensmittelvergiftung durch abgelaufen verkaufte Lebensmittel erleidest, hast Du Anrecht auf "Schmerzensgeld" (Schadensersatz wegen immaterieller Schäden). Man muss jedoch natürlich nachweisen, dass es durch das Produkt verursacht wurde. Dafür die Verpackung, die Quittung und idealer Weise noch einen Rest des Lebensmittels aufbewahren, einen ärztlichen Attest einholen und eigentlich am Besten auch eine Kotprobe aufbewahren bzw. das mit dem Arzt besprechen.
Wenn Du es nicht gegessen hast, hast Du natürlich das Recht das umzutauschen, jedoch keine weiteren Ansprüche. Du hast aber die Möglichkeit und das Recht dies beim Gesundheitsamt anzugeben, die daraufhin ggf. eine Nachkontrolle machen. Dies würde ich auf jeden Fall empfehlen, da Märkte, die dies vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig machen durch die Häufung der Meldungen ins Visier geraten und es im Nachhinein auch als Beweis oder zumindest Nachweis für ein Verfahren dient.