Ich habe was abgelaufenes vom Supermarkt gegessen mit Folgen wie Übelkeit...darf ich mich beim Supermarkt beschweren?

18 Antworten

Also erst einmal: Das "Recht" sich zu beschweren hat man grundsätzlich immer. Ob die Beschwerde gerechtfertigt ist, ist etwas anderes. 

In deinem Fall, würde ich einfach mit dem Marktleiter sprechen, das Produkt und Kassenbon mitnehmen, und ihm zeigen. 

Ein neues Produkt wirst du höchstwahrscheinlich bekommen, und unter Umständen noch einen mini Gutschein über 5 oder 10€

Das ganze ist aber reine Kulanz des Marktes, denn Lebensmittel über dem MHD dürfen immer noch ohne weiteres verkauft werden, nur das dann eben der Händler, und nicht mehr der Hersteller für die Qualität verantwortlich ist. 

Ich nehme mal an es war ein Müsli? Dann ist eine Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe wahrscheinlicher, als das das Müsli schlecht war. 

Du meinst mit abgelaufen das Mindesthaltbarkeitsdatum? Der Hersteller garantiert das bis zu diesem Datum das Produkt noch einwandfrei ist. Diese Produkte sind aber weitaus länger haltbar und genießbar.
Ich denke eher das die Bauchkrämpfe von der Menge die du gegessen hast kamen. Klar kannst Du probieren das Produkt zurückzugeben. Es kommt allerdings auf die Kulanz des Händlers an ob er es zurücknimmt.

ich habe vorgestern was beim Supermarkt gekauft ( Nuss-Frucht-Mix) was schon seit dem 3.10.16 abgelaufen ist

Erstens ist das Lebensmittel nicht "abgelaufen" im Sinne von "verdorben" sondern nur das Datum, bis zu welchem der Hersteller garantiert, daß sich Geschmack, Beschaffenheit etc. nicht ändern - und zweitens ist es Deine eigene Schuld.

Deswegen bekam ich heftige Bauchkrämpfe

Ich wage zu bezweifeln, daß das am Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gelegen hat. Aber wenn Du den Beweis dafür erbringen kannst...


Der Supermarkt wird dir vielleicht auf Kulanz den Artikel ersetzen da er dich  nicht als Kunde verlieren möchte. Im Grunde kann der Marktleiter aber auch sagen, dass du dieses Produkt schon länger gekauft hast und auch schon länger geöffnet ist und du dir nur einen neuen Artikel erschnorren möchtest. Die Beweislast liegt bei dir, dass du das nicht schon vor Wochen sondern erst vor ein paar Tagen gekauft hast.

Du bist vollmundiger Verbraucher. Warum hast Du denn über MHD hinaus verzehrt? Allerdins hätte der Markt des Produkt aus dem Verkauf nehmen oder kenntlich gemacht und billiger anbieten müssen.
Dass Dir davon schlecht wird, ist kaum vorzustellen.
Sicherlich kannst Du mit Bon zum Marktleiter gehen. Der wird Dir ersatz anbieten. Aber wir reden hier von einem Wareneinsatz von etwa 2-3 €.(?)