Welche Rechte habe ich als Empfänger, wenn DHL das Paket nicht auffindet?
Wir haben einen All-in-One-Computer beim Hersteller reparieren lassen. Die Firma hat ihn am 07.09.2016 per DHL-Paket an uns zurückgesandt. Wir haben Infomails sowie die Sendungsnummer.
Inzwischen stellte sich aber heraus, dass das Paket in eine ganz andere Ecke Deutschlands geschickt wurde. Ganz in den Osten, nahe der tschechischen Grenze. Wir wohnen im Rheinland. Der Sendestatus ändert sich auch gar nicht mehr.
Nach Rücksprache mit DHL wurde mir bestätigt, dass da wohl etwas schiefgelaufen ist und der Versender einen Nachforschungsantrag stellen soll. Darum habe ich dann den Hersteller gebeten und warte nun zähneknirschend auf weiteres.
Was, wenn das Paket nicht mehr aufzufinden ist? Stimmt es, dass Pakete lediglich bis 500,-- versichert sind? Der PC dürfte einiges mehr wert sein. Welche Rechte habe ich als Empfänger?
Danke fürs Lesen und hilfreiche Antworten!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dresanne/1500572602760_nmmslarge__189_38_679_679_16cbad31403c162d4a02e046ea7bc8c3.jpg?v=1500572603000)
Das Paket taucht bestimmt wieder bei Dir auf, so einen Fall hatte ich auch kürzlich. Ansonsten haftet nur die DHL und niemand anderes. Er stimmt, dass die DHL nur bis zu 500,-- Euro haftbar gemacht werden kann. Übersteigt der Wert, hätte eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden müssen. - Aber noch ist es nicht so weit.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Zwei unterschiedliche Rechtsverhältnisse.
Es haftet
- der Versender dem Kunden gegenüber (B2C-Versand, Risiko des Untergangs trägt der Versender) auf Erfüllung, und
- der Transporteur gegenüber dem Versender im Rahmen der vereinbarten Deckungsgrenzen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Grundsätzlich kann nur der Auftraggeber einen Nachforschungsantrag stellen respektive im Verlustfall gegenüber DHL seinen eigenen Schaden geltend machen, da der Hersteller hier der Vertragspartner des Transporteurs ist, nicht der Empfänger.
Richtig ist, dass bei DHL Pakete nur bis € 500.-- versichert sind. Ob der tatsächliche Schaden höher ist, kann in Ermangelung von Details so nicht festgestellt werden.
Der PC dürfte einiges mehr wert sein.
Ein gebrauchter AiO, der bereits aus der Reparatur kommt? Naja. Der Zeitwert - sofern es nicht um einen Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 6 Monate nach Erwerb ging - wird wohl irgendwo bei den € 500.-- liegen, evtl. etwas drüber, wenn sehr hochwertig ausgestattet. Die Nachfrage danach ist ausgesprochen klein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Versender haftet in dem Fall für den Verlust.
Gegenüebr DHL hast Du keine Handhabe da Du keine Vertragsbeziehung mit DHL unterhälst.
Es ist auch korrekt, dass Standard Pakete bei DHL bis zu 500 Euro versichert sind. Das muss dich in dem Fall aber nicht interessieren, da der Versender hier haftbar zu machen ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Das stimmt so nicht. Das Versandrisiko trägt (Vebrauchergeschäft, § 447) hier das Unternehmen, an welches der PC zwecks Reparatur versandt worden war. Dieses wiederum hat einen Schadenersatzanspruch gegen den Transporteur; wie die beiden das regeln, ist deren Sache, und muss den Kunden nicht kümmern. Zu liefern hat der Versender, wahlweise als Schadenersatzleistung respektive Stellung eines Ersatzgerätes.
Das stimmt nicht. Der Versender ist doch nicht für ein Verschulden der DHL haftbar zu machen. Das hättest Du Dir selbst überlegen können, dass das nicht stimmt.