Welche Rechte habe ich als Empfänger, wenn DHL das Paket nicht auffindet?

3 Antworten

Das Paket taucht bestimmt wieder bei Dir auf, so einen Fall hatte ich auch kürzlich. Ansonsten haftet nur die DHL und niemand anderes. Er stimmt, dass die DHL nur bis zu 500,-- Euro haftbar gemacht werden kann. Übersteigt der Wert, hätte eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden müssen. - Aber noch ist es nicht so weit.


FordPrefect  13.09.2016, 17:31

Zwei unterschiedliche Rechtsverhältnisse.

Es haftet

- der Versender dem Kunden gegenüber (B2C-Versand, Risiko des Untergangs trägt der Versender) auf Erfüllung, und

- der Transporteur gegenüber dem Versender im Rahmen der vereinbarten Deckungsgrenzen.

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Grundsätzlich kann nur der Auftraggeber einen Nachforschungsantrag stellen respektive im Verlustfall gegenüber DHL seinen eigenen Schaden geltend machen, da der Hersteller hier der Vertragspartner des Transporteurs ist, nicht der Empfänger.

Richtig ist, dass bei DHL Pakete nur bis € 500.-- versichert sind. Ob der tatsächliche Schaden höher ist, kann in Ermangelung von Details so nicht festgestellt werden.

Der PC dürfte einiges mehr wert sein.

Ein gebrauchter AiO, der bereits aus der Reparatur kommt? Naja. Der Zeitwert - sofern es nicht um einen Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 6 Monate nach Erwerb ging - wird wohl irgendwo bei den € 500.-- liegen, evtl. etwas drüber, wenn sehr hochwertig ausgestattet. Die Nachfrage danach ist ausgesprochen klein.

Der Versender haftet in dem Fall für den Verlust.

Gegenüebr DHL hast Du keine Handhabe da Du keine Vertragsbeziehung mit DHL unterhälst.

Es ist auch korrekt, dass Standard Pakete bei DHL bis zu 500 Euro versichert sind. Das muss dich in dem Fall aber nicht interessieren, da der Versender hier haftbar zu machen ist.


dresanne  13.09.2016, 17:19

Das stimmt nicht. Der Versender ist doch nicht für ein Verschulden der DHL haftbar zu machen. Das hättest Du Dir selbst überlegen können, dass das nicht stimmt.

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FordPrefect  13.09.2016, 17:29
@dresanne

Das stimmt so nicht. Das Versandrisiko trägt (Vebrauchergeschäft, § 447) hier das Unternehmen, an welches der PC zwecks Reparatur versandt worden war. Dieses wiederum hat einen Schadenersatzanspruch gegen den Transporteur; wie die beiden das regeln, ist deren Sache, und muss den Kunden nicht kümmern. Zu liefern hat der Versender, wahlweise als Schadenersatzleistung respektive Stellung eines Ersatzgerätes.

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