Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen
Mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis können Sie eine Person Ihrer Wahl als Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr mitnehmen. Das gilt auch, wenn Sie selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzen. Die Begleitperson fährt ohne Fahrschein.Das gegenseitige „Begleiten“ von zwei Personen mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis ist ausgeschlossen.
Mit dem Merkzeichen „B“ (Begleitung) im Schwerbehindertenausweis kann bundesweit ein großer Hund anstelle einer Begleitperson mitfahren. Die Wertmarke ist dafür nicht erforderlich.In Berlin können Sie mit der Wertmarke einen großen Hund kostenfrei mitnehmen. Das Merkzeichen „B“ ist dafür nicht erforderlich.
Für einen weiteren großen Hund muss ein Fahrschein gekauft werden. Kleine Hunde (lt. BVG Katzengröße) können in einem Behältnis (Tasche o. ä.) generell kostenlos mitfahren.
Das gilt in:
- Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auch auf DB-Autozügen und City Night Line in der Klasse, für die der Ausweisinhaber eine Fahrkarte besitzt.
- Buslinien im Nah- und Fernverkehr und auf Strecken der NE-Bahnen (Privatbahnen) Auskünfte dazu erhalten Sie beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Einige Bahngesellschaften in Europa befördern die Begleitperson kostenlos. Die Begleitperson benötigt über die gleiche Reiseverbindung und Wagenklasse eine kostenfreie Fahrkarte. Diese ist bei der Mobilitätsservicezentrale und in den DB-Reisezentren erhältlich.
Quelle:
https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/nachteilsausgleiche/personenbefoerderung/#entgelt