Welche abrechnung bei Zweifamilienhaus Rechtens?
Hallo, mir gehört eine Eigentumswohnung (selbst bewohnt) in einem Zweifamilienhaus. Jetzt haben wir ein Problem mit der Gasabrechnung - wir haben nur eine gemeinschaftliche Gasheizung. Welche Abrechnungsform is Rechtens - per quadratmeter und/ oder personenanzahl? Oder besser können wir veranlassen das Heizkostenverteiler an den Heizungen angebracht werden müssen? (Anderer Eigentümer möchte dies nicht).
3 Antworten
Anita gab schon die richtige Antwort: HKV
Lass Dir mal z. B. von einer Firma, wie techem, brunata-metrona oder ista ein Angebot machen für die nötige Anzahl Heizkörpermessgeräte, Energiemessgerät für Wassererwärmung und ggf. auch für die Aufteilung des Wasserverbrauchs. Dazu dann noch die Kosten für die Erstellung der korrekten Abrechnung.
Die Geräte werden gemietet und auch die Abrechnung kostet einen jährlichen Betrag, sodass man jährlich ungefähr die gleichen Kosten hat. Diese Kosten erhöhen natürlich die Heizkosten und wenn es dann darum geht, dass die eine Wohnpartei 100 € an Heizkosten spart und man selbst vielleicht sogar mehr übernehmen muss als vorher + obendrauf noch die Kosten für die Verbrauchsmessung, kann es sein dass sich diese Geschichte überhaupt nicht rechnet.
Wenn man sich mit der anderen Wohnpartei einig ist, dass man sich das Geld auch sparen kann, verstößt man gegen die Vorschrift. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber gefährlich bleibt es immer irgendwie.
Wir haben einfach 50:50 gemacht. Obwohl ich in einem etwas kleineren Bereich war.
Personenanzahl war gleich und die tut bei heizen eigentlich nix zur Sache mMn.
Abrechnung gem. Heizkostenverordnung ist Pflicht.
Oder ist in der Teilungserklärung was anderes vereinbart?