Weiterbildung öffentlicher dienst?
Bin seit 5 Wochen beim neuen AG im öffentlichen dienst.
Mit meinen alten AG habe ich noch angemacht, dass ich eine Weiterbildung machen darf und dafür freigestellt werde.
Wie kann ich jetzt am besten meinen neuen AG auch fragen, ob er mich auch freistellen würde.
4 Antworten
Wieso hast du das nicht gleich bei den Vertragsverhandlungen fixiert?! Wenn du noch in der Probezeit bist (es also keine Versetzung war) musst du mit viel Feingefühl mit deinem Vorgesetzten reden.
notting
Und was hast du im Vorstellungsgespräch darüber gesagt?
Vor Ablauf der Probezeit wird der AG dich kaum auf eine Fortbildung senden.
Du bist als Handwerker eingestellt - welches Interesse könnte der AG daran haben dich eine Ausbildung als Kaufmann machen zu lassen?
Ob der AG dir Dienstbefreiung gewährt - wird sehr stark auf den zeitlichen Rahmen ankommen. Aber viel Hoffnung würde ich mir nicht machen.
Gibt es die Ausbildung nicht in Abend/Wochenendform als berufsbegleitend?
Auch der öffentliche Dienst als AG ist grundsätzlich an Weiterbildung ihrer MA interessiert. Allein die Frage, zunächst nur bei Personalrat ansprechen, wird nicht zu einer Kündigung führen, wenn man ansonsten mit dir zufrieden ist.
Kommt jetzt exakt auf deine Tätigkeit an, aber ich schätze bei mir käme man dir maximal so entgegen, dass man dir eine befristet Reduzierung der Arbeitszeit anbietet. Alles andere wäre nicht mit Tarifvertrag vereinbar.
Selbst die bei uns zB bezahlte Weiterbildung als Techniker - ging nur berufsbegleitend, Freistellung nur für Klausur.
Wenn du mir einen Link zu deiner Weiterbildung schickst und mir sagst als was du aktuell eingestellt bist in welcher EG - kann ich dir vielleicht eine Tendenz mitteilen.
Bei den vorliegenden Informationen - meinem Kind würde ich abraten diese Frage zu stellen und eher empfehlen den alten AG anzurufen, ob sein Angebot noch steht.
Also Soll ich lieber nicht fragen?
Ich bin gelernter Tischler und jetzt als Stadtarbeiter angestellt. Also allrounder.
Ich möchte mich trotzdem gerne weiterbilden. Wie gesagt in der Zeit muss der AG mit ja keinen Lohn zahlen
Dann musst du aber nach Sonderurlaub fragen 🙂. Eine unbezahlte Freistellung - ganz anderes Thema.
Sprich mit dem PR - der sollte die handelnden Personen besser einschätzen können.
Ja eine unbezahlte Freistellung, so war das von mir ja auch gedacht ;-D
Darf man sowas denn jetzt schon fragen? Ich möchte ja nicht das die das falsch verstehen. Man weiß ja nie wie Chefs so denken:-D
Wie gesagt - ich würde mir die Einschätzung des Personalrats einholen, der weiß besser wie die Chefs so denken. Aber mehr wie ein Nein , hier sehen wir leider keine Möglichkeit - würde ich dann nicht annehmen.
Aber nach dem Link was du mir geschickt hast, würde da ja nichts gegen sprechen. Es wäre ja eine Fortbildung
einfach fragen.
kannst ja versuchen zu vermitteln, dass es dem neuen AG auch vorteile bietet, das du dich weiterbildest
Ich weiß nicht.
Ich bin da jetzt als Handwerker eingestellt. Und die Fortbildung wäre im handwerklichen Bereich der kaufmann für betriebsführung
Nicht das die das falsch verstehen
Es gibt bezüglich Bildungsurlaub unterschiedliche Regelungen der Länder und des Bundes. Du musst fragen.
Danke für die Antwort.
Der Kurs wäre nicht mehr in der Probezeit.
Den Kurs kann man auch als abendskurs absolvieren, aber das ist mit Familie natürlich sehr anstrengend.
Im öffentlichen dienst werden die ja wohl nicht so sein...
Aber fragen kostet doch nichts, oder wäre sowas ein Kündigungsgrund?