Du hast doch reserviert, warum sollst du den Platz dann hergeben?
Nein, weil sie dir verschrieben wurden und sie jemand anderes schaden könnten!
Nein, weil du im Abi nicht C1 geprüft wirst. Das ist im besten Falle B2.
Selber schuld, so etwas verschickt man mindestens per Einwurf-Einschreiben.
Es muss auch nicht zwingend geklaut worden sein, wenn es schlecht verpackt war, fiel es aus dem Umschlag vielleicht einfach raus. Oder der Käufer erzählt dir Stuss und behauptet nur, es wäre unvollständig angekommen.
Im Laden gekauft? Dann hast du überhaupt kein Rücktrittsrecht. Und wenn du den Code schon eingelöst hast, ist das Spiel ja für andere unbrauchbar.
Also nein.
Die Rufumleitung richtest du ja genau deswegen ein, WEIL du keinen Empfang hast. Dann würde es ja gar keinen Sinn machen, wenn du Empfang haben müsstest.
Nimm einen Luftpolsterumschlag und schick es per Einschreiben. Das reicht völlig.
Wann hast du bei deinem AG denn angefragt? Evtl. muss der erstmal schauen, ob er dir diese Möglichkeit überhaupt einräumen kann, denn sicher ist nicht überall alles möglich.
Wenn ich an meinen Job denke, dann gibt es nur arbeitsfähig oder arbeitsunfähig, leidensgerecht ist da nicht drin.
Nein, kannst du nicht. Der Notarzt kommt bel lebensbedrohlichen Verletzungen und nicht weil du überfordert bist mit einem popeligen Schnitt. Mach nen Verband drum und fahr selber zum Arzt.
Die Frage nach der Einzelhaltung solltest du ganz schnell wieder vergessen, Katzen hält man grundsätzlich nicht einzeln, egal welche Rasse.
Haare abschneiden bis an die Stelle, wo sie nicht mehr verfilzt sind. Wenn sie an den Spitzen bereits verfilzen, ist nichts mehr zu retten.
Es gibt Bücher mit den Prüfungsaufgaben der Vorjahre, anhand derer kann man ungefähr abschätzen, was voraussichtlich dran kommen wird. Wenn im Vorjahr Thema 1 und 2 geprüft wurde, wird sehr wahrscheinlich im nächsten Jahr Thema 3 und 4 geprüft.
Definiere „guter Therapeut“. Das liegt im Auge des Betrachters.
Egal wer die Kosten am Ende übernehmen muss, zuallererst gilt das Bestellerprinzip, d. h. derjenige, der den Anwalt beauftragt, muss diesen auch bezahlen.
Evtl. hast du Anspruch auf Prozesskostenhilfe, da zahlst du so weit ich weiß nur einen kleinen Eigenanteil.
Warum sollte es denn nicht möglich sein?
Hat definitiv was mit dir zu tun.
Du bekommst idR eh nur die Stunden bezahlt, die du auch gearbeitet hast.
Sparkassen gibt es viele, die wollen wissen, welche.
Seit wann muss man eine Kündigung begründen?
Der Apotheker hat sogar studiert und weiß, was er tut. Mithin ändern die Hersteller den Namen ohne etwas an der Tablette selber zu ändern. Und es steht ja auch weiterhin der richtige Name drauf.
Keine Ahnung woher dein Freund diese Annahme hat, aber selbstverständlich darfst du auch als Kamerad der FFW mal nicht zur Verfügung stehen und Urlaub machen. Was für ein Unsinn.
Dein Arbeitgeber darf dich überhaupt nicht kündigen wegen den Einsätzen, er bekommt ja auch das Gehalt ersetzt, wenn du während er Arbeitszeit weg musst.