Wegen falschem Kontonamen wurde Überweisung storniert?
Hallo, ich habe Geld erhalten und der Überweiser hat aus Versehen einen falschen Namen eingetragen. Das Geld sollte aber bei mir ankommen.
Die Postbank hat einfach die Gutschrift storniert und zurücküberwiesen.
In meinem Kontoauszug steht “abweichender Auftraggeber“
Darf die Bank das? Wenn Iban etc. alles stimmt?
Was kann ich tun? Die Bank sagt, da kann man nichts machen.
Nochmals mit richtigem Namen überweisen?
Danke
5 Antworten
Das darf die Bank. Allerdings ist es schon recht selten dass das auffällt, da scheint die Postbank sehr genau zu sein. Ansonsten kümmert sich bei den Banken niemand mehr um einen "falschen" Empfänger, wenn die IBAN korrekt ist, aber möglicherweise war alles recht undeutlich lesbar geschrien. Bein Onlinebanking z. B. bekommt das kein Mensch mehr in die Hand und das reicht dann die IBAN.
"In meinem Kontoauszug steht “abweichender Auftraggeber“"
Es geht um den Absender des Geldes...
Denke ich mir auch, aber die Formulierung ist zu vage. Es ist auch gar nicht so einfach, den Absendernamen zu ändern. Online geht es nicht, in der Finanzsoftware geht es nur über das Zusatzfeld ABWA, das ist extra daür da.
Der Eintrag steht aber auch dann in den Kontoauszügen, wenn die Empfängerbank den Transfer wegen des falschen Empfängers abgelehnt hat - was ich hier stark vermute. Die Gutschrift wird nämlich sofort verbucht, bleibt aber gesperrt und wird dann am Ende des Tages zurückgebucht. Damit ergibt sich genau so ein Eintrag.
Das mscht die PB aber nicht so einfach, sondern mMn nur dann, wenn das schon häufiger passiert ist, bzw. andere Aufffälligkeiten vorliegen. Ich vermute daher, dass uns der Fragesteller nur einen kleinen Teil der Geschichte erzählt hat.
Genau, der Name stand falsch. Also ich habe das Geld nicht bekommen, da der Überweiser meinen Namen völlig falsch angegeben hat. Deshalb kam das Geld nicht an
Also Name und Iban sollten immer richtig sein, damit das Geld auch ankommt?
Na ja, um sicher zu gehen, notwendig ist das im Grunde nicht.
In meinem Kontoauszug steht “abweichender Auftraggeber“
Das passt irgendwie nicht zu Erzählung. Der Auftraggeber ist ja derjenige, von dessen Konto die Zahlung kommt. Ist doch klar dass der vom Empfänger und auch von den Namen im Empfängerfeld abweicht wenn er jemanden bezahlt. Siehst aus als hätte das jemand manuell bearbeitet und den falsches Hinweis eingepflegt.
Ich hatte noch nie das Problem, dass eine Überweisung abgelehnt wurde und ich scheibe immer einen anderen Namen in das Empfängerfeld (Meistens "nicht relevant", weil es das nicht ist, und weil es die Bank nichts angeht an wen ich überweise, manchmal aber auch einfach eine Beschreibung wie "Zahnarzt", sodass ich beim durchschauen weiß an wen es ging).
Vielleicht eine Eigenart der Postbank. Ich würde ehrlich gesagt die Bank wechseln wenn das deren Vorstellung von Kundenservice ist. Ich weiß z.B., dass die Fidor Bank absolut kein Problem damit hat wenn der Name abweicht, auch bei höheren Beträgen.
Siehst aus als hätte das jemand manuell bearbeitet
Entweder das, oder bewusst falsch eingegeben, statt das dafür vorgesehene Feld ABWA zu nutzen. Das gibt es aber nur bei Onlinebanking oder bei Verwendung einer entsprechenden Finanzsoftware.
Ich weiß z.B., dass die Fidor Bank absolut kein Problem damit hat wenn der Name abweicht
Doch, hat sie. Hier geht es nämlich um den Verdacht der Geldwäsche, und jede Bank ist verpflichtet, entsprechende Verdachtsfälle zu melden. Nur liegt die Verantwortung dafür bei der Empfängerbank, nicht bei der, von der aus die ÜW ausgeführt wird.
Doch, hat sie. Hier geht es nämlich um den Verdacht der Geldwäsche, und jede Bank ist verpflichtet, entsprechende Verdachtsfälle zu melden.
Melden, nicht abweisen. Und nicht jede Bank sieht sowas gleich als verdächtig an. Es ist eine Dienstleistung der Bank sich um sowas zu kümmern statt den Kunden im Regen stehen zu lassen.
Nur liegt die Verantwortung dafür bei der Empfängerbank, nicht bei der, von der aus die ÜW ausgeführt wird.
Der Fragesteller ist Empfänger, deswegen mein Vorschlag die Bank zu wechseln und die Nennung einer Bank, die bei sowas unproblematischer ist.
Das darf die Bank - dann liegt es aber daran, dass die Kontodaten des Absenders fragwürdig waren...
Heißt es, dass die Daten nochmals richtig anggegeben werden müssen? Sprich richtiger Name und Iban?
der Überweiser hat einen falschen Namen ausversehen eingetragen
Das ist unzulässig. Der Konteninhaber, dessen Bank die Überweisung einleitet, muss richtig angegeben sein. Für abweichende Daten gibt es extra das Feld ABWA.
die postbank hat einfach die Gutschrift storniert und zurücküberwiesen.
Verdacht auf Geldwäsche.
was kann ich tun?
Den Auftraggeber kontaktieren und auffordern, die ÜW richtig auszufüllen.
Bank sagt, da kann man nichts machen.
Stimmt.
Und wenn der Name des Empfängers auf der ÜW falsch war, und das schon häufiger aufgefallen ist, ist die zurückgegebene ÜW dein geringstes Problem. Denn der Eingang von Zahlungen für Dritte ist im Privatkontenbereich untersagt, im Geschäftskontenbereich nur mit entsprechender Vereinbarung mit der Bank zulässig, und führt bei Zuwiderhandlungen entweder zu einer Kontokündigung oder einem Hinweis an das FA wegen des Verdachts der Geldwäsche. Oder beides.
Die Bank hat richtig gehandelt.
Auf jeden Fall muss immer beides stimmen: Kontodaten und Identitäten!
Ja Empfängername und Absendername müssen zu den Kontodaten passen.
Nein. Der Empfängername spielt seit SEPA keinerlei Rolle mehr. Aber Kontoinhaberbezeichnung und IBAN müsen bei Einreichung der ÜW zusammenpassen.
Was bedeutet, entweder hat jemand die ÜW manipuliert, oder der Empfängername ist falsch und passt nicht zum Kontoinhaber bei der Postbank. Das ist beim Vertippen o.ä. egal, aber wenn das häufiger und zwar auf einem Privatkonto auftritt, kann und wird die PB ggfs. da Konto sperren und/oder kündigen.
Offenbar war der Absendername falsch - da es sich um ein Versehen handelt, wohl vertippt...
Es wurde versehentlich falscher Name angegeben vom Überweiser. Das Geld wird erneut mit richtigem Namen überwiesen
Genau genommen ist der angegebene Name des Zielkontoinhabers irrelevant. Sofern es allerdings häufiger Zahlungseingänge für Dritte auf demselben Konto gibt, kann (und muss!) die Bank die ÜW zurückgeben und zudem ggfs. eine Anzeige beim FA wegen des Anfangsverdachts der Geldwäsche einleiten.
Davon abgesehen wird die Bank das Konto im Wiederholungsfall kündigen.