Wechsel von TVöD zu TV-L?

2 Antworten

Bei der Einstufung bei Einstellung geht es primär um die Berufserfahrung, die man mitbringt. "Einschlägige" Berufserfahrung wird dabei immer berücksichtigt. Einschlägig bedeutet, dass sie dem Aufgabengebiet der neuen Stelle entspricht, also quasi 1:1 die gleichen Aufgaben, Befugnisse, Zuständigkeiten und Verantwortung enthielt. Wenn du dabei auf mehr als 36 Monate, also 3 Jahre, kommst, dann führt das zu einer Einstufung in Stufe 3.

Abseits davon bietet der TVöD hier noch ein paar Kann-Bestimmungen, die aber nur dann genutzt werden dürfen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Anwendung dieser Bestimmungen notwendig waren, um die Stelle besetzen zu können. Dazu gehört eine Einstufung höher als Stufe 3 sowie die teilweise oder vollständige Anerkennung sogenannter "förderlicher Zeiten" bei der Berufserfahrung. Bedeutet, hier können dann auch Monate oder Jahre aus nicht exakt gleichen, aber ähnlich gelagerten Jobs angerechnet werden (zum Beispiel die Zeit in der Altenpflege bei jemandem, der jetzt ins Krankenhaus in die Pflege wechselt).

Wichtig: du fängst beim neuen Arbeitgeber in der so zugewiesenen Stufe wieder bei 0 an. Also, die in der aktuellen Stufe bereits zurückgelegten Zeiten werden NICHT berücksichtigt und weitergezählt. Wenn du also jetzt 5 Jahre und 9 Monate Berufserfahrung mitbringst, musst du trotzdem beim neuen Arbeitgeber wieder die vollen 3 Jahre in der Stufe 3 zurücklegen, bevor es in die 4 geht, nicht nur die 3 Monate, die dir aktuell noch "fehlen"...


Jellyhenrielly 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 20:55

Also wenn ich meine jetzige Arbeitsstelle verlasse, habe ich auf den Tag genau 3 Jahre dort gearbeitet. Ich habe dort auf der Pädiatrie gearbeitet und werde beim neuen AG auch wieder auf der Pädiatrie anfangen.

Soll ich die Stufe dann nochmal ansprechen? Ich habe nämlich die Befürchtung, ich werde einfach in Stufe 1 eingruppiert...

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HappyMe1984  06.07.2024, 21:00
@Jellyhenrielly

Was genau gibt dir denn Anlass zu dieser Befürchtung?

Die Personalarbeit im öffentlichen Dienst ist eine extrem große, extrem exakt nach diesem Tarifvertrag arbeitende Maschine. Da wird sowas nicht mal eben von irgendeinem Vorgesetzten in der jeweiligen Fachabteilung entschieden, egal welches Wissen der dazu hat, sondern von der Personabteilung und vom Personalrat, die alle in genau diesem Thema intensiv geschult werden und deren Alltagsgeschäft das ist. Warum genau sollten die also nicht nach dem vorgehen, was der TVöD dazu vorschreibt? Also, außer es geht um irgendeinen speziellen Sonderfall dabei, der dann aber auch wiederum im TVöD geregelt wäre...

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Stufe 1 - wäre ziemlich unwahrscheinlich. Entscheidend wird aber vermutlich dein Arbeitszeugnis in welchem der alte AG deine Tätigkeit bescheinigt.

Aber unabhängig davon kannst du bei der Uni anrufen und nachfragen.