Waschtrockner Türmanschette Garantie?
Die Türmanschette meiner Siemens-Waschtrockners ist eingerissen. Die Waschmaschine ist erst 1,5 Jahre alt. Also hat sie nich Garantie. Ich habe beim Siemens-Kundendienst angerufen und Ihnen gesagt dass Wasser von dem Waschtrockner abfließt. Sie meinten sie schicken einen Techniker vorbei. Der kam dann auch an und meinte das sei Eigenverschulden und würde mich 220€ kosten. Das habe ich nicht eingesehen, aber er lies nicht mit sich diskutieren. Daraufhin wollte er 120€ nur dafür, dass er da war. Ich werde nicht 1 Cent zahlen, das ist doch reinste Abzocke oder nicht? Mir wurde vorher nicht einmal gesagt, dass ich die Kosten selber übernehmen könnte oder sogar Anfahrtskosten zahlen muss. Außerdem ist das doch nicht meine schuld, dass die Manschette gerissen ist. Wie sollen die das beweisen können? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Was ich kann ich jetzt tun?
3 Antworten
In den ersten 2 Jahren ist der Händler für die Gewährleistung zuständig.
Du hättest Dich also an den Händler wenden sollen statt direkt an den Kundendienst.
Wenn Du eigenmächtig einen Techniker beauftragst, musst du ihn leider auch zahlen.
Wenn der Techniker meinte, es wäre Eigenverschulden, wird er dir ja hoffentlich auch erklärt haben, was du angeblich falsch gemacht hast und an welchem Schadensbild er dieses Eigenverschulden genau fest gemacht hat. Nur weil's draußen regnet und im Mondschein ein Hund bellt, kommt man ja nicht auf die Idee eines Eigenverschuldens.
Davon abgesehen: Gibt es für das Gerät eine Herstellergarantie (nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung)?
Was die gegen den HÄNDLER bestehende gesetzliche Gewährleistung angeht, so gilt nach einem Jahr die Beweislastumkehr, sprich: du musst dem Händler nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Bei Streitigkeiten würde ich mal vermuten, dass hier tatsächlich nur ein technisches Gutachten und in der Folge ein Rechtsanwalt Klarheit schaffen wird. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass dies kostenmäßig vermutlich in keinem Verhältnis zum Wert der Maschine stehen wird.
Nun, du wirst jetzt ja erstmal eine schriftliche Rechnung bekommen. Du kannst dem Hersteller dann ja erstmal antworten, dass der Vorwurf eines Eigenverschuldens für dich nicht nachvollziehbar ist, und darum bitten, dass die dir bitte schriftlich darlegen mögen, aufgrund welcher ganz konkreten Anhaltspunkte die von einem Eigenverschulden ausgehen. Und darauf hinweisen, dass du eine Zahlung der Rechnung erst nach Klärung des Sachverhaltes vornehmen wirst. Und dann wirst du ja weiter sehen.
Sehr gut. Will damit eigentlich nur sagen: der Rechtsweg lohnt sich bei dem Wert eh nicht (alleine das Gutachten würde ein paar hundert Euronen kosten), man wird darüber halt erstmal wie zivilisierte Menschen reden müssen. Wenn man freundlich bleibt und nicht gleich los poltert, sind die Anbieter i.d.R. auch recht zugänglich.
Hallo Merto76
Solche Türdichtung reißen nur wenn ein Fremdkörper (BH-Reifen, Gürtelschnalle, Nägel, Schrauben ....) an der Dichtung entlangstreift.
Das ist kein Garantiefall
Gruß HobbyTfz
Ja, ähnlicher Fall hatte ich mit einer Bosch-Waschmaschine.
Ich habe dann schriftlich erklärt, das zu diesem Zeitpunkt weder Schnallen noch Metallgegenstände in dieser Maschine gewaschen oder genutzt worden sind und somit ein sachgemäßer Gebrauch vorhanden war.
Später erhielt ich dann ein Schreiben, das dieser Fall über Gewährleistung abgerechnet wird und daher keine Kosten für mich anfallen werden - Ging also doch. ....