Was würdet ihr tun. Ist es sinnvoll zum Jugendamt zu gehen?
Wir Werden uns endgültig trennen mit meinen Mann . Mein nächster Termin beim Anwalt ist erst wieder in einer Woche. Da wird der Umgang klärt wegen unserem Sohn (20 mon. ). Ich bin seit Freitag bei meiner Mutter wieder mit dem Kind . Heute morgen hat er das Kind mitgenommen ohne zu sagen wohin. Später hat er geschrieben, dass er bei seinen Eltern ist. Er hat das Kind am Abend wieder gebracht und möchte ihn morgen nach der Arbeit wieder bei sich haben . Das möchte er dann jeden Tag so haben , dass das Kind halt bei mir ist während er auf der Arbeit ist . Er wird mich dann anrufen, wenn er zuhause ist , ich bringe ihm das Kind und am Abend bringt er ihn dann wieder. Das würde dann halt so gehen bis das Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich überträgt und Umgang geregelt ist. Mein Anwalt meinte es wird auf dich übertragen , da er auch arbeitet und ich bis jetzt immer mich um das Kind die meiste Zeit gekümmert habe seit der Geburt . Ich weiß nicht wie lange sowas dauert. Wie schnell das Gericht arbeitet 🤷🏻♀️ Soll ich einen Termin nehmen bei einer Erziehungsberatungsstelle oder beim Jugendamt. Oder lieber bis nächste Woche warten und gucken was mein Anwalt sagt . Ich bin ratlos. Möchte auch nichts falsches tun. Es soll dem Kind auch dabei gut gehen.
4 Antworten
Was soll das Jugendamt machen?
Über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und den Umgang entscheidet das Familiengericht, wenn ihr euch nicht einigen könnt.
Und ihr seid verheiratet. Du hättest rein rechtlich gesehen gar nicht einfach dein Kind mitnehmen dürfen um zu den Eltern zu ziehen. Du ja, Kind nein...
Also von daher ist es doch derzeit eine faire Regelung, dass er sein Kind so oft zu sehen bekommt wie es irgendwie geht. Erfreulich, dass er sich so intensiv kümmert.
Und bis das Gericht entscheidet kann natürlich je nach Auslastung des Gerichts dauern.
Dem Kind geht es in der Regel gut, wenn es was von beiden Eltern hat. Und wenn ihr schon nicht mehr zusammen leben könnt oder wollt, dann wäre es halt wichtig, dass er dennoch sein Kind so oft zu sehen bekommt wie es irgendwie geht und wie ihr es zeitlich eben hinbekommt.
wenn der vater einverstanden ist, dass kind bei dir bleibt ist das kein problem. hat er ein problem damit u. legt dar das er das kind zu hause betreut und du das kind in seiner abwesenheit nur während der arbeit nimmst, dann wird es nix mit dem abr. wenn der vater es möchte, hat er einfach die besseren chancen: gewohntes umfeld, soziales umfeld. seine arbeit ist von vorteil, da er genügend einkommen hat um das kind zu versorgen. er legt ein vernünftiges betreuungskonzept vor - tagesmutter oder kita und hat das abr für sich.
die frage ist also ehr, was der vater möchte und woraufhin er zu arbeitet
Das Jugendamt kann da nichts machen oder entscheiden. Das läuft alles über das Familiengericht.
Ich bin etwas irritiert. Bei geteiltem sorgerecht, teilt ihr euch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Warum soltlest du da ein alleiniges bekommen? Keiner von euch beiden, darf das Kind ohne die Zustimmung des anderen mal eben ins Ausland schaffen.
Du kannst einen Termin beim jugendamt machen. Das kann euch darin utnerstützen, eine faire Umgangsvereinbarung auszuhandeln. Rechtsgültige Entscheidungen trifft das Jugendamt aber nicht. Von daher kann es eine Unterstützung sien, aber sicherlich keine Notwendigkeit.
von außen betrachtet klingt eure Vereinbarungen gut und fair. Ist sie denn auch für dich tragbar? Es ist natürlich auch etwas anderes, den Umgang für so junge Kinder regeln zu müssen. Bei älteren ist es klar, dass diese Tageweise mit Übernachtung zu den jeweiligen Elternteilen gehen. Dann würde der Vater zwnagsläufig durch seine Berufstätigkeit vermutlich den kürzeren ziehen. Das geht aber bei so jungen Kindern oft noch nicht und hier ist der umgang dann eben täglich stundenweise. Ist diese Fahrerei denn für dich leistbar? Geht es dir gut mit der Vereinbarung? und damit meine ich eher die Organisation und Arbeitsbelastung. Psychische Vorbehalte bleiben bitte bei dir, so fern nicht berechtigt, da es hier um das Kindeswohl geht und Kinder haben ein REcht auf beide Elternteile.
Das ist nicht richtig. Im Normalfall teilen sich getrennte, aber sorgeberechtigte Eltern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Gründe, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen sind nur sowas wie absolut keine Einigung über den Wohnort des Kindes, oder berechtigte Angst, dass der andere das Kind ins Ausland schafft.
https://www.juraforum.de/lexikon/aufenthaltsbestimmungsrecht
das ist falsch. wenn die eltern sich trennen und die sache klar ist, dann bleibt das abr und gsr bei beiden eltern.
Wenn Eltern sich trennen, wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder auf das Vater übertragen oder auf die Mutter. Gemeinsames Sorgerecht wird im Normalfall beibehalten.