4 Antworten

Kreis und Land würden die dortige Verwaltung zur Einhaltung des geltenden Rechts im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht auffordern. Im Zweifel würde die Einhaltung des Rechts per Polizei gewaltsam durchgesetzt. Angestellte des öD würden außerordentlich gekündigt werden. Beamte würden ihrer Postionen enthoben und bekämen ein Disziplinarverfahren bis zur Entfernung aus dem Amt.

Dann gäbe es Strafverfahren wegen , Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b StGB)   

Dann hättest du eine Stadt voller durchgeknallter Verschwörungsfanatiker.

Gar nichts. Eine Kommune kann sich das nicht aussuchen. Sie ist nicht souverän.

Eine Stadt oder Gemeinde kann sich niemandem anders als der Bundesrepublik Deutschland anschließen. Ein von dir postulierter "Anschluß" wäre also gesetzeswidrig und würde je nach Sachlage dazu führen dass die Bundesrepublik Deutschland die ihr zustehende Staatsgewalt auf ihrem Staatsgebiet ausübt.

Es kann übrigens nicht mehr lange dauern bis das Fitzelchen wieder einfährt.


EstherMontanus  31.03.2025, 09:56

Er fragt ja, was wäre wenn. Das es rechtswidrig ist, ist ja klar. Es gibt aber viele Dinge die rechtswidrig sind und trotzdem geschehen. Etwas als rechtswidrig zu deklarieren löst ja das (hier fiktive ) Problem nicht.

Eine Frau zu vergewaltigen ist auch rechtswidrig. Die Lösung des Problems ist da auch nicht zu sagen, das war jetzt aber böse.

DerRoll  31.03.2025, 09:57
@EstherMontanus
und würde je nach Sachlage dazu führen dass die Bundesrepublik Deutschland die ihr zustehende Staatsgewalt auf ihrem Staatsgebiet ausübt.

Was ist an diesem Satz missverständlich? Da die Sachlage nicht ausreichend beschrieben ist kann das selbstverständlich bis zu dem Szenario führen welches du in deiner Antwort beschreibst.

EstherMontanus  31.03.2025, 10:01
@DerRoll

Es ist eine derat pasuchale Beschreibung, dass es aussagelos ist. Abgesehen davon wäre es sicher zunächst Kreis- bzw. Ländersache ...

DerRoll  31.03.2025, 10:06
@EstherMontanus

Der Kreis übt keine Staatsgewalt aus, Polizeihoheit liegt bei den Ländern, nicht ei den Kommunen. Da es sich aber wahrscheinlich um Aktivitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung handeln würde wäre die Bundespolizei zuständig.

EstherMontanus  31.03.2025, 10:09
@DerRoll

Der Kreis übt keine Staatsgewalt aus?

Dir ist schon klar, dass die unterste Polizeibehörde auf Kreisebene organisiert ist.

EstherMontanus  31.03.2025, 10:21
@DerRoll

Art 28 GG interessiert Dich nicht so sehr?

Die Existenz der Kommunen und ihre Selbstverwaltung ist so stark grundgesetzlich abgesichert, dass z. B. Wesseling im Rheinland sich erfolgreich gegen die Eingemeindung nach Köln wehren konnte. Kommunen haben sogar ein eigenes Gesetzgebungsrecht (Satzungen) und können in einem gewissen Umfang selbst Steuern festlegen.

NikolasHaseohrl 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 09:47

Er kommt nach 8 Monaten zurück, es werden in der Zwischenzeit neue (KRD) Gesetze erlassen.

DerGrafDuckula  31.03.2025, 10:01
@NikolasHaseohrl

Nein, gar nicht. Du hast nicht wirklich Ahnung, was deutsches Recht angeht? Es ist, im Gegensatz etwa zum "Case-Law" ziemlich klar und eindeutig.

EstherMontanus  31.03.2025, 10:16
@NikolasHaseohrl

Schätzelein, Fitzek hat nur Glück, dass es bei ihm "nur" um Geld geht und ihn keiner ernst nimmt. Wen man ihn ernst nemen würde, wie diese Truppe um den merkwürdigen Fürsten, die schon Waffen sammelten, wäre er längst weggesperrt.