Was würde kommen?

1 Antwort

Ja, natürlich musst du dafür aufkommen. Das Fahrrad ist in deinem Besitz, in deiner Obhut. Deshalb bist du dafür verantwortlich. Wenn du das Rad beschädigt zurück gibst, musst du für die Instandsetzung des Rades aufkommen.