Was wäre eigentlich wenn man zuhause eine CO²-Löschanlage hätte, die gleichzeitig auch dann auslöst wenn Einbrecher ins Haus eingebrochen sind?!?

7 Antworten

Das würde im „Erfolgsfall“ vermutlich in einer Mordanklage enden. Fahrlässige Tötung käme wegen der nachweisbaren Absicht und Totschlag wegen der besonderen Heimtücke nicht mehr in Frage.

Persönlich fände ich es völlig in Ordnung wenn ein Einbrecher bei mir zuhause die Treppe runterfällt und sich das Genick bricht, aber beim persönlichen „Handanlegen“ würde ich versuchen mich im Rahmen der Notwehrparagraphen zu bewegen….

Sehr schön... Und dann stellt sich heraus, dass es gar kein Einbrecher, sondern Dein allerbester Freund war, der an Deinem Haus vorbeikam und dachte, er hätte Dich um Hilfe schreien hören.


JessicaWolff 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 23:21

hehe :) Gut, das ist ein Punkt den man durchaus bedenken muss :)

Soweit ich als juristischer Laie das verstanden habe, sind solche gefährlichen Vorsorgemaßnahmen schon deswegen verboten, weil sie unverhältnismäßig sind. Sowas wie Selbstschussanlagen in der Wohnung, Giftspinnen in Schubladen, Elektrofallen usw.

Mag zwar erst mal ungünstig erscheinen, aber man will ja auch nicht unbedingt US-amerikanische Verhältnisse: Man lässt "aus Versehen" sein Garagentor offen, einige Jugendliche auf dem Rückweg vom Kneipenbummel werden angelockt und der Hausbesitzer erschießt dann die "Verbrecher".

Zudem kann es ja auch falsche treffen. Stell dir vor, du hast einen Unfall, Verwandte betreten deine Wohnung, um dir ein paar Sachen zu holen, und aus die Maus.

OK, deine Frage war, was dann wäre, also wenn das herauskommt. Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber vermutlich werden sich solche damit beschäftigen.

Was bezweckst Du damit?
CO2 ist in geschlossenen Räumen alles andere als ungefährlich. Mit der Anlage riskierst Du, dass der oder die Einbrecher in Deiner Wohnung am CO2 ersticken und sterben.

Gefählich wäre das übrigens auch für Dich... gerade dann, wenn die Anlage vielleicht nachts im Tiefschlaf oder nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen auslösen sollte und Du nicht mehr rechtzeitig aufwachst oder es rechtzeitig ins Freie schaffst.

In ersterem Fall wäre das sicherlich mindestens fahrlässige Tötung, in letzterem bräuchtest Du Dir darüber keine Sorgen mehr machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Es wird verdammt kalt und du hast gegenüber der Polizei ein Erklärungs- oder Entsorgungsproblem.

Grundsätzlich dürfte die Anlage Schwierigkeiten haben, zwischen deinen Freunden und Einbrechern zu unterscheiden. Technisch betrachtet ist es wesentlich wahrscheinlicher, daß die Anlage eher eine Fehlfunktion nachts hat als bei dir Einbrecher auftauchen.