Betriebskosten/Nebenkosten?
Hallo an alle!
Ich bin am 19.12.2022 ausgezogen und habe immer noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Wie lang hat mein ex-Vermieter Anspruch?
3 Antworten
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Mit der Abrechnung kann er sich noch Zeit lassen bis 31.12.2023.
Wenn der Vermieter bis dahin abrechnet und sich eine Nachzahlung ergibt, hat er 30 Jahre Anspruch auf das Geld.
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Er hat Zeit bis Ende 2023 ein NK-Abrechnung vorzulegen.
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Wenn kalenderjährig abgerechnet wird kann der VM eine Nachforderung noch bis 02.01.2024 geltend. Normalerweise bis 31.12. Aber da der 31.12.2023 ein Sonntag ist bis 02.01.2024.
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Aber da der 31.12.2023 ein Sonntag ist bis 02.01.2024.
Das halte ich für ein Gerücht. Ist die Abrechnung des Vermieters nicht bis zum Ende des 31.12.2023 im Briefkasten des Mieters, ist sie zu spät. Schließlich ist Mieter privat und nicht Geschäft mit Öffnungszeiten.
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Ich danke dir vielmals!!
Wobei ich es eine Frechheit finde 🙄