Was tun, wenn Retoure nicht vollständig eingegangen?
Hallo,
ein (seriöser) Onlinehändler gibt an, nur zwei von vier retournierten Artikeln erhalten zu haben und stellt die anderen beiden Artikel in Rechnung.
Ich habe definitiv alles zurückgeschickt.
Ich habe mich darum gekümmert, dass das Zahlungsziel verlängert wird. Ich habe DHL den Sachverhalt erläutert. DHL sagt, der Empfänger (Händler) muss Schadensanzeige stellen. Der Händler weigert sich, da das Paket nicht beschädigt eingegangen ist. Man unterstellt mir also Betrug und d. Gegenüber tut nichts. DHL kann leider das Gewicht der Sendungen nicht nachvollziehen.
Wer ist hier in der Beweispflicht? Wie lässt sich das überhaupt be-/nachweisen? Auch ein Verweis auf den §355 des BGB hat bislang nicht beeindruckt, man teilt mir immer nur wieder mit, dass der Betrag nicht gutgeschrieben wird. Lohnt ein Gang zur Verbraucherzentrale? Wir sprechen hier zwar nur von einem Wert von rd. 60€ - aber diese möchte ich nicht bezahlen, da ich hier definitiv im Recht bin bzw. weiß, dass ich alles zurückgeschickt habe.
Hat jemand ähnlicher Erfahrungen oder Rat? Vielen Dank vorab!
6 Antworten
Wer etwas fordert (in diesem Fall Du), muss nachweisen können, dass die Forderung berechtigt ist.
Du wirst kaum nachweisen können, dass wirklich alle 4 Artikel im Paket waren, als Du es abgeschickt hast.
Nein, wie sollte man das letztlich auch nachweisen können. Aber damit hat man Pech, muss es so hinnehmen und die Ware bezahlen? Das kann es doch auch nicht sein.
Du wirst gerade leider wenig machen können. Der Online-Händler ist im Recht, wenn er dir die Rückzahlung verweigert bzw. weiterhin auf Zahlung für diese Artikel besteht.
Die entscheidende Norm ist hierbei nicht § 355 III BGB. Diese regelt zwar, dass Schäden oder Probleme beim Versand in die Sphäre des Händlers fallen, hier ist aber streitig, ob es sich um ein Transportproblem handelt. Schließlich ist laut seiner Aussage das Paket nicht beschädigt eingegangen.
Und da kommt § 357 IV BGB ins Spiel. Nach diesem kann die Rückzahlung verweigert werden, bis du die Ware entweder zurückgegeben hast oder nachweisen konntest, dass alles im Paket lag. Das heißt, dort ist klar geregelt, du musst erstmal nachweisen, alles in das Paket gelegt und es abgegeben zu haben. Wenn das der Fall ist, liegt die Verantwortung beim Online-Händler. Bisher besteht der Händler daher zu Recht darauf, dass du die 60 Euro zahlst. Das hat auch nichts mit einem Betrugsvorwurf zu tun.
Das nachzuweisen ist doch aber schier unmöglich. Selbst wenn man ein Foto hätte, beweist das nicht, dass im Anschluss noch immer alles im Paket war. Aber ein solches hätte ich auch nicht. Ich hatte die Hoffnung, dass ich es durch das Gewicht via DHL belegen kann, die sagten mir aber, dass das nicht erfasst wird. Also habe ich Pech gehabt und so könnte einem das mit jeder Rücksendung passieren, weil ein Händler behaupten kann, nicht alles erhalten zu haben?
Hallo! Wie ärgerlich :( Ich habe damals dann nach etlichen Mails bezahlt.. Das war der 77onlineshop.de. Ich werde dort nicht mehr bestellen, wobei sie am Ende vielleicht zurecht behauptet haben, dass nicht alles angekommen ist. Habe in der Nachbarschaft gehört, dass die Päckchen im DHL-Shop hier und da geöffnet wurden.. Drücke dir die Daumen dass es zu deinen Gunsten ausgeht!
Vielleicht einfach abwarten kommt bestimmt noch an.
Ich verstehe den Straftatvorwurf Betrug nicht. Bei Retouren erhält man doch erst Geld wenn das Paket ankommt
Ich habe per Kauf auf Rechnung bestellt. Nach Eingang der Retoure wurden zwei Artikel gut geschrieben. Zwei nicht, weil sie lt. Verkäufer dem Paket nicht beigefügt waren. Der Händler behauptet damit, ich hätte zwei Artikel behalten und stellt sie mir weiter in Rechnung. Ich habe aber alles zurückgeschickt in einem Paket :-(
Hi,
bei Rücksendungen muss man immer sehr, sehr sorgfältig vorgehen und vorzugsweise auch einen Zeugen beim Verpacken und Absenden dabei haben.
Andernfalls hat der Händler natürlich recht, wenn ein Teil der Ware nicht ankommt.
Selbst die Verbraucherzentrale sagt das so.
Schritt 2: Beweise sichern
Um dem Online-Shop nachweisen zu können, dass Sie die Retoure ordnungsgemäß abgeschickt haben, können Sie
- Fotos vom Paket und dem vollständigen Inhalt machen.
- Videos aufnehmen, die zeigen wie Sie die unversehrte Ware vollständig ins Paket legen und dieses verschließen.
- Das Paket bei Anwesenheit einer weiteren Person verpacken. Dann können Sie im Zweifel einen Zeugenbeweis erbringen.
Schritt 3: Paket abschicken und Einsendebelege aufbewahren
Bringen Sie das Paket zu einem Paketdienstleister und lassen Sie sich einen Einsendebeleg aushändigen. Bei sehr teurer oder wichtiger Ware können Sie für das Paket eine Transportversicherung hinzubuchen und es verschicken.
Heben Sie den Beleg über die Einsendung des Pakets in jedem Fall auf.
Vielen Dank! Mein Freund war beim Verpacken dabei. Ein Foto habe ich nicht, aber m. E. würde auch das nichts beweisen, keiner kann nachvollziehen, was nach dem Foto passiert. Lt. Händler ist das Paket unversehrt dort angekommen, weshalb dieser keine Schadensanzeige stellen möchte.
Wohl eher nicht - es war ja ein Paket, dem ich vier Artikel beigefügt habe und dem dort zwei nur entnommen wurden.