Was tun, wenn der Betriebsrat keine JAV-Wahl macht?

2 Antworten

Laut Betriebsverfassungsgesetz muss eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden, sobald ein Betriebsrat besteht und mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt werden, die

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder
  • die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.

Nachlesen kannst du das hier: § 60 BetrVG

Sind die Azubis unter 18?

BetrVG § 16 Bestellung des Wahlvorstands

Ihr könnt das Arbeitsgericht anrufen

§ 63 Betriebsverfassungsgesetz

und

§ 16 Betriebsverfassungsgesetz Bestellung des Wahlvorstands

(2) Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft; Absatz 1 gilt entsprechend. In dem Antrag können Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands gemacht werden.

...

wenn Du in einer Gewerkschaft bist, kann auch die Gewerkschaft den Antrag stellen - siehe oben