Betriebsrat will keine JAV im Betrieb?
Folgendes Problem. Auch nach mehreren nachfragen, will unser Betriebsrat keine JAV haben. Sie sehen dafür keine Notwendigkeit. Wir erfüllen alle Voraussetzungen um eine JAV zu gründen. Ich habe mich auch schon ausgiebig im Internet erkundigt, leider finde ich keine perfekten Argumente um den Betriebsrat zu überzeugen. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Wenn ihr Gesetzte oder Argumente habt bitte schreiben, wenn möglich mit Quellen damit ich selber noch einmal nachlesen kann.
Vielleicht zum besseren Verständnis: Wir haben statt einer JAV einen Abzubisprechen, der hat alle Aufgaben einer JAV aber eben keinen der gesetzlichen Vorteile wie Kündigungsschutz oder mitspracherecht im Betriebsrat bei Azubi Themen. Der Betriebsrat (und die Geschäftsleitung ist der Meinung das ein Azubisprehcer reichen würde)
Ps: Falls etwas unverständlich ist kann ich gerne noch etwas Klarheit verschaffen.
4 Antworten
§60 Betriebsverfassungsgesetz, Abs. 1
"In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt."
Wenn diese Vorgabe erfüllt ist, muss eine JAV gewählt werden und der bestehende Betriebsrat die dafür notwendigen Schritte einleiten.
Dann kann man die Abhaltung einer Wahlveranstaltung einklagen!
Wissen die, dass die Behinderung der Wahl eines JAV nach §119 BetrGV eine Straftat ist?
Natürlich solltest du das vorsichtig ansprechen und nicht mit den vorgesehenen Strafen wedeln, aber euch steht das Recht zu und es ist einklagbar.
Manche Sachen möchte man nicht machen, obwohl man dazu verpflichtet ist. Lt. § 60 Betriebsverfassungsgesetzt dürft ihr eine JAV wählen. Diese JAV hat ja auch noch mehr Rechte als nur den besseren Kündigungsschutz.
Nimmt der Azubisprecher an den regelmäßigen Sitzungen des BR teil?
Habt ihr eine Gewerkschaft?
Wir haben keine Gewerkschaft. Und der Jetzige Azubisprecher wurde seit seiner Amtszeit (Seit einem Jahr) erst zu zwei Sitzungen eingeladen obwohl es ein paar mehr gab.
Und der Jetzige Azubisprecher wurde seit seiner Amtszeit (Seit einem Jahr)
Wozu Betriebsrat und AG verpflichtet sind haben andere ausreichend dargelegt .
Vielleicht lässt sich die Frage lösen wenn klar wird worin der BR das Problem sieht.
Ist das die erste Amtszeit des Azubisprechers ?
Erfolgte die Wahl des Azubisprechers auf Wunsch des BR oder wurde ihm der Sprecher "aufgedrängt "?
Ja das ist der erste Azubisprecher. Davor hatten wir 4 Jahre eine JAV. Diese wurde dann aber abgeschafft und durch den Job des Azubisprechers ersetzt. Diese Entscheidung kam damals von Betriebsratsvorsitzenden. Ich weiß leider nicht wie es noch weiter davor war.
Als BR ist man auf den Rückhalt der Beschäftigten angewiesen und dieser Rückhalt dürfte unter den Auszubildenden nicht gerade gestiegen sein.
Durch die Abwicklung der JAV oder?
Noch ein Grund warum unbedingt eine JAV gewählt werden muss.
Sagt dem BR, dass ihr eine Wahl haben wollt und der BR (mach Arbeit für ihn) soll das organisieren.
Falls sie es ablehnen, sagt, dass ihr mit der Geschäftsführung sprecht und ggf. auch mit einem Anwalt, den die Geschäftsführung dann bezahlen muss. Dieses würde ich dann schriftlich ankündigen.
Was sind das denn für Zustände bei euch, dass geht doch gar nicht.
Gerade noch die Antwort gelesen, IHK ist auch eine super Möglichkeit, sich mal zu erkundigen.
Wie viele Azubis seit ihr denn ungefähr?
hallo gatnnosmw,
Gründe aufzuzählen, die möglicherweise in Frage kommen könnten, ist nicht das Problem. Das Problem liegt darin, dass Du offensichtlich selbst keine Nöte kennst, für deren Lösung eine JAV bestehen sollte. (JAV = Jugendarbeitnehmervertretung?)
Das ist vergleichbar mit einem Restaurantbesuch. Wenn man keinen Hunger hat, dann bestellt man im Restaurant auch nichts zum Essen. Wenn man nichts zum Essen bestellt, dann ist die Frage berechtigt: Was willst Du im Restaurant? Wenn Du dem Restaurantbesitzer antwortest: "Ich finde es so schön hier" so wird Deine Begründung für den Restaurantbesitzer nicht ausreichen. Dafür sollte man Verständnis haben.
Und wenn nach dem Betriebsverfassungsgesetz keine 5 Jugendliche beschäftigt sind oder keiner von ihnen in den Betriebsrat gewählt wird, gibt es auch keine rechtliche Veranlassung.
Es muss für eine Interessenvertretung von Arbeitnehmern kein akuter Grund vorliegen. Es geht viel mehr darum, die Interessen auch dieser Arbeitnehmergruppe kontinuierlich zu berücksichtigen und diese in Entscheidungen und Abläufe mit einzubeziehen, um nachteilige Entwicklungen zu verhindern.
Um in deinem Bild zu bleiben: Das Restaurant existiert auch, wenn der Besucher es momentan nicht besuchen muss oder will. Er sollte es aber besuchen können und nicht vor verschlossenen Türen stehen, wenn der Hunger da ist.
Verstehe. Aber wenn eine Wahlveranstaltung erfolgt - jedoch kein JAV gewählt wird, dann ist es eben so. oder?
Die JAV kann auch nur aus einer Person bestehen und die wird sich schon zumindest selbst wählen. Es gibt meines Wissens keine Untergrenzen bei der Wahlbeteiligung bei Betriebsratswahlen.
Danke für deine schnelle Antwort. Wir erfüllen die Voraussetzung mit mindestens 5 Azubis unter 25. Und der Grund warum wir gerne JAV hätten, wäre um den Kündigungsschutz zu haben und ein mitsprache bzw. Teilnahme-recht in Betriebsrat Sitzungen.
Tut mir leid wenn nicht alles ganz verständlich geschrieben ist
Sperrt sich der Betriebsrat bzw. die Geschäftsleitung, bleibt nur noch der Klageweg.
Wir erfüllen die Voraussetzung mit mindestens 5 Azubis unter 25.
FALSCH, die müssen MINDERJÄHRIG, also unter 18 sein!
@Dea2019 Es Stimmt beides
§60 Betriebsverfassungsgesetz, Abs. 1
"In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt."
Hallo gatnnosmw,
ich hab mir schon die restlichen Antworten durchgelesen und da es ja so ist, dass dein AG / BR sich quer stellt bleibt wohl nur noch der Rechtsweg.
Ich würde dir empfehlen dich mal bei der IHK zu erkundigen ob es jemand gibt der dir da helfen kann. Die haben bestimmt schon ähnliche Situationen gehabt und können entsprechend auch Tipps geben um die Lage zu entschärfen.
Weil die Klage sollte natürlich immer der letzte Weg sein. Damit machst du dir in BR / AG Kreisen nämlich keine Freunde.
Ben
Danke für die Schnelle Antwort. Diesen Paragraph habe ich auch schon gesehen und vorgelegt. Zeigte leider kaum Reaktion.
Vielleicht zum besseren Verständnis: Wir haben statt einer JAV einen Abzubisprechen, der hat alle Aufgaben einer JAV aber eben keinen der gesetzlichen Vorteile wie Kündigungsschutz oder mitspracherecht im Betriebsrat bei Azubi Themen. Der Betriebsrat (und die Geschäftsleitung ist der Meinung das ein Azubisprehcer reichen würde)