Was steht im Anzeige Brief Sachbeschädigung?

5 Antworten

Es wir d der Tatvorwurf gemacht, also was du wann und wo gemacht hast.

Dann die Belehrung, also du hast die Möglichkeit dich zu Sache schriftlich zu äußern, du kannst vorher ein Anwalt konsultieren usw...

Wenn du zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wirst, werden deine Eltern benachrichtigt (sie haben ein Anwesenheitsrecht). Fängst du diesen Brief ab, begehst du wieder eine Straftat (§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnis)

Weiterhin musst du aber zu diese Vernehmung nicht gehen. Unter den begefügten Link kannst du selbst nachlesen http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/vernehmung.html


Anonymus918 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 09:40

Was passiert wenn ich da nicht hingehe? glaubst du das zählt als 1 Straftat? Und kommt das ins Führungszeugnis?

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Schlicht und ergreifend - warte es ab, wie dieser Brief formuliert sein wird. Worum es bei der Anzeige geht ist doch bekannt. Und wann der Brief kommt - "egal" - er wird kommen und nur das zählt.


Anonymus918 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 01:29

Ich will den nicht meinen eltern zeigen

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Anonymus918 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 01:39
@danitom

Nein ich will nicht dafür geschlagen werden

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danitom  16.11.2019, 01:40
@Anonymus918

Sie dürfen dich nicht schlagen, sonst kannst du sie wegen Körperverletzung anzeigen.

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wilees  16.11.2019, 01:43
@Anonymus918

Keine gute Idee - denn ich gehe sicher davon aus, dass Deine Eltern als Erziehungsberechtigte ebenfalls benachrichtigt werden. Und je nach Umfang der Tat wird auch die Jugendgerichtshilfe eingeschalltet.

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wilees  16.11.2019, 01:45
@Anonymus918

Ganz sicherlich hat dieser User deutlich mehr Ahnung als Du . Mal zu Deiner Information nachfolgend genannter § gilt auch für Deine Eltern:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

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Anonymus918 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 01:46
@wilees

Ja okay aber die hauen mich ja nicht schlimm ist auch egal kann ich die sache ohne eltern klären?

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wilees  16.11.2019, 01:47
@Anonymus918

Willst Du zur Sachbeschädigung auch noch wegen Unterdrückung / Unterschlagung dieser Briefe belangt werden?

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Anonymus918 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 01:48
@wilees

Was für unterschlagung da wird ja mein name stehen

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wilees  16.11.2019, 01:49
@Anonymus918

Auch Deine Eltern werden benachrichtigt, denn Du bist minderjährig und hast eine Straftat begangen.

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Anonymus918 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 01:51
@wilees

Nein ich will aber nicht :'( dann bekomme ich schläge aber ich will auch nicht das dir ärger bekommen

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In diesem Brief steht zunächst nochmal der Sachverhalt, den man dir zur Last legt und du wirst zu einer Anhörung vorgeladen.
Ob du da erscheinen willst, kannst du selbst entscheiden. Am besten nach Rücksprache mit einem Anwalt.


Ab 14 Jahre bist Du strafmündig. Du bist Verantwortlich für Deine Taten.

Wenn Du nicht zur Polizei geht, nachdem Du eine Vorladung bekommen hast, gehst Du nicht dahin. Das ist erstmal nichts nachteiliges für Dich.

Was hast Du denn angestellt?

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Anonymus918 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 12:23

Sticker an laternen geklebt

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Willst den Brief vor deinen Elter abfangen wat? Vergiss es um so früher du es ihnen sagst um so besser. Und nicht da hin gehen geht auch nicht, dann werden sie dich holen.