Was soll ich machen?

3 Antworten

Die Plattform heißt seit dem 16. Mai 2023 (!) nur noch Kleinanzeigen und hat mit eBay nicht das Geringste zu tun, und so langsam sollte sich das auch rumgesprochen haben.

Aber wie auch immer:

Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass er genau diesen Artikel von genau diesem Verkäufer gekauft hat; dass der Artikel gefälscht ist, der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.

Außerdem hätte er den Artikel vor der Übergabe und vor der Bezahlung überprüfen können und auch müssen.

Und den üblichen "Drohungen mit der Polizei" kann man gelassen entgegensehen.

Die haben sich das Handy vorher angeguckt und anschließend gekauft. Wenn die dich nicht in Ruhe lassen, würde ich Anzeige erstatten.

Sag das du keine Anzeige machst, wenn die nicht damit aufhören. :D

Was sollen die machen, die haben sich das Handy doch sogar vorher angeguckt und dann gekauft. Sollte nix passieren