Schuhe auf eBay verkauft aber angeblich Fake, kann er mich anzeigen?

3 Antworten

Hallo Andreas,

die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind eigentlich absolut simple.

Der Verkäufer liefert wie vereinbart und fristgemäß

Der Käufer bezahlt und nimmt die Ware ab

Das ist bereits alles - Wenn's gut läuft .

Manchen Leuten scheint das alles zu einfach zu sein. 

Pauschal kann man deine Frage natürlich so nicht beantworten. Zunächst sollte man vielleicht erst einmal klären, um was es überhaupt geht.

eBay-kleinanzzeigen ist bekanntermaßen ein Anzeigenmarkt. Deshalb kann ich mir folgendes Szenario vorstellen:

Du hast deine Schuhe fotografiert, beschrieben und zum Kauf angeboten

Der Käufer ist vorbeigekommen, hat die Dinger abgeholt und bezahlt

Kurze Zeit später war er nicht mehr begeistert und hat dir vorgeworfen, das es sich nicht um Originale, sondern um eine Billigproduktion aus Fernost handelt.

Du sollst die falschen Schuhe zurücknehmen und ihm sein echtes Geld erstatten.

Du lehnst ab, worauf sich der Käufer rechtliche Schritte gegen dich vorbehält

Kann der Deal in etwa so abgelaufen sein?

Du sagst:

Jetzt mäckert der Käufer dass sie Fake sind, obwohl ich der anderen Meinung bin bzw es nicht wusste.

Meine Frage wäre nun Folgende: 

Wenn die Schuhe nicht eines Tages plötzlich vor deiner Tür standen, müsstest du eigentlich wissen, woher du sie hast. "Sorry, ich wusste von nichts" ist tatsächlich ein wenig mager.

Eventuell hast du sie aus deinem letzten Türkei-Urlaub oder einen Wochenend-Tripp nach Polen mitgebracht. Vielleicht hast du sie auch von einem Kollegen geschenkt bekommen, kann alles sein. Sollte aber geklärt werden.

Was hast du für die Schuhe verlangt, wie alt sind sie und was kosten sie ca. neu ?

Auf Käuferseite sollte geklärt werden, warum der Käufer von einer Fälschung ausgeht. Was bemängelt er.Wie lange hatte er die Schuhe, bevor ihm der Mangel aufgefallen ist.?

Kannst du vielleicht mal einen Link des Angebots mailen. Oder wenigstest das Foto, dass du vor dem Verkauf gemacht hast.

Wenn dann noch klar ist in welcher Beschaffenheit du deine Schuhe verkauft hast, kann man sich schon ein ganz gutes Bild machen und eine persönliche Meinung bilden.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum den Sachmängelausschluss für private Verkäufer als Freikarte für Klamotten-Entsorgen zu sehen.

Wenn du nämlich nicht weißt, was du verkaufst, ist das so. Aber dann must du auch genau das sagen und nichts anders behaupten.

Da ist sich die Rechtsprechung einig. Der Käufer kann sich auf deine Angaben verlassen., wenn du welche machst.

Aber es ist ja auch noch nicht geklärt, ob überhaupt von Fake geredet werden kann.

Ob Du davon Kenntnis hattest oder nicht, spielt keine Rolle. Es ist in ganz Deutschland verboten, Plagiate zu verkaufen. Ich würde den Verkauf schnellstens rückabwickeln, wenn der Käufer einen Nachweis (Fachgeschäft) erbringt, dass die Schuhe Fakes sind.

obwohl ich der anderen Meinung bin bzw es nicht wusste

Deine Meinung interessiert nicht, nur der Nachweis, dass die Sneaker Original sind und...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Muss ich jetzt das Geld zurück geben und die Schuhe annehmen?

Wenn sie Fake sind: Ja

Kann er mich anzeigen?

Ja

Wo hast Du die Sneaker gekauft?


Lenian  12.06.2020, 00:59

Anzeigen kann man jeden und immer. Nur erfolg wird er nur bei Nachweislichen Fake Schuhen haben. Und der Verkäufer musste das auch wissen