Was soll das von der Konrektor?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Vater hatte Sorge um dich und um Befreiung gebeten. Das ist sein gutes Recht.

Der Lehrer hat das nicht akzeptiert. Das ist auch sein gutes Recht.

Du hättest also teilnehmen müssen, aber du konntest damit nicht rechnen und deshalb ist es auch keine Arbeitsverweigerung. Das ist dein gutes Recht.

Das Nachsitzen ist vorgesehen, wenn der Lehrer z.B. jemanden wegen Störung aus der laufenden Unterrichtsstunde ausschließt oder wenn ein Schüler schwänzt. Das läuft dann unter Nacharbeit unter Aufsicht.

Das trifft aber bei dir nicht zu, und deshalb halte ich das Nachsitzen für unberechtigt.

Wichtig: Es muss eine Regelung für weitere Fälle dieser Art getroffen werden.

Tipp: Dein Vater klärt das im Gespräch mit dem Lehrer.


Nadelwald75  11.03.2020, 13:50

....vielen Dank für den Stern!

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Kadir1001 
Beitragsersteller
 10.03.2020, 19:32

Top Antwort. Mein Vater wird mit ihm morgen unter 4 Augen reden.

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Grüß Dich Kadir1001

Der Schulunterricht ist eine gesetzliche Pflicht und die Eltern müssen ihre Kinder der nachkommen lassen. Solange vom Staat bzw. deren Vertreter nichts angeordnet wird, die diese Pflicht einschränken bzw. gar aufheben, ist dieser Pflicht Genüge zu tun. Aus diesem Grunde hat der Lehrer die Entschuldigung nicht akzeptiert.

Doof ist natürlich, das Du mit Nachsitzen quasi in Stellvertretung für die Eltern mit Nachsitzen bestraft wirst. Allerdings ist es auch so, das Du als Schüler nicht die Berechtigung besitzt, diese Schulpflicht aufzuheben in dem Du dem Wunsch Deines Vaters entsprichst. Wenn sich allerdings herausstellen sollte, dass Du von Deinem Vater wie auch immer dazu gezwungen worden bist, vom Schwimmunterricht fern zu bleiben, dann solltest Du das gleich beim Lehrer kundtun. Das kann muss aber nicht unbedingt durchaus schwierig für Dich sein und ist letztlich abhängig vom Verhältnis das Du mit Deinem Vater hast, auch wenn Du im Nachhinein mit ihm über diesen Vorfall sprechen solltest. Und dann müsste vielleicht der Lehrer mit Deinen Eltern reden. Wie in solch einem Falle von der Lehrerschaft allgemein auf so eine Situation pädagogisch reagiert werden muss, ist sicher aus deren Richtlinien zu ersehen, die ich aber nicht kenne.

Herzlichen Gruß

Rüdiger

Das ist korrekt vom Schwimmlehrer.

Das Nachsitzen soll die ausgefallene Stunde ersetzen. Im Übrigen hättest Du auch gleich eine 6 bekommen können.

  1. Dein Vater übertreibt. Sollte die Situation wirklich zu gefährlich werden, wird die Schule den Unterricht aussetzen
  2. Dich Nachsitzen lassen wegen der Entscheidung deines Vaters ist auch nicht OK. GGfs. soll der Vater direkt mit dem Lehrer reden
  3. Sollten deine Eltern / Geschwister / andere Mitbewohner zu einer Risiko-Gruppe gehören (Kürzlich in Italien gewesen, oder hohes Alter, Vorerkrankung, geschwächtes Immunsystem), sollte der Vater mit dem Lehrer sprechen und dies erläutern

Da eure Schule nicht geschlossen ist, liegt bei euch kein Fall von Corona vor und somit auch keine Gefahr!
Besteht kein Risiko, darfst du das Virus auch nicht als Grund verwenden, nicht am Schwimmunterricht teilzunehmen.
Der Lehrer hat Recht, indem er deine Entschuldigung nicht akzeptiert.