Was sind Ausgleichsmandate //Bundestag?

3 Antworten

Nochmal: In Deutschland gibt es derzeit 299 Wahlkreise. Es werden also 299 Kandidaten direkt in den Bundestag gewählt. Die gleiche Anzahl wird über die Landeslisten gewählt, wobei die Zweitstimmen über die Gesamtverteilung nach Prozenten entscheidet. Jetzt kann es passieren, dass in einem Bundesland eine Partei mehr Direktmandate ( = gewonnene Wahlkreise ) erzielt, als ihr über das Gesamtverhältnis überhaupt zusteht. Dann ziehen diese Wahlkreissieger natürlich in den Bundestag ein, so dass insgesamt mehr als  598 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Dadurch darf sich aber das Gesamtverhältnis nach den Zweitstimmen nicht verändern. Die dadurch benachteiligten Parteien dürfen deshalb mehr Abgeordnete, entsprechend ihrem Gesamtanteil, über ihre Landeslisten in den Bundestag entsenden, bis das Gesamtverhältnis wieder hergestellt ist. Die so zusätzlich von den benachteiligten Parteien entsandten Abgeordnete nennt man Ausgleichsmandate. 


hamburggirll 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 23:30

Wieviele aushleichsmandate bekommen denn die anderen Parteien wie wird das berechnet kannst du mir ein Bsp geben wenn zB Partei 1 140 direkt Mandate hat aber nur 135 sitze so sind 5 unerhangsmandate und nun ? Wie ist der Rest also die ausgleichmandate ?

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Dachtichsmir  01.12.2017, 23:40
@hamburggirll

Da gibt es mehrere Modelle. Nach dem d´Hondtschen Verteilungsverfahren wird das kleinste gemeinsame Vielfache errechnet, wobei es natürlich keine Bruchteilsabgeordnete geben kann. So dürfen auch die durch die Überhangmandate bevorteilten Parteien über ihre Listen weitere Abgeordnete entsenden. So bläht sich der Bundestag schnell um 150 - 200 Abgeordnete auf, so wie wir das ja gerade erleben dürfen.

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hamburggirll 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 23:53

Was passiert wenn das anders rum ist also
Wenn sie 80 direkt Mandate hat aber 135 sitze woher kommen die 55 restlichen und wie nennt man die ?

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Dachtichsmir  02.12.2017, 00:01
@hamburggirll

Das ist ja der Regelfall, bspw. bei der SPD. Die in Deinem Beispiel zusätzlichen 55 Mandate werden über die Landeslisten entsandt, wobei nach Einwohnerzahl der Bundesländer proportional unterschieden wird. Über die Landesliste NRW werden also anteilig mehr Abgeordnete der betreffenden Partei entsandt, als aus dem Saarland. Da gibt es auch keine besondere Bezeichnung, das ist der Sinn des Mehrheitswahlsystems.

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Dachtichsmir  02.12.2017, 00:16
@Dachtichsmir

Sorry, es muss natürlich "Verhältniswahlsystem"  heißen. Mehrheitswahlsystem ist das genaue Gegenteil. Da zählen nur die Direktmandate, wie etwa in Großbritannien.

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Warum hier jeder das so unglaublich kompliziert erklärt, wundert mich. So würde nicht mal ich das verstehen und ich hab das System schon verstanden.

Es ist auch nicht so schwer:

  • Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag müssen dem Anteil der 2.Stimmen einer Partei bei der Wahl entsprechen.
  • Sagen wir also, es gäbe genau 2 Parteien, 100 Sitze im Bundestag und 40 Wahlkreise:
  • Partei A bekam 33% der 2. Stimmen, ihr stehen also 33 Sitze zu.
  • Partei B bekam 67% der Stimmen, ihr stehen also 67 Sitze zu.
  • Das Verhältnis der Parteien im Parlament muss also 1:2 sein.
  • Jetzt haben aber die Direktkandidaten von Partei A die Leute so dermaßen überzeugt, dass diese mit ihren 1.Stimmen alle Wahlkreise gewonnen haben und damit direkt ins Parlament einziehen. Partei A bekommt dadurch also 40 Abgeordnete. Das Verhältnis im Parlament wäre also nicht mehr 1:2, sondern 40:67, Partei A hat nun zuviel Einfluss. 
  • Also bekommt Partei B soviele "Ausgleichsmandate", bis das Verhältnis 1:2 wieder hergestellt ist, in diesem Fall bekommt sie 13 zusätzliche Mandate, damit sie auf 80 Mandate insgesamt kommt. Damit haben wir wieder das Verhältnis, welches durch die 2.Stimmen vorgesehen ist.

hamburggirll 
Beitragsersteller
 02.12.2017, 13:59

Dankkkeeeeee
Wie hast du das mit 13 berechnet also Vorgehensweise ..

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Apfelkind86  02.12.2017, 15:08
@hamburggirll

Was ist das Doppelte von 40? 80.

Und was ist 80-67? 13,

Also fehlen 13 Sitze, bis das Verhältnis 1:2 wieder hergestellt ist.

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Laut Gesetz hat der Bundestag besteht in der Theorie erstmal aus 598 Sitzen. Jeder Wahlkreisgewinner zieht in den Bundestag ein die restlichen Sitze werden nach den Listen so aufgeteilt dass die Sitzanteile der Parteien im Bundestag den Zweitstimmenanteilen entsprechen . 

Jedoch kann es dazu kommen (bzw. das ist eigentlich immer so) dass eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt als ihr eigentlich nach ihrem Stimmenanteil Sitze zustehen. Da jeder Wahlkreisgewinner in den Bundestag kommt hat die Partei dann mehr Sitze als ihr eigentlich zustehen. Dies nennt man Überhangmandate. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch für verfassungswidrig erklärt weil die Sitzverteilung im Bundestag dem tatsächlichen Zweitstimmenanteil entsprechen müsse 

Daraufhin wurden die Ausgleichsmandate geschaffen. Kriegt eine Partei Überhangmandate erhalten die anderen Parteien zum Ausgleich Ausgleichsmandate also weitere Kandidaten  von ihren Listen kommen in den Bundestag. Damit entspricht  die Sitzverteilung dem Zweitstimmenanteil trotzdem kommt jeder Wahlkreisgewinner in den Bundestag. Der Nachteil dieser Regel ist dass der Bundestag dadurch größer wird. So ist der aktuelle Bundestag mit 709 Abgeordneten das größte demokratische Parlament der Welt und so groß wie nie zuvor


hamburggirll 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 23:27

Wenn jetzt ich sag mal Partei A 140 direkt Mandate hat und nur 135 sitze kommen alle 140
Trozdem in den Bundestag die 5 sind die uberhangsmandate. Wieviele genau bekommen denn die anderen patein wie wird das berechnet kriegen alle anderen dann auch 5 oder wie ist das ?

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Unsinkable2  02.12.2017, 01:22
@hamburggirll

Wenn jetzt ich sag mal Partei A 140 direkt Mandate hat 

Das sind die Direktmandate (= "Erststimme").

und nur 135 sitze 

Du meinst den prozentualen Anteil nach der sogenannten "Zweitstimme". 

kommen alle 140 

Richtig. Aber nur, weil sie mit der Erststimme gewählt wurden.

Trozdem in den Bundestag die 5 sind die uberhangsmandate. 

Richtig. Das sind dann 5 sogenannte "Überhangmandate".

Wieviele genau bekommen denn die anderen patein ... kriegen alle anderen dann auch 5 oder wie ist das ?

Sie bekommen dann insgesamt 5 Ausgleichsmandate. Also alle anderen Parteien zusammen. Nicht jede Partei; sondern alle zusammen.

Aufgeteilt werden diese 5 Ausgleichsmandate auf die Parteien nach dem prozentualen Ergebnis ihrer jeweiligen Zweitstimmen.

Eine Partei, die beispielsweise 20 Prozent im Zweitstimmen-Anteil hat, bekommt dann 20 Prozent von den 5 Sitzen; also 1 Sitz, von diesen Ausgleichsmandaten ab.

So soll sichergestellt werden, dass am Ende alle Parteien entsprechend ihres Zweitstimmen-Ergebnisses im Bundes- oder Landtag vertreten sind; und zwar ganz egal, wie viele "Erststimmen-Siege" (= Direktmandate) sie erhalten hat.

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