Bundestag Präsentation?

5 Antworten

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Was deine aktuellen Notizen angeht, meine ich, dass der Bundestag am 9. und nicht am 8. Juni erbaut wurde. Des Weiteren wolltest du sicher Bundeshaus anstelle von Bauhaus schreiben.

Geleitet wurde die erste Sitzung von Paul Löbe.

Was die Gründe angeht, hilft dir vielleicht das weiter:

Vier Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes stand der erste Bundestag für den Neubeginn als parlamentarische Demokratie – allerdings in einem geteilten Land. Im Mai hatte der Parlamentarische Rat das Grundgesetz verabschiedet, im August waren die 410 Abgeordneten bei der ersten Bundestagswahl direkt vom Volk gewählt worden.

Da es noch keine Fünf-Prozent-Klausel gab, schafften insgesamt elf Parteien den Sprung in die Volksvertretung. Als ersten Kanzler wählten die Abgeordneten Konrad Adenauer (CDU), als ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss.

Der erste Bundestag stand vor der schwierigen Aufgabe, die wichtigsten Gesetze für den Wiederaufbau und die Folgen des Krieges zu schaffen.

Quelle: https://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/der_deutsche_bundestag/index.html#Das_Jahr_1949_der_Neubeginn

Auf Wikipedia findest du die Gründe auch noch mal etwas ausführlicher:

Der erste Bundestag hatte die schwierige Aufgabe, die Folgen von Krieg und Vertreibung durch gesetzliche Maßnahmen in einem erträglichen Rahmen zu halten.

Ebenso musste er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Wirtschaftswachstum und den Wiederaufbau der Infrastruktur setzen. Wichtige Gesetze waren die zum Lastenausgleich, aber auch die Ratifikation des außenpolitisch wichtigen Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion).

Hinzu kamen Beschlussfassungen über das Betriebsverfassungsgesetz, das Wohnungsbaugesetz und das Kartellgesetz, das zum Aufkommen des Wirtschaftswunders beitrug.

Auch die Wiedergutmachungsabkommen, die die Bundesregierung mit dem Staat Israel schloss, bedurften der Genehmigung durch den Bundestag.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag


xxxtentacion13 
Beitragsersteller
 03.10.2019, 15:12

Lieben vielen Dank. Dein Beitrag hat mir sehr weiter geholfen!

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Also zunächst mal ist der Bundestag nicht das einzige Verassungsorgan der Bundesrepublik:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan

Grund der Gründung war die Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 durch die Annahme des Grundgesetzes. Dies sieht den Bundestag ja als Gesetzgebungsorgan vor.

Mit "gebaut am ...." ist wahrscheinlich das Reichstagsgebäude gemeint, in dem der BT tagt. Dies solltest du aber begrifflich trennen, da das Reichstagsgebäude natürlich für den Reichstag gebaut wurde.

"Gegründet 1949, Bauhaus, Bonn"
Wie gesagt, wurde der BT 1949 "gegründet". Das Gebäude, in dem er damals tagte, hieß aber nicht Bauhaus, sondern Bundeshaus. Meines Wissens wurde das Bundeshaus auch nicht durch die Architekten-Gruppe Bauhaus geplant.

Welche Jahrgangsstufe ist das? Die 8? In Politik?

Du musst darauf achten, dass es für deine Mitschüler verständlich ist und interessant.

Der Einstieg ist m.m.N. zu trocken und du musst die Worte schon erklären (gesetzgebendes Organ), oder habt ihr bereits etwas dazu gemacht? Kannst darauf natürlich bei den Aufgaben später genauer eingehen (Gesetzgebung, Wahlen).

Das es nicht das einzige Verfassungsorgan ist wurde schon gesagt...

Da würde ich eher mit dem Bild des Plenums oder des Gebäudes oder sogar einenr kurzen Rede einsteigen und dazu deine Mitschüler fragen, ob sie wissen was das ist-kurz ein paar Meldungen sammeln.

Welche Aufgaben hat der Budestag?

Wie werden die Abgeordneten gewählt? (Würde ich kutz halten, da zu kompliziert, eventuelle nur erwähnen: direkt vom Volk)

Wer sitzt wo im Plenarsaal (Sitzordnung)

Geschichte. Zu deiner Frage nahc der Gründung: die Bundesrepublikdeutschland wurde am 23. Mai 1949 gegründet, damit hängt das zusammen.

https://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/der_deutsche_bundestag/index.html

https://www.helles-koepfchen.de/?suche=Bundestag

Also der Bundestag ist nicht das einzige Verfassungsorgan, weitere Verfassungsorgane sind z.B. der Bundespräsident, die Bundesregierung, der Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht. Ich nehme an der Bau bezieht sich auf das Reichstagsgebäude in Berlin, das würde ich dann aber so sagen denn streng genommen heißt das Gebäude nicht Bundestag. Du könntest noch erzählen welche Funktionen der Bundestag hat. Gesetzgebung hast du ja schon genannt, aber es gibt z.B. die Kreativfunktion (Einsetzen der Regierung), Kontrolle der Regierung, Haushaltsrecht, Entscheidung über Militäreinsätze der Bundeswehr etc. Ich würde auf jede Fall auch noch auf die aktuelle Zusammensetzung sowie die Arbeitsweise (Bundestagspräsident und die Vizepräsidenten, Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse etc.) eingehen inklusive der Rechte der Fraktionen und der Opposition und einzelner Abgeordneter aber das sind eigene Punkte.

Das sind aber bisher erst sehr rudimentäre Infos, die du da zusammengetragen hast.

Hast du hier noch nicht nachgelesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag#Geschichte ?


xxxtentacion13 
Beitragsersteller
 03.10.2019, 14:56

aber ist für den Anfang gut oder?

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Gummipunkt  03.10.2019, 15:15
@xxxtentacion13

Naja, es ist ein Anfang, aber noch ausbaufähig. Zum Teil auch etwas missverständlich. Z.B. oben der 2. und 3. Punkt. Wenn die so ohne Zusammenhang nur aufgelistet sind, wird's missverständlich bis falsch.

Der Bundestag ist nicht das einzige Verfassungsorgan. Er ist nur das einzige Verfassungsorgan, das direkt vom Volk gewählt wird.

Deine anderen drei Stichpunkte weiter unten erscheinen auch ein wenig zusammenhangslos. Da solltest du klarer ordnen und die Themen dann genauer erläutern. Das eine wäre der Bundestag als Institution, also als Verfassungsorgan. Da kannst du auf seine Funktionen, aber auch auf die Geschichte eingehen und erläutern, welche Vorläufer er in den vorherigen Staatsformen Deutschlands hatte.

Die verschiedenen Gebäude, in denen der Bundestag bisher untergebracht war, sind auch ein interessanter Aspekt. Das würde ich aber eher in einem gesonderten Abschnitt erläutern, damit dein Vortrag klar und nachvollziehbar bleibt.

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