Was sagt ihr zu den Scherzkeksen vom Jobcenter Dresden?
Die wollen bis 31.08. einen WBA aber das JC ist zu ! Wie soll das gehen ?
Nicht das man eine Maske aufsetzen könnte aber nein die machen zu !
4 Antworten
Weil Du das nun per Post hinschicken musst, meine Hinweise, die ich Arbeitslosen und Aufstockern reingebe. - Wegen dieser irren Corona-Zeit ist der Anfang etwas komplizierter als sonst:
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Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.
Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:
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A n f a n g
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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens
• eventuell auch: "sowie der Anlagen"
auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."
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E n d e
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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:
"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").
Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.
Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.
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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. Falls dies auf das für Dich zuständige Jobcenter zutrifft, wird man Dir dies mitteilen (NICHT vorher danach fragen, also keine "schlafenden Hunde wecken"). - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
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Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:
Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Ruf an, sag dass der Bewilligungsbescheid angekommen ist, Du verstehst nur nicht das mit der Anforderung der Anlage VM, ob sich das vielleicht erledigt hat.
Wenn Dir gesagt wird, ja, hat sich erledigt (vermute ich), dann schreib danach einen Brief ans Jobcenter,
Betreff "Telefonat vom ...", Sehr geehrte/r ..., hiermit bestätige ich unser im Betreff genanntes Telefonat, in dem Sie mir mitteilten, dass sich Ihr Schreiben vom ... mit dem Betreff ... bezüglich Anlage VM erledigt hat., Hochachtungsvoll (oder Mit freundlichem Gruß), Deine Unterschrift.
Das schickst Du dann per Einschreiben/Rückschein dort hin.
(Damit hast Du etwas bezüglich Zusage im Telefonat etwas in der Hand. - Jobcenter hat ja die Freiheit, dem zu widersprechen.)
Wandle meinen Text-Vorschlag entsprechend ab, wenn es richtiger ist.
Hast Du einen Nachweis, dass die Email dort angekommen ist? Wenn nicht, und falls keine Reaktion vom Jobcenter kommt, schreibe rechtzeitig nochmal per Einschreiben/Rückschein einen Brief, in dem Du auch die E-Mail erwähnst, vielleicht sogar in Kopie beifügst.
Jobcenter E-Mail oder Telefonnummer mitteilen, ist nicht ohne. Davor wird vielfach gewarnt. Zum einen bekommt man auf diese Weise Benachrichtigungen vom Jobcenter, die man so oftmals gar nicht haben will. Und/oder sie schicken per E-Mail etwas mit Fristsetzung, und wenn man das nicht gesehen hat - bubs - Sanktion wegen Nichteinhaltung der Frist ... Und zudem geben manche Jobcenter ungebeten derartiges an Dritte weiter. - Dazu:
Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern
und
Neue Jobcenter Hartz IV Kommandos: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”
https://www.gegen-hartz.de/news/neue-jobcenter-hartz-iv-kommandos-ich-rufe-sie-an-erwarten-sie-meinen-anruf
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Kleiner Tipp:
Das hier - ist ein Gedankenstrich. Den setzt Du, wenn zwischen dem einen Teil und dem nächsten eine Gedankenpause ist oder sein soll.
Ein Bindestrich ist dies: E-Mail. Damit werden beide Teile miteinander verbunden, weil sie zusammengehören.
Ich schicke morgen einfach die Betriebskostenabrechnung, Kontoauszüge und Anlage VM als Anschreiben und dann müsste es hoffentlich gut sein !
Komisch fand ich das letzte mal nur das dieses Einschreiben nicht erwähnt was man abschickt, da steht nur Brief und der Preis aber nicht an wen man es schickte !
Neue Jobcenter Hartz IV Kommandos: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”
Sowas ähnliches aber ohne so krassen Befehlston kam jetzt bei mir auch an und die Aufforderung Dokumente die si längst im Computer haben extra nochmal zuzusenden, und dann noch eine Dauer von 60 Minuten !
Antwort: Sie können den Weiterbewilligungsantrag gern in den Hausbriefkasten einwerfen. Aktuell können aufgrund der derzeitigen Situation leider noch keine regulären Termine wie früher im Jobcenter Dresden angeboten werden.
In den Hausbriefkasten nix einwerfen! Viele berichten, dass das angeblich nicht angekommen war. Auch ich war mal eine Zeitlang Hartzie und warf etwas in den Hausbriefkasten, was angeblich nicht angekommen war. Weil das eine Terminsache ZUGUNSTEN des Jobcenters war, rannte die Sachbearbeiterin dann von Zimmer zu Zimmer und kam schließlich freudig wedelnd mit meinen Unterlagen an.
Schick die Sachen dann per Einschreiben/Rückschein, dann hast Du jedenfalls etwas in der Hand zum Nachweis.
Die haben bis jetzt jedenfalls noch keine Antwort auf meine E-Mail gegeben !
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Ihre Nachricht hat das Jobcenter Dresden erhalten und wird diese bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jobcenter Dresden
Budapester Straße 30
01069 Dresden
Die heulen auch jedesmal rum weil ich nicht jede Zeile des (WBA) ausgefüllt habe, aber wenn auf mich 90 % nicht zutreffen kann ich das schlecht machen !
Viele Leser/innen fragten uns, ob das überhaupt rechtens ist. Der Datenschutzbeauftragte hat jedoch eindeutig festgestellt, dass die Weitergabe dieser Daten grundsätzlich freiwillig sind. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass die Behörden die Daten an Dritte weitergegeben haben und zum Beispiel Leiharbeitsfirmen bei den Betroffenen ungefragt anriefen.
Das habe ich allerdings auch schon erlebt auch das von einer Vermittlungsfirma an eine andere oder an Restaurants meine Bewerbungen weitergeleitet wurden oder zumindest ein Profil !
Wenn Du den Eindruck hast, Jobcenter hat gegen den Datenschutz verstoßen, dann erkundige Dich, welcher Datenschutzbeauftragte für "Dein" Jobcenter zuständig ist. Google dazu mit
zuständiger Datenschutzbeauftragter
Anrufe: Hast Du Deine Telefonnummer gegeben? Musst Du nicht, kannst bitten (fordern, gern auch mit freundlichem Ton), sie zu löschen. Alles kann per Post erledigt werden. - Wenn Du siehst oder den Verdacht hast, es könnte jemand sein, den Du nicht sprechen willst, geh nicht ran.
Begleitung habe ich schon mal versucht und zugelassen wurde es nur vom Jobcenter ja das hieß so jetzt gibt es da AWO Jobladen und das brachte mir nicht viel !
Eigenbemühungen wurden bei mir nie angezweifelt, aber Vorstellungsgespräche schon einmal dann zeigte ich den Stempel auf dem "Vermittlungsvorschlag" vor und alles war gut !
Eingliederungsvereinbarung sollte ich immer dort unterschreiben und Widerworte ließen die nicht gelten !
Wie ich mal hörte muss man die überhaupt nicht unterschreiben !
Aber bei Wikipedia steht anderes !
Maßnahmen habe ich immer mitgemacht, nicht wie andere die sich erst einschreiben lassen und dann nicht erscheinen !
Eingliederungsvereinbarung:
Unterschreibe sie auf keinen Fall vor Ort. Schließlich ist es ein Vertrag, den Du (angeblich) freiwillig eingehst und an den Du dann gebunden bist. Was wollen die machen, wenn Du den nicht unterschreibst und ihn statt dessen mitnehmen willst, um ihn zu Hause in Ruhe zu lesen?
Frage doch freundlich, was sie mit Dir tun, wenn Du nicht sofort unterschreibst, sondern ihn mit nach Hause nimmst. Kommt drauf an, wie Du so tickst. einige würden dann vielleicht sogar freundlich fragen: "Wenn ich mich vergewissern will, wie unser gemeinsamer Vertrag aussehen soll, wollen sie mich dann sperren?" Noch andere fragen vielleicht sogar: "Und wenn ich nicht hier sofort unterschreibe, wollen Sie mich dann töten?" (Letzteres sind die ganz krassen und mutigen.)
DESHALB sind Behördenlotesen so wichtig. Wenn Du schon solch miese Erfahrungen machst, geh unbedingt mit solch einem Begleiter hin, wenn irgend möglich. Nur wenn grundsätzlich keine Begleitpersonen angeblich wegen Corona zugelassen werden, kannst Du wohl nix machen. - Wie ich schon schrieb, in Hamburg hat die Diakonie Ämterlotsen. Aber auch viele Arbeitsloseninitiativen begleiten. Setz Dich doch mal mit so einer bei Dir vor Ort in Verbindung und frage, ob sie in solch Fällen begleiten.
Es ist richtig, Du musst die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben. Statt dessen bekommst Du dann einen Verwaltungsakt. Der hat zwar keine aufschiebende Wirkung, gegen den kannst Du aber klagen.
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/basic/eingliederungsvertrag/
Der Vermieter kann ja entscheiden, wem er die Wohnung gibt. Und wenn ihm ein Mietbewerber aus welchen Gründen auch immer nicht passt, kriegt eben ein anderer die Wohnung. Ist nicht toll, da kann man aber ja nichts machen.
Anders beim Jobcenter: Bei der EGV handelt es sich um einen Vertrag zwischen Jobcenter und "Kunde", der gemäß Vorgaben frei ausgehandelt wird. Was auch immer "Kunde" unterschreibt: Wenn ihm dann etwas in dem Vertrag, den er doch "so vollständig frei" unterschrieben hat, nicht gefällt, kann ihm vorgehalten werden: Aber das war doch Dein Wunsch, so hast Du den Vertrag doch ausgehandelt, gewollt.
Welchen Vertrag auch immer Du irgendwo unterschreiben sollst/willst: Wenn Du Dich bezüglich des Inhalts nicht sicher bist und Du Zeit zum Überlegen brauchst oder fachkundige Hilfe, muss man sie Dir gewähren (es sei denn, es gibt echten nachvollziehbaren Zeitdruck, was in diesem Fall aber nicht zutrifft).
Wenn Du vom Sachbearbeiter genötigt wirst, den Vertrag sofort ohne genaue Kenntnis über den Inhalt zu unterschreiben, unterschreibe ihn nicht, hole Dir Rat bei einer Arbeitsloseninitiative, Arbeitslosenberatung, Beratung für finanziell Arme, elo-forum oder wo auch immer, damit Du Formulierungshilfe bekommst für Dein Schreiben an den Leiter des Jobcenters.
Nicht der Sachbearbeiter muss den für Dich ungünstigen Vertragsinhalt ausbaden, sondern Du.
Hier die Entscheidung des Bundessozialgerichts:
Hartz IV: Jobcenter sollen Kontoauszüge für 6 Monate fordern
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-sollen-kontoauszuege-fuer-6-monate-fordern
Bekanntermaßen hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Verfahren (B 14 AS 45/07 R vom 19.09.2008 und B 4 AS 10/08 R vom 19.02.2009) entschieden, dass die Forderung der Jobcenter von Kontoauszügen der letzten (3 Monate) bei Erst- und (Weiterbewilligungsanträgen) zulässig ist.
Herleitung ohne BegründungWoher die BA die Forderung von nunmehr 6 Monaten herleitet, hat sie nicht begründet. Sofern die BA dabei die Änderung der Regelbewilligungszeit von 6 auf 12 Monate im Blick hat, kann diese jedoch keine Verdoppelung des vom BSG anerkannten Vorlagezeitraumes begründen.
Wo liegt Dein Problem?
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/weiterbewilligungsantrag-arbeitslosengeld-2
Hartz IV Folgeantrag online? Leider ist es noch nicht möglich, einen Hartz IV Antrag bzw. Weiterbewilligungsantrag nur online zu stellen, da die Formulare zusammen mit den Nachweisen einer Unterschrift bedürfen. Daher besteht aktuell nur die Möglichkeit, die Vordrucke online auszufüllen und dann ausgedruckt und unterschrieben einzureichen. Den entsprechenden Vordruck stellen wir weiter unten auf dieser Seite zum Download bereit.
https://www.hartziv.org/weiterbewilligungsantrag.html#kurz-und-knapp-weiterbewilligungsantrag
Im Rahmen des Sozialschutz Paketes werden für Bewilligungszeiträume im Zeitraum vom 31.03.2020 bis einschließlich 30.08.2020 die Hartz IV Leistungen auch ohne Weiterbewilligungsantrag automatisch nach den bisherigen Leistungen weitergezahlt. Wenn sich also keine Änderungen ergeben haben, müssen Hartz IV Bedürftige nach § 67 Abs. 5 SGB IIkeinen Weiterbewilligungsantrag (Anlage WBA) stellen.
Sie müssen sich zuerst registrieren, um den Online-Service zu nutzen. Anschließend müssen Sie sich von Ihrem Jobcenter freischalten lassen.
Sie erhalten dazu eine PIN auf dem (Postweg.) Kontaktieren Sie dann zur Freischaltung Ihr zuständiges Jobcenter beziehungsweise Servicecenter telefonisch oder per E-Mail. Bitte halten Sie Ihre Kundennummer bereit.
Wichtig: Ohne Ihre Verifizierung kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Eine persönliche Vorsprache vor Ort ist aufgrund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich.
Was bringt mir das wenn ich da die Kopien nicht anfügen kann, geschweige denn einen Eingangstempel bekomme ?
Ich bin sicher man kann dort anrufen und Termine machen.
Kann sein ! Muss ich morgen mal anrufen aber die Einblendung das generell zu ist erschreckt mich schon !
Schrecklich, sich vom Staat (von den Steuerzahlern) bezahlen lassen ohne was dafür zu tun und dann auch noch ungeduldig sein.
Nein, wenn ein Anspruch besteht dann hat man auch das Recht auf eine pünktliche Leistung.
Hartz IV - Jetzt gehör' ich denen - Wir sind deren Eigentum https://www.youtube.com/watch?v=yRTxSk1JsRg
Jetzt wollen die eine anlage VM obwohl ich die Kontoauszüge und Bertriebskostenabrechnung abgegeben habe und obwohl gleichzeitig ein 2. Brief kam der mir Geld bewilligt !
Ich kann kein Vermögen nageben das nicht existiert !