Anzeige wegen beleidigung, aussage gegen aussage?

6 Antworten

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Kommt nicht zu einer Gerichtsverhandlung falls man die Rechtsgrundlagen kennt:

- Grundgesetz juristisch ungültig

(nachlesbar im Bundesgesetzblatt Teil 2, Nummer 35 vom 28.09.1990).


- Gerichtsverfassungsgesetz juristisch ungültig

(nachlesbar im Bundesgesetzblatt von 2006, Teil1, Nr.18, S866ff vom 24.04.2006)


- Strafprozessordnung juristisch ungültig

(nachlesbar im Bundesgesetzblatt von 2006, Teil1, Nr.18, Seite 866 fortfolgende vom 24.04.2006)


Somit kann kein faires Verfahren mehr garantiert werden nach Artikel 6 EMRK,

basierend auf einem gesetzlichen Richter.

Eine Zurückweisung mit der gültigen Rechtsgrundlage wäre eine Möglichkeit.



dataways  26.07.2015, 12:42

Warum setzt Du Dich nicht still in die Ecke und säufst Dein Teebaumöl, anstatt rumzutrollen, EISCOLD?

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PatrickLassan  25.07.2015, 11:05

Die Rechtsgrundlagen sind dir anscheinend völlig unbekannt.Weder das Grundgesetz noch das Gerichtsverfassungsgesetz noch die Strafprozessordnung sind ungültig noch wurden sie aufgehoben.

Das GG soll angeblich wegen Aufhebung des Artikels 23 a.F. nicht mehr gelten, da angeblich der Geltungsbereich dadurch weggefallen wäre. Dumm nur, dass Juristen das anders sehen, denn Gesetz gelten immer im gesamten Staatsgebiet des Gesetzgebers.

Die angebliche Aufhebung von GVG und StPO ist genau solch ein Unfug, da durch die Bereinigungsgesetze lediglich Einführungsgesetze aufgehoben wurden. Einführungsgesetze dienen dazu, Übergangsregelungen bei Inkrafttreten neuer Gesetze zu treffen. GVG und StPO waren 2006 bereits weit über 100 Jahre, die Einführungsgesetze hatten somit schon lange ihren Zweck erfüllt.

Eine Zurückweisung mit der gültigen Rechtsgrundlage wäre eine Möglichkeit.

Selten so gelacht.

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ichbinesok  25.07.2015, 15:36
@PatrickLassan

Die Militärregierung sieht das anders.

->Wer zuletzt lacht lacht am besten wenn hier mal alles auseinandergepflückt wird.

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PatrickLassan  25.07.2015, 18:43
@ichbinesok

Die Militärregierung sieht das anders.

Wenn du irgendwo in Deutschland noch eine Miltärregierung finden solltest, kannst du ja noch mal Bescheid sagen.

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Gericht sowieso nicht!!!

Wenn ihr sagt ihr habt nichts gesagt dann steht aussage gegen aussage aber die Polizei wird noch Nachbarn befragen und so da wird dann alles warscheinlich ans Licht kommen aber naja ich würde mich entschuldigen bei eurem Nachbarn oder wer auch immer das ist und wenn ihr Glück habt zieht er die anzeige zurück 

Ich würde mich entschuldigen wenn ich ihr währt!!


Kani1998 
Beitragsersteller
 25.07.2015, 02:16

Das problem ist ich habe keine Ahnung wo das war wir waren alle etwas angetrunken

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Da wird höchst wahrscheinlich nichts weiter passieren. Aber passt besser auf beim nächsten mal. Ich meine, sowas eskaliert halt mal schnell.

"huan"???

Beleidigungsanzeigen fallen unter Kleinkram und werden in den allermeisten Fällen wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.

Das ist so ein lächerlicher Fall, ich glaube kaum dass die Polizei und das Gericht da großes Interesse haben, noch dazu gibt es ja auch keine großen Beweise.