Anzeige wegen Beleidigung - Was tun?

13 Antworten

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Immer locker bleiben. Warte erst mal den Termin ab. Da bekommst du dann gesagt, um was es genau geht. Wie der Mensch den Vorfall geschildert hat usw. Dann kannst du deine Version darlegen. Danach wird dann entschieden ob hier wirklich eine Beleidigung vorliegt.

Was mich wundert ist, dass du nicht weißt, mit wem du es am xx.yy.2013 gegen aa:bb Uhr zu tun hattest. Denk mal drüber nach, dann fällt dir vielleicht ein um welchen Vorfall es sich handelt.


TheMrMeris 
Beitragsersteller
 16.12.2013, 12:56

Ja, folgendes:

Ich bin dort hingegangen, habe alles angehört, aber diesesmal war die Beleidigung nicht von mir, sondern von meinen Kumpel, der anscheinend mein Handy unbemerkt genommen hat und einen fremden Menschen (den ich selbst nicht kenne) angeschrieben und beleidigt. Ich habe dort das gleiche ausgesagt, mal sehen was Weiteres kommt.

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Hingehen, Vorwürfe anhören, Akteneinsicht verlangen, keine Aussage machen, sondern KLAPPE HALTEN, abwarten.

Wenn es nur ein einfaches Verfahren wegen Beleidigung ist, wird das oftmals von der Staatsanwaltschaft wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" einfach eingestellt.

Sollte tatsächlich ein Gerichtstermin anberaumt werden (du bist minderjährig, d.h. einfach Strafbefehl zustellen geht nicht), dann ist es Zeit, einen Anwalt einzuschalten!


Bley1914  25.12.2016, 13:29

Die Aussage ist gut, nur Akteneinsicht wird sie nicht bekommen, das ist Anwälten vorbehalten, es kann aber aus der Akte vorgelesen werden.

Mit Gruß

Bley 1914

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Nicht hingehen, nichts aussagen und Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen, danach weißt Du auch wer Dich angezeigt hat, sollte ja in der Akte stehen. Du bist auch nicht verpflichtet einer polizeilichen Ladung als Beschuldigter zu folgen, wenn Du nett bist, sagst Du den Termin telefonisch ab, wenn nicht ist es auch nicht schlimm, der Staatsdiener der auf Dich wartet war eh im Dienst und wird dafür bezahlt.

Vorsicht bei den Ratschlägen zu einem Anwalt zu gehen, das kann teuer werden.

Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder Du gehst hin, hörst Dir an was Du gesagt haben sollst und gehst wieder ohne eine Aussage zu machen. Wenn Du dir zutraust Dich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen, kannst Du es so machen. Die andere Möglichkeit ist einfach nicht hinzugehen, wozu Du nicht verpflichtet bist. Dann einfach abwarten was weiter passiert. Wenn nichts passiert ist alles ok. Wenn ein Strafbefehl kommen sollte kannst Du immer noch einen Anwalt aufsuchen, denn in dem Strafbefehl steht drin was Du konkret gemacht bzw. gesagt haben sollst.

Hingehen, dir die Vorwürfe anhören und keine Angaben dazu machen, danach ab zum Anwalt.