Was passiert wenn mein Hund ein Fremdes kind in unserem Haus beißt?
Hallo, unser Hund hat Angst vor Kindern. Wir waren jetzt bei meinen Eltern zu Besuch. Sie wohnen in einen Reihen Haus und nebenan wohnen Kinder. Alle kennen unseren Hund und wissen das sie ihn in Ruhe lassen sollen. Wir waren alle im Wohnzimmer unser Kind hatte vorher draußen mit den anderen kinder gespielt. Er kam dan rein wollte was trinken kurze Zeit später stand der Nachbarsjunge (ohne klingeln oder klopfen) in unserem Flur vor dem Wohnzimmer. Unser Hund (10kg) ist hin gelaufen hat gebellt der junge fuchtelte mit seiner Hand rum und bevor wir da waren hat er dem Jungen(9jahre) in den Oberschenkel gezwackt. (Die eEltern sagen es hat geblutet). Sie sind dann zum Arzt gefahren. Was dabei raus kam weiß ich noch nicht.
So nun die Frage, was kann uns passieren? Hat das irgendwelche Rechtlichen Folgen für uns? Bzw. Den Hund?
Danke
7 Antworten
Dass Ihr eine Haftpflichtversicherung habt, ist schon mal sehr beruhigend. Allerdings ist ja kein materieller Schaden entstanden. Das Kind war beim Arzt. Ich würde mit den Eltern besprechen, wie es dem Kind geht. Vielleicht kannst Du ihnen eine Kleinigkeit (evtl. Geld) geben.
Ich meine nicht, dass es für den Hund oder Euch weitere Konsequenzen hat mit Auflagen usw. Dazu müßte sie Euch anzeigen und ob man da was unternimmt, bezweifle ich, da der Junge ja zu Euch ins Haus kam. Also dürfte er wohl nicht als "gefährlicher" Hund eingestuft werden. Du kannst den Vorfall auch Deiner Versicherung melden, falls die Eltern des Kindes mehr Entschädigung haben wollen. Allerdings weiß ich nicht, ob Versicherungen Schmerzensgeld bezahlen.Wenn es verständnisvolle Eltern sind, werden sie begreifen, dass den Hund und Euch jetzt eigentlich keine wirkliche Schuld trifft und sich mit Entschuldigungen zufrieden geben.
Ihr könntet Auflagen bekommen, ggf. zum Wesenstest. Die Haftpflichtversicherung übernimmt nach Prüfung. Vllt. artet es in einem langfristigem Rechtsstreit aus. Es hängt alles von den Eltern des geschädigten Kindes ab.
Ihr kennt euren Hund und aus dem Nichts ist er nicht ängstlich vor Kindern geworden. Das wäre eure Aufgabe, daran zu arbeiten.
Kinder und unsichere Menschen handeln instinktiv, was Hunde mitunter falsch verstehen.
Auch wenn Warnhinweise für Hunde angebracht sind, Einbrecher oder Verirrte ein Grundstück unbefugt betreten und von einem Hund angegriffen werden, werden Hundehalter dafür haftbar gemacht. Heißt, Hundehalter haben immer schlechte Karten.
Ist mir leider auch schon passiert, dass mein absolut kinder- und menschenfreundlicher Hund wegen Futterneid geschnappt hat. Nicht wegen Futter in seinem Napf, wegen der Grillwürste bei einer Gartenparty.
Die menschliche Haut, besonders die der Kinder ist empfindlich. Einfaches Wegschnappen, wie unter Hunden üblich, macht da mehr draus. Sieht gefährlich aus, ist es meist nicht, muss aber unbedingt desinfiziert werden. Anders bei Fleischwunden, denn da steht Aggression und bewusste Verletzung im Fokus.
Und genau das wird gerne nicht unterschieden. Biss ist gleich Biss. Das entscheiden am Ende die Anwälte, wenn es hart auf hart kommt.
Als Hundehalter haftest Du immer wenn Dein Hund jemanden beisst. Und gerade wenn es Kinder sind reagieren die Leute sehr sensibel. Du "haftest" natürlich in jedem Fall für den "Schaden". Dass ein Kind in eine fremde Wohnung geht ist natürlich blöd - aber dem Kind kannst Du das nicht anlasten.
Dafür gibt es aber eben Haftpflichtversicherungen.
Ihr habt ja hoffentlich eine Hundehaftpflicht, falls das Kind Schmerzensgeld fordert.
Unserer hatte mal einen Briefträger gezwackt und unsere Versicherung durfte 2000 EUR Schmerzensgeld zahlen....
wenn allerdings das Kind unbefugt Eure Wohnung betritt, weiß ich nicht, ob die damit durchkommen.
Ein Hund darf nicht mal dann beissen, wenn ein Einbrecher dir die Wohnung ausräumt.
doch sie kommen, da beim Hund die Gefährdenshaftung gilt. Er, bzw, natürlich seine Halter, sind auf jedenfall dran.
es war offensichtlich das Haus der Eltern/Schwiegereltern - also FS mit Hund selbst zu Besuch
Euch nach dem Empfinden erkundigen, den "Schaden" eurer Versicherung melden. Auch in dem Falle gilt die Halterhaftung. Man hätte damit rechnen müssen dass andere Kinder ins Haus kommen.
Als Hunde (oder Pferde-) besitzer muss man mit gar nichts rechnen. Es besteht die Gefährdenshaftung, d.h. der Hundebesitzer ist auf jeden Fall haftpflichtig,