Was geschieht, wenn man während seiner Führungsaufsicht eine Straftat begeht?
Also erstmal: ich habe nicht vor, Straftaten zu begehen. Ich will nur wissen, was im schlimmsten Fall geschehen kann! Direkt in die JVA?
4 Antworten
Wenn du während der Führungsaufsicht eine Straftat begehst, kann passieren, dass du zurück ins Gefängnis musst. Das hängt davon ab, wie schwer die neue Straftat ist und ob du gegen die Regeln der Führungsaufsicht verstoßen hast.
Im schlimmsten Fall wird die Führungsaufsicht aufgehoben und du kommst wieder in die Justizvollzugsanstalt. Aber das entscheidet ein Gericht. Wenn die neue Straftat nur etwas kleines ist, gibt es vielleicht nur eine Geldstrafe oder andere Konsequenzen.
Wichtig ist, dass du dich an die Auflagen hältst, dann hast du keine Probleme!
LG 👮♂️
Führungsaufsicht wg. Bewährungsstrafe? Kann zu Bewährungswiderruf führen, kommt aber noch drauf an, das ist auch Ermessensache, kommt auch auf die neuerliche Straftat an, ob da irgendein inhaltlicher Konnex zur Vorstarfe besteht oder das irgendwas völlig anderes betrifft, bei Fahlässigkeit eher nicht.
Wenn die Straftat einschlägig ist, hast du gegen Auflagen verstoßen und fährst ein. Ist die Straftat nicht einschlägig, kann es trotzdem dazu kommen.
Ich frage mich natürlich, wie man so dämlich sein kann, wenn man unter besonderer Beobachtung steht, trotzdem eine weitere Straftat zu begehen.
Manchen Zeitgenossen und -genossinen geht es in Haft besser als in Freiheit. Es sind nur wenige, aber es gibt sie.
Das ist man die "Führungsaufsicht" vermutlich los :D
Du müßtest etwas konkreter werden.