Darf die Polizei einen locken?
Wenn man eine Straftat im Internet begeht darf die Kriminalpolizei sich als Käufer ausgeben um den Verkäufer bei einem persönlichen Treffen zu locken ? Ich meine dann hat doch die Polizei die Person dazu gebracht eine Straftat zu begehen
( es geht darum etwas verkauft zu haben was normalerweise als Privatbesitz nicht verboten ist )
Hat irgendwer mehr Ahnung und kann mir helfen ? Danke
2 Antworten
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Ja, das darf die Polizei. Wie soll sie dich sonst auf frischer Tat ertappen?
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Waffen oder Weed.
Ich glaube, es ist in Deutschland nicht erlaubt zu Straftaten zu animieren.
Das ist zwar bitter für die Gemeinsschaft, aber Demokratie kostet manchmal Zugeständnisse. Sonst wird das Recht immer weiter verwässert.
Allerdings lediglich auf einen Kauf reagieren und dann den Verkäufer festnehmen, das kann man doch.
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Naja, das wird auch bestraft, dafür sorgen schon die Originalhersteller.
Es geht um keine Drogen sondern um einen Verstoß des Markengesetzes