Hol Dir eine dicke, fette Kladde, 150 Seiten plus DIN A4, fester kartonierter Einband, Farbe egal. Kleb Deine Arbeitszettel ein und hüte sie wie ein Schatz, hält über Jahre.

Hab ich mir in der 12 gekauft, alles aus der 11 händisch übertragen, hat mir sehr gut geholfen, hatte Mathe-LK-Lehrer nachgerade Respekt vor, wenn er mal die Arbeitsergebnisse prüfte. Englisch selber Spiel, nur nicht kariert. Besser als jede Zettelwirtschaft.

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Kommt darauf an was Du schon von Deinem Schuldner weißt.

In letzter Not Bescheid an Gerichtsvollzieherverteilstelle des Wohnsitzes des Schuldners mit Auftrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, auf Basis dieser Infos weiter, ggf. vorher auf der Geschäftsstelle reinschneien, ob schon offen und amtsbekannt pfandlos.

Falls Bankverbindung bekannt, Pfändungs- und Überweisungsbeschluß gegen Konto.

Falls Immobilien und 600 Euro Forderung (glaub ich noch zu wissen) Zwangshypothek rein.

Hab ich mal in ein dickes, fettes Einkaufszentrum in Langenfeld bewilligt bekommen, Mandaten gesagt, bessere Zinsen bekäm' er nicht mehr, Wiedervorlage in 20 Jahren. Mußte dann aber nach 15 Monaten auf einmal ganz, ganz schnell gehen, die internationale Immobilienholding wollte veräußern und dann auch unsere Mietkaution bezahlen. Sternstunden.

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Muss noch durch's Labor wegen präzisem Wirkstoffgehalt.

Demnach etwa 4 Monate nicht unrealistisch.

Hausdurchsuchung insoweit eher nicht, bis dahin ist da wohl alles beseitigt.

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Führungsaufsicht wg. Bewährungsstrafe? Kann zu Bewährungswiderruf führen, kommt aber noch drauf an, das ist auch Ermessensache, kommt auch auf die neuerliche Straftat an, ob da irgendein inhaltlicher Konnex zur Vorstarfe besteht oder das irgendwas völlig anderes betrifft, bei Fahlässigkeit eher nicht.

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Nachprüfung im Nebenfach, im übrigen Kann-Bestimmung, d.h. die müssen Dich nicht zwingend versetzen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16288&ver=8&val=16288&sg=0&menu=1&vd_back=N

"Nicht ausreichend" ist schon die 4-, meistens ist aber alles ab 5+ gemeint.

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Ich finde, es machen mitlerweile zu viele Abitur, und das dauert dann zu lange. Die 9/10 Jahre sonst wären schon OK, als Basis für einen möglichen späteren Aufstieg durch Fortbildung.

Die 13 Jahre sind zu viel für die Masse, wenn es nicht in einem verwertbaren und bestandenem Studium endet, das sich zumindest grundsätzlich auszahlt.

Mein Abi-Jahrgang war 1991, Abi -Quote eher unter 25% statt heute 40, und bei uns wußte etwa ein Viertel, das die auf der Uni nicht direkt was zu suchen hatten, also Lehre machten und ggf. dann weiter, oder sehr "softe" Fächer.

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Pfändungen von Hausrat kannst Du generell vergessen. Im Prinzip gibt es die Austauschpfändung, d.h. GV nimmt übergrossen LED-TV mit und stellt Dir 14" Mini-TV hin, das kommt aber quasi nicht vor, weil inpraktikabel. Daneben gibt es eine Liste von Sachen, die nicht gepfändet werden dürfen, bspw. brauchst Du irgendeine Form von Telefon zur normalen Lebensführung oder Bewerbung auf eine geregelte Erwerbsmöglichkeit.

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Ich kann nur allgemein antworten:

Jeder Vortrag, in den man selber nicht das 3-4-fache an Zeit investiert hat, wie der dauern soll, ist eine komplette Zumutung für die Zuhörer. Gemeint ist das Üben des ausgearbeiteten Referates, nicht dessen Erstellung, also laute Selbstgespräche ggf. mit Spiegel.

Ablesen geht überhaupt nicht ("Vorlesung"), lern das, was Du sagen willst, unabhängig von irgendwelchen Handouts auswendig in freier Rede, Spickzettel ist OK, Stichworte oder die fettgedruckten Überschriften des Handouts.

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Mach mal einen komplett frischen Start, tu so, als wäre Schule ein Job, für den Du bezahlt wirst. (In der Tat bezahlt jemand dafür, dass Du insgesamt 10 bis 13-14 Jahre dahin gehen kannst , und die ganzen nervigen Typen da.)

Eine der efektivesten Methoden der nunmal gegebenen Anwesenheit ist Mitschreiben, ohne braucht man später an der Uni gar nicht erst anrücken, jedenfalls meine Meinung. Nimmt dir einen DIN-A4 Kollegblock und schreib in Stichworten mit, was in einer Stunde, Englisch, Geschichte, Bio, erzählt wird. Mach Dir Ordner, geh das am Nachmittag mit etwas Abstand und vor einem Klassentest nochmal durch. Sonst fliegt das mitunter, ich erinnere mich, einfach so an einem vorbei. Kommt ggf. auch beim Lehrer gut an.

Stoff für Lernfächer kann man lernen, deshalb heißt das so, mach das vor dem Test. Einfach mal ´ne 2 frei Haus statt ständig nur mitlaufen. Physik, Bio udg. kann man auch 20 Minuten vorlernen im Buch, d.h. was da nächste Stunde wohl drankommt und mit Antworten im Unterricht glänzen. Vokabeln kann man lernen.

Als ich 15 war (1987) hab ich mir für 20 DM eigenes Geld ein Vokabelprogramm für den PC auf Diskette bestellt, wo ich tausende Vokabeln eintippen konnte und mich 3x in Folge abfragen lassen konnte, ob das saß. Nächste Hausaufgeben die 15 neuen eingeben, abfragen lassen. die davor nochmal zum Frischhalten. Dann hab ich mir ein überdimensoniertes einsprachiges Wörterbuch, 150.000 Wörter, gekauft und die 165 unregelmäßigen englische Verben gelernt, ich konnte 25 am Tag, mach mal einfach 10. Nie wieder Probleme mit gehabt, mehr kann der Lehrer auch nicht, faktisch unmöglich. Heute gibt es Internet für eine komplette Liste frei Haus.

Mach einfach mit, halbe bis eine Stunde extra am Tag, vor Klassenarbeiten extra, und es stellt sich ein "wuschi-gut" Gefühl ein, wenn man morgens da wieder hin muß, namentlich die schriftlich verbrieften Erfolge an der "Arbeitsstelle".

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Im Prinzip ja.
Solange Du die Miete, warm, bezahlst, bis die Kündigungsfrist bis zum 3. Werktag eines Monats auf den Ablauf des übernächsten Monats abgelaufen ist (ggf. länger bei längeren Mietverhältnissen).
Frei nach Radio Eriwan.

Die üblichen Geschichten vom Nachmieter gelten übrigens nicht zwangsweise, außer Du einigst Dich.

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Ich nehme an 10 Jahre als Anwalt unterwegs gewesen sein gilt nicht, Probleme standardmäßig, oder im Referendariat selber Anklagen verlesen? ;)

Eine liebe Ex-Mandantin hatte mich wohl auch mal wegen irgendwas angezeigt, hab ich aber nur von deren Sohn erfahren, nie selber was von gehört, demnach noch in der Behörde ohne Rückfrage oder Anhörung in die Rundablage, 172.

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Völlig normaler Vorgang, im Regelfall gibt es im Rahmen von 2-4 Wochen Frist, sehr sicher wenn ansatzweise begründet und nicht völlig mutwillig anmutend.

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Dieses Zeugnis ist völlig unbedenklich, selbst mit "Fünf" in Informatik.

Du darfst *eine* Fünf haben, solange alle anderen Fächer mindestens "ausreichend" sind, d.h. eine 4- kann Dir da schon wehtun, sonst mußt Du die Fünf mit einer Drei ausgleichen. Und zwar innerhalb der Hauptfachgruppe (erste Fremdsprache, Deutsch, Mathe) mit einem Fach aus dieser Gruppe, andersrum egal.

Soll hießen: die können Dich ausgleichen lassen, müssen aber nicht; wenn das Gesamtbild stimmt ist denen das egal, wenn Du 5en sammelst und auch sonst unleidlich bist... vielleicht nicht.

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Wenn Du Buergergeld beziehst, könnten die es als Einkünfte ansehen, was Du da auf Dein Konto einzahlst, und Dir anrechnen, je nach Betrag Anfangsverdacht Betrug, mußt Du Dich dann erklären; geht am besten, wenn Betrag bar eingezahlt und absolut zeitnah mit entsprechendem Betreff weiter. Ist aber erstmal Ärger und Verfahren, und erstmal kommt ggf. das Geld nicht.

Bei BAföG-Bezug fällt das in einem gewissen Rahmen nicht auf; die gehen ja auch keinem hinterher, bzw. können es, wenn dem die Oma zum Geburtstag 500 E schenkt; wenn da auf einmal 10.000 E durchgereicht werden, kann das aber der Bank auffallen, Geldwäsche udg. *Vorsicht*, mit wem Du Dich einläßt und warum, und welches Ausmaß das annimmt.

Problem kann sein, wenn Deine Freunde auch Buergergeld beziehen (Dein eigener Bezug wäre ist so ungefähr der einzige Grund warum das bei das überschaubaren Summen auffallen könnte). Dann könnten die verdächtigt werden, undeklarierte schwarze Einkünfte zu haben, und über Dich zu waschen. Auch, wenn sie denselben Betrag vorher, absolut zeitnah, vom eigenen Konto abgehoben haben, das muß ja nicht dasselbe Bargeld sein, daß die abheben und Dir dann geben.

Stell niemals jemandem Dein Konto zur Verfügung, auch wenn Du glaubst Du hättest ja die volle Kontrolle, Du kannst aus den verschiedensten Gründen in Teufels Küche kommen, und hast es nicht mal kommen sehen oder Dir was böses dabei gedacht.

Unbedenklich wäre, wenn Dich ein Freund fragt, Hartz oder nicht, kannst Du mir was bei Amazon bestellen, dieses Handy, hier sind die 200 Euro dafür in bar, Du hast doch Premiumversand und bessere Bezahloptionen. Im *Einzelfall* wohlgemerkt, nicht auf Wiederholung angelegt. Selbst wenn das dann "Schwarzgeld" war, wird es kurz vor unmöglich, Dir auch nur Fahrlässigkeit zur Last zu legen, besonders bei der gleich überschaubaren Beträgen. Und das der Buergergeld kriegt, hast Du ja nicht wissen können. Risiko steigt aber von Mal zu Mal.

Aber bitte nicht eigenes Konto als regelmäßigen "Durchreichungspunkt", das könnte schlimmer werden, als Du Dir gerade vorstellen kannst, es gibt noch mehr Sachen als Betrug.

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Es kommt darauf, *warum* Du krank geschrieben bist. Mit Rückenschmerzen oder Grippe kannst Du vielleicht nicht in die Schule, aber Laeppie nehmen und in aller Gemütsruhe was ausarbeiten geht ggf. noch, in Deiner Zeit. Abhängig davon wird die das auch ggf. einsehen, ob das gerade geht oder nicht.

Die wird Dich sowieso grillen, mit genau dem Thema. wenn Du da wieder antanzen mußt, also mach es jetzt, alle Zeit der Welt, viel besser als dann an der Tafel oder in Deiner "Privatklausur".

Und erzeugt potentiell erhebliches Wohlwollen seitens des Hohlraums, daß Du Dich trotz alledem zusammenreißen kannst und den "Biß" hast das so zu machen.

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Grundsätzlich wird eine ErwerbsMINDERUNGS-Rente (d.h. kann nur 3-6 Stunden am Tag arbeiten, ggf. Sonderrechte wegen Schwerbehinderung, eigens beantragen), oder eine ErwerbsUNFAEHIGHKEITS-Rente) kann weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten) erstmal nur auf 2 Jahre max erteilt, danach Wiedervorstellung und Begutachtung. Geht auch sofort endgültig, aber Glückssache,

Nach der 2. Beurteilung dergleichen, häufig genug 2 Jahre später, ist das dann "endgültig kaputtgeschrieben".

Dazwischen kann eine Aufforderung des RV-Trägers kommen, in Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu gehen; im Regelfall fruchtlos, wenn wir denn schonmal so weit sind.

*Wenn* es nach 2 Jahren wieder geht, herzlichen Glückwunsch, mach los.

In jedem Fall, was auch immer, alle medizinischen Unterlagen beim Hausarzt sammeln, geschlüsselt nach ICD-10, sonst dauert das Jahr und Tag, und beim örtlichen Versorgungsamt GDB (Grad der Behinderung) beantragen. Von 30-50 zu kommen ist leichter, als von 0 auf 100.

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