Führungsaufsicht wg. Bewährungsstrafe? Kann zu Bewährungswiderruf führen, kommt aber noch drauf an, das ist auch Ermessensache, kommt auch auf die neuerliche Straftat an, ob da irgendein inhaltlicher Konnex zur Vorstarfe besteht oder das irgendwas völlig anderes betrifft, bei Fahlässigkeit eher nicht.

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Nachprüfung im Nebenfach, im übrigen Kann-Bestimmung, d.h. die müssen Dich nicht zwingend versetzen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16288&ver=8&val=16288&sg=0&menu=1&vd_back=N

"Nicht ausreichend" ist schon die 4-, meistens ist aber alles ab 5+ gemeint.

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Ich finde, es machen mitlerweile zu viele Abitur, und das dauert dann zu lange. Die 9/10 Jahre sonst wären schon OK, als Basis für einen möglichen späteren Aufstieg durch Fortbildung.

Die 13 Jahre sind zu viel für die Masse, wenn es nicht in einem verwertbaren und bestandenem Studium endet, das sich zumindest grundsätzlich auszahlt.

Mein Abi-Jahrgang war 1991, Abi -Quote eher unter 25% statt heute 40, und bei uns wußte etwa ein Viertel, das die auf der Uni nicht direkt was zu suchen hatten, also Lehre machten und ggf. dann weiter, oder sehr "softe" Fächer.

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Pfändungen von Hausrat kannst Du generell vergessen. Im Prinzip gibt es die Austauschpfändung, d.h. GV nimmt übergrossen LED-TV mit und stellt Dir 14" Mini-TV hin, das kommt aber quasi nicht vor, weil inpraktikabel. Daneben gibt es eine Liste von Sachen, die nicht gepfändet werden dürfen, bspw. brauchst Du irgendeine Form von Telefon zur normalen Lebensführung oder Bewerbung auf eine geregelte Erwerbsmöglichkeit.

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Ich kann nur allgemein antworten:

Jeder Vortrag, in den man selber nicht das 3-4-fache an Zeit investiert hat, wie der dauern soll, ist eine komplette Zumutung für die Zuhörer. Gemeint ist das Üben des ausgearbeiteten Referates, nicht dessen Erstellung, also laute Selbstgespräche ggf. mit Spiegel.

Ablesen geht überhaupt nicht ("Vorlesung"), lern das, was Du sagen willst, unabhängig von irgendwelchen Handouts auswendig in freier Rede, Spickzettel ist OK, Stichworte oder die fettgedruckten Überschriften des Handouts.

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Mach mal einen komplett frischen Start, tu so, als wäre Schule ein Job, für den Du bezahlt wirst. (In der Tat bezahlt jemand dafür, dass Du insgesamt 10 bis 13-14 Jahre dahin gehen kannst , und die ganzen nervigen Typen da.)

Eine der efektivesten Methoden der nunmal gegebenen Anwesenheit ist Mitschreiben, ohne braucht man später an der Uni gar nicht erst anrücken, jedenfalls meine Meinung. Nimmt dir einen DIN-A4 Kollegblock und schreib in Stichworten mit, was in einer Stunde, Englisch, Geschichte, Bio, erzählt wird. Mach Dir Ordner, geh das am Nachmittag mit etwas Abstand und vor einem Klassentest nochmal durch. Sonst fliegt das mitunter, ich erinnere mich, einfach so an einem vorbei. Kommt ggf. auch beim Lehrer gut an.

Stoff für Lernfächer kann man lernen, deshalb heißt das so, mach das vor dem Test. Einfach mal ´ne 2 frei Haus statt ständig nur mitlaufen. Physik, Bio udg. kann man auch 20 Minuten vorlernen im Buch, d.h. was da nächste Stunde wohl drankommt und mit Antworten im Unterricht glänzen. Vokabeln kann man lernen.

Als ich 15 war (1987) hab ich mir für 20 DM eigenes Geld ein Vokabelprogramm für den PC auf Diskette bestellt, wo ich tausende Vokabeln eintippen konnte und mich 3x in Folge abfragen lassen konnte, ob das saß. Nächste Hausaufgeben die 15 neuen eingeben, abfragen lassen. die davor nochmal zum Frischhalten. Dann hab ich mir ein überdimensoniertes einsprachiges Wörterbuch, 150.000 Wörter, gekauft und die 165 unregelmäßigen englische Verben gelernt, ich konnte 25 am Tag, mach mal einfach 10. Nie wieder Probleme mit gehabt, mehr kann der Lehrer auch nicht, faktisch unmöglich. Heute gibt es Internet für eine komplette Liste frei Haus.

Mach einfach mit, halbe bis eine Stunde extra am Tag, vor Klassenarbeiten extra, und es stellt sich ein "wuschi-gut" Gefühl ein, wenn man morgens da wieder hin muß, namentlich die schriftlich verbrieften Erfolge an der "Arbeitsstelle".

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Dieses Zeugnis ist völlig unbedenklich, selbst mit "Fünf" in Informatik.

Du darfst *eine* Fünf haben, solange alle anderen Fächer mindestens "ausreichend" sind, d.h. eine 4- kann Dir da schon wehtun, sonst mußt Du die Fünf mit einer Drei ausgleichen. Und zwar innerhalb der Hauptfachgruppe (erste Fremdsprache, Deutsch, Mathe) mit einem Fach aus dieser Gruppe, andersrum egal.

Soll hießen: die können Dich ausgleichen lassen, müssen aber nicht; wenn das Gesamtbild stimmt ist denen das egal, wenn Du 5en sammelst und auch sonst unleidlich bist... vielleicht nicht.

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Es kommt darauf, *warum* Du krank geschrieben bist. Mit Rückenschmerzen oder Grippe kannst Du vielleicht nicht in die Schule, aber Laeppie nehmen und in aller Gemütsruhe was ausarbeiten geht ggf. noch, in Deiner Zeit. Abhängig davon wird die das auch ggf. einsehen, ob das gerade geht oder nicht.

Die wird Dich sowieso grillen, mit genau dem Thema. wenn Du da wieder antanzen mußt, also mach es jetzt, alle Zeit der Welt, viel besser als dann an der Tafel oder in Deiner "Privatklausur".

Und erzeugt potentiell erhebliches Wohlwollen seitens des Hohlraums, daß Du Dich trotz alledem zusammenreißen kannst und den "Biß" hast das so zu machen.

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Es hat *NICHTS* mit Betrug zu tun, keinesfalls im technischen Sinne nach $263 StGB.

Nennt sich Täuschungsversuch, d.h. eine fremde Leistung, z.B. Abschreiben, als eigene ausgegeben oder unzulässige Hilfsmittel (der klassische Spickzettel, das Wörterbuch unter der Bank, ggf. Tipper oder Handy) benutzt.

An der Uni, im Staatsexamen, Diplomarbeit etwa, werden Klausuren udg. unterschrieben; dies beinhaltet die Erklärung im Rechtsverkehr, daß die abgesonderte Leistung die eigene wäre und ohne unzulässige... angefertigt wurde. Nachdem aber keine Vermögensverfügung zu eigenen oder fremden Gunsten stattfindet, etwa durch ungerechtfertigtes Bestehen einer Prüfung, kann kein Betrug vorliegen. Ebensowenig ist es eine Urkundenfälschung, sondern *nur* eine "schriftliche Lüge". (Standardwitz unter Juristen, hat aber seine Berechtigung).

Diversen Politikern wurden in den letzten 10-15 Jahren auch deren Doktortitel entzogen, hochnotpeinlich und Karrierekiller (außer in Berlin), aber vor ein Strafgericht kamen die nicht. Beweis genug?

Der Täuschungsversuch betrifft ausschließlich, mein Dafürhalten, die Freundin, soweit da keine eigenständige Leistung verortbar und ggf. mit ein paar Gnadenpunkten zu bewerten wäre.

Deine eigene Leistung ist Deine eigene Leistung, Du hast sie erbracht, irgendwelche nachträgliche "Beihilfe zur Täuschung" (kein juristischer Begriff) zu Gunsten jemand anderes spielt da nicht rein. Du hast darüber, und irgendwelche unerlaubten Eingaben oder Hilfsmittel, niemanden getäuscht.

6 anfechten; langsam anfangen, Lehrerlein abfangen, dediziert befragen, wo denn Deinerseits der "Täuschungsversuch" gelegen haben soll, Rechtsgrundlage abfragen... das ist eine Art von Warnung.

Problem wäre, wenn nicht nachweisbar ist, wer von wem abgeschrieben hat, wenn Deine Freundin das aber so zugibt und es sonstige Indizien gibt, kann man da drüber wegkommen.

*Kann* einen Abriß in irgendeiner Form geben, Kopf bleibt dran; vermutlich wäre es mit "Da hast Du Deiner Freundin aber einen riesen Gefallen getan!" schon genug, Thema durch. Aber hat mit der eigenen Benotung nichts zu tun.

Kann das noch ausführen, wie ich 2 Kollegen, eigentlich privat nichts mit zu tun einen Nachmittag geopfert habe, Referat im Physik GK mußten die dann selber machen und vortragen (ein gestammeltes Erlebnis), war dann "4" mit allen Hühneraugen zu, Lehrer (wir waren Spezies) guckten uns über das 40- minuetige Trevorium, was die 2 daraus gemacht hatten, nur hilflos an, nach dem Motto "geht halt nicht besser." Wußte *JEDER* im Raum, wer das "inspiriert" hatte.

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Nein, Sport ist Pflicht bis Ende, außer Du bist aus Gesundheitsgruenden befreit.

Zu meiner Zeit in NRW war das absolute Einzelstellung, sonst mußtest Du nur in der Oberstufe 3 Fachgruppen in den 4 Abi-Fächern abdecken, 2 Fächer frei Schnauze, und dir von Kunst/Musik/Literatur das kleinere Übel auswählen. Folglich Literatur, dem Typen (*leicht* alternativ/hedonistisch veranlagt) Samstag morgens 'nen Becher Kaffee schwarz hinstellen und fragen, ob es denn wieder ginge.

Ansonsten mußt Du da halt durch, ich hab' noch nie von wem gehört, der in Sport eine 5 gekriegt hat, also egal, notfalls Ball flach halten. Das macht die Klassenkonferenz nicht mit, Sportlehrer steht da ganz unten, zusammen mit den Reli-Fuzzies. Es sollte in der Tat da keine Noten geben, noch aus anderen Gründen.

Bzw. hat mir der 9 mal so ein Typ eine 5 angedroht (ich hasse alles, was wie ein Ball aussieht und sich bewegt), den trocken angeguckt, "Hab' keine zweite."; bzw. hat der sich das nicht getraut, nachdem mir bei diesen sinnlosen Bundesjugendspielen eine Siegerurkunde geschossen hatte. Der nächste hatte dann 4 Jahre auch seinen Spaß mit mir, bzw. ich mein Comic Relief.

Vielleicht habt ihr nächstes HJ ja Schwimmen, das ist dann vielleicht deutlich angenehmer.

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Weiß nicht 🤷

Wäre bei uns, Abi-Jahrgang 1991, als "unüblich" empfunden worden, ebenso ein "Du", allenfalls bei komplett alternativen Typen, Kunst- oder Musiklehrern. Kommt auch nicht gut, je nach Umfeld wittern die dann eine bevorzugte Behandlung udg. ... besser nicht.

Bei uns gab es Typen, die "Duzten" oder "Siezten" grundsätzlich, Alter egal, manche "Siezten" ab 10. Klasse, wo man irgendwann 16 war, oder ab Oberstufe, aber die selber waren "Sie".

Mit Ausnahme des Oberstufen-Gremlin-Modus, immer noch kein "Du" im engeren Sinne; anzubringen, wenn Lehrkraft Scheiße gebaut hat, und es selber genau weiß..

Etwa: "Stamm!!! (Nix "Du", aber auch kein "Herr") Ist jetzt gut mit schrittchenweise! Wir sind hier Mathe-LK, kein Kindergarten, Äquivalenzumformung *2 /x^2 +3 in einem Schritt kann'ste schaffen!"

"Herhaus, datt war ja wohl nix, ich wollte mein Kreuzworträtsel!"
(Physik-Klausur von 90+5 Minuten nach 30 min in sauberer Abschrift abgeliefert, gegangen, 15 Punkte, kein Kommentar.)

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Aber ja doch!
Das Fliegende Spaghettimonster in Seiner Dreifaltigkeit (Fett, Kohlehydrate und Eiweiß) nimmt jeden; Du sollst Weinachten den Wein achten (deshalb schreibt man das so) und Freitags idealerweise Pasta essen, sollte kein Problem sein, mußt aber nicht.
Du kommst immer in den Himmel mit Bierbrunnen und Stripperfabrik, und bei Nichtgefallen kannst Du jederzeit Deine alte Religion wiederhaben, keine Fragen, kein nichts.

RAMEN!

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Das sieht ganz mies aus. Die Schulordnung S-H ist ein bißchen verquarkt, weil da noch Foerdermassnahmen und "Schraegversetzungen" für jedes einzelne Schuljahr mit behandelt werden, die ich aus NRW nicht kenne (da war ich mal Anwalt).

In NRW überlebt man, mit einer Fünf in der Hauptfachgruppe, wenn der Rest mindestens ausreichend ist (4 minus ist schon nicht mehr ausreichend!), sonst *können* die Dich mit mit einer Drei im Hauptfach ausgleichen lassen, kommt auf den Gesamteindruck an, ob sie es machen; wenn das alles ist, und die Fünf nicht noch Freunde in Nebenfächern mitgebracht hat, im Zweifel ja.

In S-H mußt Du eine Durschnitt in Mathe/Deutsch/1. Fremdsprache von mindestens 4.0 haben, d.h. 12/3= 4,0. Glatte 5, glatte 4, glatte 3 ist OK.
(so etwa gleichlaufend also, in NRW wäre auch 5-, 4-, und eine 3 noch OK *wenn* die Dich ausgleichen lassen, das wird dann dünner; eine 5- und der Rest glatt 4 oder besser wäre bedenklich unbedenklich.)

Ist, wie gesagt, noch Ermessen drin, ob die Dich leben lassen... aber es wird dünn.

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GymVersVSH2019pP8

(2) Durch Entscheidung der Klassenkonferenz kann der Aufstieg in die Jahrgangsstufe 8 oder 9 mit dem Vorbehalt verbunden werden, dass die Schülerin oder der Schüler zum Schulhalbjahr unter den Voraussetzungen gemäß Satz 4 in die zuvor besuchte Jahrgangsstufe zurücktreten muss. Die Klassenkonferenz legt zusammen mit der Entscheidung über den Vorbehalt Fördermaßnahmen fest. Der Vorbehalt ist zu verfügen, wenn die Leistungen im Zeugnis insgesamt in mehr als einem Fach schlechter als ausreichend oder in einem Fach mit ungenügend benotet wurden oder innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache kein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erzielt wurde. Der Rücktritt zum Schulhalbjahr gemäß Satz 1 erfolgt, wenn die Voraussetzungen zur Verfügung eines Vorbehalts gemäß Satz 3 auch zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Klassenkonferenz kann von der Verfügung eines Vorbehalts absehen, wenn sie im Einzelfall trotz eines Leistungsbildes gemäß Satz 3 zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler im Gymnasium erfolgreich mitarbeiten kann.

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Einen 10-jaehrigen, so alt ist man normalerweise nach Durchlaufen der Grundschule, nach dem Schulwunsch zu fragen, ist m.E. eine komplett sinnlose Übung. Weiß nicht genug, kann nichts davon einschätzen, Berufswunsch Feuerwehrmann oder Lokomotivführer.

Je nach Bundesland wäre das dann auch eine Gesamt- oder Stadtteilschule gewesen, ggf. eine "Gemeinschaftsschule", d.h. Haupt- und Realschule zusammen. Da lernt man dann mitunter auch sozial verschiedene Daseinsformen kennen, kommt nicht jeder mit klar.

Was auch sein kann ist gefühlter sozialer Druck, wenn viele Deine Grundschulfreunde auf Gymnasium machen, das ist dann manchmal fehlgeleitet, geht Ende der 6. daneben, und dann ist der Jammer groß.

Wieso "Leben versaut"? Abgang Gymnasium 10. Klasse ist genauso gut wie ein Realschulabschluss, den bekommst Du dann quasi geschenkt, oder gab es da in der Mittelstufe argen Leidensdruck?

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Ich lebe jetzt seit 10 Jahren hier, allerdings als Fruehrentner und in Pattaya.
Wenn das Englisch stimmt, mach Dir keine Sorgen, da Anschluss zu finden.

Ehrenamtlicher Englischunterricht fuer die Eingeborenen (mit Genehmigung der Immigration) wird immer gerne gesehen, kannst auch Volunteer bei der Touristenpolizei werden, und alles moeglich sonst. Geh tauchen, triffst Du Leute.

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