Nein. Wer 18 ist, ist seit dem 01.01.1975 volljährig. Und dann braucht die Schule, das Jugendamt im übrigen auch, die Zustimmung des/der neuerlich Volljährigen, irgendwelche Informationen zu erteilen oder einzuholen, inklusive Elternsprechtag.
Soll mal (Einschreiben/Rückschein, Fax vorab) bei der Schulleitung anfragen, aus welchem kühlen Grunde die die Eltern in Kenntnis gesetzt haben (Kopie des Anschreibens mit dabei, mit Fristsetzung, etwa 2 Wochen); noch besser per Gerichtsvollzieher (kostet etwa 20 Euro).
Dann *wissen* die, daß es sehr, sehr ernst werden könnte, und kommunizieren das entsprechen an die Lehrerschaft. Wenn die nicht völlig blöd sind, gibt es dann ein Gespräch mit der Schulleitung, was da gerade zuhause abgeht. Sonst "Fachaufsichtsbeschwerde" bei der Schulaufsicht (am Gymnasium regelmäßig das Regierungspräsidium, nicht die Stadt), möchten sich bitte kümmern, ist deren Jobbeschreibung.
Sonstige Abhilfe wäre der "anwaltliche Drohbrief" an die Schulaufsicht (geh mal, falls so gewünscht, zur Geschäftsstelle des örtlichen Amtsgerichts, Antrag zu Protokoll der Geschäftsstelle, plus vermutlich Antrag auf Prozeßkostenhilfe), bei Gymnasien im Zweifel an das Regierungspräsidium, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes zu unterlassen usw., usf, Die können das ausformulieren.
Der andere Weg wären Dienstaufsichtsbeschwerden gegen einzelne Lehrer, die sich da trotzdem entauessern; die naturgemäß, einzeln und persönlich, *vorher* in Kenntnis setzen, daß das so nicht gewünscht ist. Das *zieht* übrigens, das meiden die wie die Pest, keine sinnvolle Verteidigung möglich. Aber da ist man da trotzdem noch abhängig, da hilft nur das "Verbreiten" der Tatumstände im erwachsenen Bekanntenkreis, zu Zwecken der sozialen Ächtung.
Problem ist, was "Eltern" ggf. dann machen können, Strafanzeige wegen Nötigung hin oder her, monatelang auf Ausbildungsunterhalt zu klagen ist kein Spaß. Wenn da natürlich sowieso nichts zu holen ist, dann frei Schnauze und BAföG-Antrag, wenn gewünscht. Es gibt einfach Leute, können auch die eigenen "Eltern" sein, mit denen man mal lieber nix zu tun haben will, tut persönlich nicht gut, wird *NIEMALS* besser, versprochen. JETZT anfangen, bei den Jugendämtern, nicht erst, sobald es pressiert; wenn die Deine Schwester schon vorher kennen, wird das 100mal einfacher.
Dann ist da sowieso nichts mehr zu machen, verklagen, bankrottieren, Kontakt abbrechen (Vorsicht, einige OLGs werten Kontaktabbruch als "schwere Verfehlung", dann Unterhalt ausgeschlossen, also 1x im Monat ein nicht zu nettes Einwurfeinschreiben plus einfachen Brief schreiben, oder vom Anwalt schreiben lassen, wie es uns geht und was das Studium macht), Ende aus, spricht sich dann auch wohl rum ;))
Gibt ggf. 6 Wochen in der Jugendnotaufnahme nach "Rausschmiß", KEIN SPASS, aber auch das spricht sich rum. Würde ich persönlich nicht mehr mit an einem Tisch sitzen wollen, und das auch sehr öffentlich und deutlich durchziehen, d.h. im Restaurant z.B, den Teller mit Essen drauf auf den Tisch hauen und "Zahlung" verlangen, EGAL, wer mit am Tisch sitzt, und dann gehen.
Kommen dann mit guter Wahrscheinlichkeit selber an und wollen das noch mal irgendwie friedlich regeln (Kontaktaufnahmen jedweder sonstiger Verwandten, ggf. Ex-Freundinnen, das gab es bei mir auch, die kommen dann zuhauf, auf entsprechende Veranlassung abwimmeln, ohne konkrete Aussagen oder Beschimpfungen); auf mehr kann man da nicht mehr nicht hoffen.
Ich habe als ehemaliger Rechtsanwalt mehrfach Schreiben von Jugendämtern gesehen, wonach ein Zusammenleben mit den "Eltern" nicht zumutbar sei, d.h. Ausbildungsunterhalt zwingend "in Cash", nicht da jeden Tag nach der Uni aufschlagen und unter Aufsicht und Anfeindungen jedweder Art das Abendbrot essen müssen .
Das wäre jetzt die "harte Nummer", im Falle einer wie auch immer chronischen Erkrankung Deiner Schwester, wäre der weichere, möglicherweise empfehlenswertere Weg, da auf Eltern angewiesen, die einzelnen Lehrer anzusprechen, daß das eben nicht so gewünscht sei. Wenn dann einer "frech" kommt, NICHT HINNEHMEN, die vorbenannten rechtlichen Möglichkeiten "andeuten"; die werden das möglicherweise als "irrelevant" abtuen, dann sofort volle Kelle plus Schulleitung, ist dann auch egal. Das möchten die nicht, bleibt bis über die Berentung hinaus in der Dienstakte, Beförderung faktisch ausgeschlossen, "Standing" bei der Dienstaufsicht im Negativbereich.
*VORHER* den Dienstweg klären, d.h. Adresse und Telefonnummer Jugendamt (notfalls Polizei unter 110 anrufen, fragen, wie man da hinkommt; stehen im Telefonbuch übrigens NICHT unter "Jugendamt" sondern "Einrichtungen der Kinder und Jungendhilfe", sind bis 21 bzw. 25 zuständig), vorübergehende Unterbringungmoeglichkeiten bei Verwandten/Schulfreunden, immer etwas Cash in der Tasche für ein Taxi oder dergleichen.