Was passiert, wenn man seinem Kind keinen Namen gibt?

3 Antworten

In der Regel ist ja zumindest ein Elternteil willens, seinem Kind einen Namen zu geben. Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie sich einigen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Eltern nach der Geburt des Kindes einen Monat Zeit haben, sich endgültig für einen Namen zu entscheiden. Steht der Geburtsname des Kindes nach Ablauf eines Monats noch nicht fest, ist das Standesamt verpflichtet, dies dem zuständigen Familiengericht mitzuteilen. Das Familiengericht überträgt das Namensbestimmungsrecht dann einem Elternteil.

Alles Gute für dich!


Paguangare  24.05.2022, 06:54

Würden rein theoretisch beide Elternteile dem Kind keinen Namen geben wollen, bekämen sie dann ein Bußgeld, würde ihnen das Sorgerecht entzogen, oder würde ein Standesbeamter oder eine Richterin am Familiengericht einen Vornamen bestimmen?

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Pseudonym333  24.05.2022, 06:58
Das Familiengericht überträgt das Namensbestimmungsrecht dann einem Elternteil.

Die Frage lautet jedoch, was geschieht, wenn kein Vorname vergeben wird... von keinem der beiden Elternteile.

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Wenn die Eltern auch unter einer irgendwann ausgesprochenen Bußandrohung keinen Namen vergeben wollen, wird er vom Standesamt festgelegt.

So mancher Akt eines Verwaltungsbeamten hat fast den Status eines Gesetzes...

Als sich einmal Eltern nicht auf eine Vornamen einigen konnten, soll der Beamte im entsprechenden Feld für den Vornamen 'Ohne' eingetragen haben. Das dies dann aber eben der Vorname war, war es wohl nicht so leicht, den Namen entsprechend zu ändern, als die Eltern sich dann doch endlich einig wurden!