Was passiert wenn man mit Kurzzeitkennzeichen und ohne TÜV heimfährt (also raus aus den zugelassenen Bezirken)?
Ic hmöchte ein Auto abholen, der weiter weg steht. Ers 2,5t schwer und hat kein Tüv. Ich überlege mir ein Kurzzeiteknnzeichen zu machen und mit dem zufahren. Was passiert wenn ich erwischt werde?
4 Antworten
also raus aus den zugelassenen Bezirken
Tatbestandsnummer 842106:
Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt.
§ 42 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 182 BKat
50,00€
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die du für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands nutzen kannst. Notwendig zur Erlangung ist eine gültige HU.
Nein, er bekommt auch ohne gültige HU ein Kurzzeitkennzeichen. Er darf dann nur Fahrten zur Prüfstelle vornehmen. Ein anderer Verwendungszweck oder gar eine Überführung über den angrenzenden Bezirk hinaus führt zu oben genannter Owi.
Ok. Mit Überführungskennzeichen vermurkst bzw. Ausfuhrkennzeichen.
M.E. kriegt man ohne gültige HU gar kein Kurzzeitkennzeichen mehr, weil früher irgendwelche Halbwilden das genutzt haben, um mit nicht zulassungsfähigen Fahrzeuge rumzufahren.
15-60 Euronen. Jenachdem wie lange der TÜV abgelaufen ist.
Das Auto ist abgemeldet udn ich würde es kaufen ohne tüv. Er will sich nicht drum kümmern, er lässt sich anscheinend super fahren.
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die du für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands nutzen kannst. Um dieses zu erhalten ist ein gültiger TÜV notwendig und vorzulegen.
Wo steht das.