Was passiert wenn man den Zählerstand nicht zeigt?

6 Antworten

Noch ein Nachtrag zu den vorangegangen Antworten. Wenn du es über 10 Jahre durchziehst, dann könntest du vor Gericht glück haben und eine Nachzahlung wird aberkannt, weil zulange geschätzt wurde. Allerdings sollte in dieser Zeit auch mal ein Turnuswechsel des Zählers stattfinden. Natürlich kannst du auch dann den Zutritt verweigern. Es kann jedoch passieren, dass der Netzbetreiber eine Zutrittsklage erwirkt, was jedoch kaum einer tun wird, solange du deine Abschläge und deine Jahresabrechnung bezahlst.

Es ist aber alles ein Risiko und in der Regal kann man sagen, dass der Stromlieferant früher oder später deinen wirklichen Verbrauch abrechnen wird. Ob sich dann eine Gerichtsverhandlung lohnt? Ich würde lieber deinen korrekten Zählerstand mitteilen und für die eventuelle Nachzahlung eine Ratenzahlung vereinbaren. Diese sind sogar in der Regel Zinsfrei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie RareDevil schon korrekt geantwortet hat: Du musst am Ende sowieso alles bezahlen!

Dies führt lediglich dazu, dass Du Abschläge in nicht korrekter Höhe zu bezahlen hast und entweder Dein Geld dort gebunden ist oder Du am Ende kräftig nachzahlen musst.

Bei Tarifänderungen während der Laufzeit könnten sich natürlich schon kleinere Verschiebungen - auch zu Deinen Gunsten - ergeben. Aber wirklich lohnen wird sich das sowieso nicht.

Am besten solche Spielchen überhaupt erst nicht anfangen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Wenn Du den Zählerstand nicht durch gibst, wird geschätzt. Das kann höher oder niedriger ausfallen. Auch einen zu niedrigen Stan dextra angeben macht erst mal nichts.. Spätestens dann, wenn die Ableser mal wieder persönlich vor der Tür stehen, oder der Zählerstand beim Umzug oder so als Endstand übermittelt wird, wird sowieso die komplett bis dahin aufgetretene Differenz nachberechnet... Also zahlen muss man eh letztlich alles, was man verbraucht hat. Egal was man zwischendurch für einen Mist macht, der gar nicht nötig ist... Und wenn dann wieder Tariferhöhungen kamen, zahlt man letztlich sogar mehr, weil der Differenzbetrag auf den höheren Tarif abgerechnet würde...

Strom?

Ja, das wird dann geschätzt auf der Grundlage der vorhergegangen Ablesungen, und nein meist ist das nicht besser, sondern immer etwas höher.

Ist eine Messeinrichtung für den Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister zum Zweck der Ablesung nicht zugängig, ist dieser zur Schätzung berechtigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber