Was passiert wenn man aus einer Einrichtung wegläuft?
Hallo. Ich habe den Drang wegzulaufen, weil heute mein Smartphone wieder gegen meinen Willen abgeholt wird um 17 Uhr. aber ich wohne in einer betreuten Wohngruppe für Erwachsene und ich weiß nicht was dann passiert und wann die Betreuer die Polizei rufen.
4 Antworten
Du weisst selbst das es Unsinn ist und nur Ärger produziert.
Von Amtswegen werden die der Polizei eine Vermißtenmeldung machen. Da du 17 Jahre alt bist und dich nur schlecht benimmst, wird die Polizei keine SoKo für dich bilden, sondern einfach abwarten, bis du irgendwann auftauchst.
Durch das Weglaufen beweist du nur, dass du über keine ausreichende Reife verfügst!
Wenn du erwachsen bist kannst du tun und lassen was du willst- nur wird dir dann ganz schnell keine Wohngruppe mehr bezahlt werden und dir droht die Obdachlosigkeit.
...aber auch gesetzlich betreute Erwachsene können nicht zum Verbleib in einer solchen Einrichtung gezwungen werden.
Doch, durchaus. Es gibt geschlossene betreute Einrichtungen. Beispielsweise in der Psychiatrie. Und Genaueres wissen wir nicht über den Fragesteller.
Nach einer Unterbringung nach dem PsychKG klang das für mich jetzt nicht- aber wenn dem so sein sollte dann klar.
Wenn dem so wäre, dürften sie ihm aber wiederum das Handy nicht abnehmen....
Gar nichts passiert. Ich habe auch irgendwie Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass in deinem betreuten Wohnen nicht öfter mal Leute weg bleiben...
leider offensichtlich nicht immer, man weiß nicht, warum FS einen Betreuer/Vormund hat