Was passiert mit dem Bankkonto und dem Buchgeld, von Leuten die lebenslänglich in den Knast müssen?

3 Antworten

Bei Verfahren, die mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe enden, fallen in der Regel Kosten im sechsstelligen Rahmen an. Für die notwendigen Ermittlungskosten, DNA-Gutachten, Sachverständigengutachten; Zeugenauslagen und was da noch alles dazukommen kann, sind schnell mal 100.000 Euro ratz fatz weg, Selbiges gilt für Schadensersatzforderungen der Geschädigten, bzw. Erben. Da wird schnell mal ein dinglicher Arrest beantragt, dass man diese Kosten sichern kann, falls überhaupt was zu holen ist.

Der Verurteilte wird von diesem Geld nichts sehen, das gilt auch für das übrige Vermögen.

Diese Verurteilung ändert daran nichts. Ihm gehört das Geld trotzdem. Er kann auch darüber verfügen, wobei die Nutzungsmöglichkeit in der JVA natürlich beschränkt ist. Natürlich muss er auch die Verfahrenskosten zahlen.

Das hängt davon ab ob eine Geldstrafe veranlagt wurde.

Eine Enteignung kann nur zum Wohl der Allgemeinheit erfolgen.

Lebenslänglich bedeutet 15 Jahre in Deutschland.

Der oder die Inhaftierte hat unter Umständen Nachkommen und Familie oder ist verheiratet usw.

Das kann man nicht einfach schließen.


PatrickLassan  27.07.2024, 11:59

Nach 15 Jahren kann ein Antrag auf Aussetzung der Reststrafe gestellt werden, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Das heißt nicht, dass man nach 15 Jahren entlassen wird. In der Regel sitzen zu lebenslanger Haft Verurteilte rund 20 Jahre ab.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__57a.html

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