Was halte ihr wenn vergewaltiger Lebenslänglich bekommen also ich meine das er/sie bis er/sie tot ist im Knast bleibt ?
13 Antworten
Nichts, das würde den Zweck einer Inhaftierung verfehlen. JVA's haben die Aufgaben, die Täter wieder in die Gesellschaft zu integrieren, sie zu resozialisieren.
Außerdem gibt es genügend falsche Anschuldigungen wegen Vergewaltigung, wodurch dann das eigentliche Opfer in den Knast kommt. Vergewaltiger werden ohnehin im Gefängnis nicht gerade gut von ihren Mitinsassen behandelt, lebenslang wäre da unzumutbar. Auch der Ruf ist für immer geschädigt, was schon bei einer tatsächlichen Vergewaltigung Strafe genug ist, sobald der Täter wieder auf freien Fuß ist.
Wieso sollten die mitinsassen den Menschen schlechter behandeln die wissen das doch garnicht oder bekommen die dann ein Schild was sie haben wo drauf steht was sie getan haben
Nein, das wäre unmenschlich. Und es hätte niemand etwas davon. Wenn er eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, soll er in eine geschlossene Psychiatrie, ansonsten hat das Gefängnis überhaupt keinen Sinn.
Vergewaltigung HAT u.a. die Möglichkeit die Strafe soweit auszudehnen. Das StGB schreibt soweit ich weiß nur eine Mindeststrafe vor, aber keine Höchststrafe. Ob diese de facto Höchststrafe von lebenslänglicher Haft im Einzelfall nun angemessen oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalls.
In jedem Falle finde ich die Aktuelle Regelung mehr als angemessen, eine zwingende höhere Straffestsetzung würde in meinen Augen der großen Bandbreite an Fällen in Puncto 'Vergewaltigung' nicht gerecht werden.
Wenn die Person nach Feststellung des Gerichts auf unbestimmte Zeit eine Gefshr für die Gesellschaft darstellt muss dies so entschieden werden. Ansonsten halte ich es für höchst unsinnig und sogar gefährlich wenn Personen die keine Juristen sind sich anmaßen zu urteilen wer wie lange "weggesperrt" werden soll/muss
Wenn die Person nach Feststellung des Gerichts auf unbestimmte Zeit eine Gefshr für die Gesellschaft darstellt muss dies so entschieden werden.
Nein, so kann nicht entschieden werden, denn das StGB sieht in diesen Fällen keine lebenslängliche Freiheitsstrafe vor, 15 Jahre mehr nicht.
Schonmal gehört das die Sicherungsverwahrung keine Strafe ist?
Lese dazu einfach mal den § 66 StGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__66.html
Vielleicht fällt Dir ja was auf.
Ich darf doch davon ausgehen das sich Deine Antwort auf die Frage bezieht. Daher ist der Satz auch den Teil folgenden der Frage zu sehen:
das er/sie bis er/sie tot ist im Knast bleibt ?
Daher ist sie falsch, denn eine Bestimmung das jemand bis zum Tod im Knast (nicht Sicherungsverwahrung) bleibt ist verfassungswidrig.
Lies die antwort mal richtig. Dann wirst du feststellen, dass ich nichts von Knast geschrieben habe sondern davon, dass entsprechen entschieden werden muss wennn das Gericht der Auffassung ist. Hier wird keinerlei Wertung oder Urteil dazu abgegeben was die Entscheidung beinhaltet.
Die antwort ist korrekt. Obs dir nun passt oder nicht. Wenn du nicht in der Lage bist die Antwort zu verstehen und da dinge reininterpretierst die dort nicht stehen oder auch nur ansatzweise impliziert werden ist das dein Problem nicht meins.
Und interessant, dass du den Rest des Kommentars schlichtweg ignorierst.
Das hat nichts mit überheblichkeit zu tun.
Überheblich ist es zu behaupten man könne auf einem Gebiet absolut nichts mehr lernen.
Zudem habe ich täglich mit Gesetzen zu tun und zwar in einem Rechtsgebiet von dem du vermutlich nicht viel mehr weißt als das es existiert.
"Wo habe ich das behauptet? "
Ich helfe Personen mit Gedächnisverlust gern auf die Sprünge:
"ich muss in Sachen Recht sicher nichts lernen."
Ich kann dir versichern, das du in Sachen recht eine Menge von mir lernen könntest. Aber in deiner überheblichkeit verstehst du nichtmal, das es mehr als ein Gebiet im Recht gibt.
Tja dann hättest du das spezifizieren müssen. Du sagst man könne dir in Sachen Recht nichts beibringen. Diese Aussage hat mit der Frage jedoch absolut garnichts zu tun.
Und wenn dein Wissen sich auf Strafrecht beschränkt kannst du in Sachen Recht noch enorm viel lernen. Weil, wie bereits festgestellt, gibt es diverse Rechtsgebiete. Also drück dich beim nächsten mal klarer aus oder spar dir deine Überheblichkeit.
Was meinst du wohl warum in meinem Kommentar das Wörtchen "fast" auftaucht? Das bedeutet nämlich klar das ich mich natürlich auch mit anderen Rechtsgebieten befassen kann. Dafür muss ich mich dann in die entsprechenden Gesetze einlesen. Das kann ich, denn ich weiss wo was steht und kann es verstehen und umsetzen, mehr braucht selbst ein Jurist nicht.
Tja, dann ist deine Aussage du könntest im Recht nichts mehr lernen nicht nur ansatzweise sondern sogar vollkommen Falsch. Gerade wenn du angeblich soviel Ahnung vom Recht hast und dich dann noch an den Formulierungen anderer aufhängst solltest du auf eine vernünftige Aussagekraft und genauigkeit deiner Kommentare wert legen.
Aber dies Doppelmoral ist dir scheinbar entgangen.
Nochmal zum mitschreiben: von mir könntest du sogar sehr viel lernen. Aber es scheitert bei dir ja schon daran, das du nicht verstehst, dass es mehr als nur das Strafrecht gibt. Zudem bist du der unsagbar traurigen Fehlinformation aufgesessen Juristen müssten nur ein paar Gesetze lesen um alles über Recht zu wissen.
Da hilft dir auch dein rumgeeire nicht weiter. Aber halte du dich ruhig für einen Experten im Strafrecht und das obwohl du nichtmal Jurist bist.
Das würde den Opfern nur Schaden zufügen.
Denn warum nicht gleich töten, wenn es keinen Unterschied macht, es jedoch die Chancen erhöht nicht erwischt zu werden.
Doch das tut es. Die höchste zeitige Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre (§ 38 StGB) und ist somit auch die Höchststrafe bei allen Verbrechen die begangen werden, mit Ausnahme von Mord, besonders schwerer Fall des Toschlags oder Hochverrat gegen den Bund.
Ein Experte für Recht sollte das eigentlich wissen.