Was passiert eigentlich mit den Waren , wenn der Postbote einen Unfall hat .?
Klar logisch viel geht vermutlich kaputt , aber wie wird das dann geregelt , bekommt jeder Kunde seinen Preis zurück und muss dann das Unternehmen für den Schaden aufkommen oder haftet der jenige der für den Unfall zuständig ist
4 Antworten
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Ganz einfach:
Der jeweilige Absender stellt erst einen Nachforschungs- und dann einen Erstattungsantrag an die Post. Der weiß ja nicht warum das Paket nicht angekommen ist (und die Post wird das auch nicht zugeben dass ein Unfall passiert ist). Dann bekommt der Absender die Ware ersetzt.
Bei einem Verkehrsunfall den ein anderer verursacht hat, hält sich die Post dann an dessen Versicherung und holt sich von dort sämtliche Schäden wieder.
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Hallo, so wie ich das sehe, besteht der Fracht Vertrag zwischen dem absender und dem Fracht Führer; wird Ware beschädigt oder geht sie verloren, kann der Empfänger seine ansprüche gegen den Fracht Führer direkt nach§ 421 hgb geltend machen;
Ob und was die Versicherung leistet, kann m.E. auf die Ansprüche des empfängers keinen Einfluss haben
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Wenn der Zusteller schuld ist, zahlt das Zustellunternehmen bzw. dessen Versicherung den Schaden, wenn jemand anderes schuld ist, dessen Versicherung.
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Das wird wohl die Versicherung übernehmen.
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Vom Postboten oder von der Firma ?