Was passiert bei abgelaufenen TÜV (8 Monate)?
Eine Frage an Verkehrsrechtsexperten: Ein PKW fährt mit 8 Monaten TÜV abgelaufen ins Ausland (Start in DE dann durch Österreich, Schweiz, Italien) Wird er von der Polizei in DE angehalten gibt es dann nur ein Bußgeld oder wird die Weiterfahrt verhindert? Und wie sieht es in Ö, CH, und IT aus?
3 Antworten
Von bis
Wenns eine ranzkarre ist kann selbst bei frisch TÜV auf Verkehrssicherheit geprüft werden
Auf jeden Fall Strafe mit vorführen.
Evtl nen Punkt.
Im Ausland interessiert das nicht kann aber bei Mängeln stillgelegt werden
Ok also nach Italien könnte die Person es schaffen und könnte bei einer Kontrolle mit aufforderung zum Vorführtermin einfach ihr Auto abmelden.
Wenn du damit im Ausland einen Unfall mit Personenschaden hast, kann es sein, dass du dort erst einmal in U-Haft gehst, bis geklärt ist, dass deine Versicherung für den Schaden aufkommt.
Da kann dir das Fahrzeug am Straßenrand still gelegt werden. Dann darfst du das abschleppen lassen.
In Deutschland: 80€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen, 1 Punkt im FAER.
Zumindest Mängelkarte und Vorführung beim TÜV binnen 14 Tagen, alternativ auch sofortige Stilllegung mit Verbot der Weiterfahrt. Kommt auf die Rennleitung an.
Im Ausland: Kommt auf das jeweilige Land, kann auch bis hin zur Stilllegung gehen.
Bei einem Unfall hast Du dann nochmal ganz andere Probleme. Das kann sogar mit U-Haft enden bis alles geklärt ist.
Hey danke. Was genau meinst du mit Vorführen und wieviel Zeit hat man dafür? Und was passiert wenn man zu dem Termin zum vorführen nicht erscheint?