TÜV letzten Monat abgelaufen?
Mein TÜV ist letzten Monat abgelaufen und ich habe bis jetzt noch keinen neuen Termin. Ich habe gelesen dass man den TÜV innerhalb des Monats machen muss, wenn der TÜV abläuft, sonst gibt es nach 2 Monaten ein Bußgeld. Wie muss ich das verstehen? Darf ich jetzt 2 Monate überziehen oder nicht?
4 Antworten
Wenn die HU im Februar abläuft, kannst du sanktionsfrei den TÜV auch im März oder April noch machen. Danach kostet es sowohl beim TÜV, als auch bei Ordnungsamt/Polizei was.
Wenn die HU im Januar fällig ist, dann darfst du noch bis Ende März fahren. Ab April gibt es, sofern es auffliegt, ein Verwarnungsgeld. Die Kosten für die HU steigern sich dann auch um 20 Prozent.
Nein, Du darfst den Termin für die HU nicht überziehen.
Es wird halt nur nicht sofort geahndet. Trotzdem ist es nicht erlaubt.