Was muss man nach Abbruch der Ausbildung alles beachten?

3 Antworten

Ja, du musst dich ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit melden. Sofort.

Als erstes sofort Agentur für Arbeit informieren. dann wird geklärt ob du Anspruch auf arbeitslosengeld 1, arbeitslosengeld 2 oder keine Ansprüche. möglicherweise bist du noch familienversichert

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Melde dich sofort bei der Arbeitsagentur Arbeits- bzw Ausbuildungssuchend. Dann bist du weiter versichert. Alles andere, ob und welche Gelder dir zustehen, welche Formulare du ausfüllen musst usw, wird dann direkt vor Ort geklärt.