Arbeitslos melden Arbeitsamt?

8 Antworten

Kann sein, sie reagieren erst komisch.

Aber: wenn Du krank warst, musst Du Dich erst am 1. Gesund-Tag melden.

Lass Dir da nichts anderes erzählen!
Und notfalls legst Du Widerspruch ein.

Als Beweis legst Du die AU vor.

Viel Spaß auf dem Amt.. ich darf gleich auch hin, neuer Job klappt erst zu später.

Wenn du gekündigt worden bist, hättest du dich direkt nach der Kündigung arbeitssuchend melden müssen. Jetzt kann es sein, dass du eine Sperrfrist für eine bestimmte Zeit fürs Arbeitslosengeld bekommst.

Woher ich das weiß:Recherche

Mal vorausgesetzt du hast dir einen ALG - 1 Anspruch erworben, bist wieder arbeitsfähig, also nicht mehr AU - geschrieben und stehst somit der Vermittlung wieder zur Verfügung, dann kann es passieren das du wegen deiner verspäteten Arbeit suchend Meldung nach § 159 SGB - lll ( regelt die Sperrzeiten beim ALG - 1 ) eine Sperrzeit von 1 Woche bekommst.

Du hättest dich dann nach Erhalt deiner Kündigung erst einmal Arbeit suchend melden müssen, dies hättest du z.B. auch telefonisch machen können, dazu hättest du nach Erhalt der Kündigung max.3 Tage Zeit, also am 3 Tag hätte die Meldung spätestens erfolgen müssen.

Ja, bekommst du. Man kann sich online arbeitslos melden oder anrufen. Deine Krankheit hat dich nicht daran gehindert.

Du solltest besser zu einem Anwalt gehen, während Krankheit kann man nicht gekündigt werden.


Violetta1  03.02.2020, 08:10

Falsch, kann man.

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