Was muss ich beachten, wenn ich meinen Tiefgaragenstellplatz untervermiete?
Ich bin Mieter einer Wohnung, bei der ich auch den Tiefgaragenstellplatz mit anmieten musste. Da ich kein Auto besitze, würde ich ihn gern vermieten? Laut meines Vermieters geht das klar. Wie ist das hinsichtlich Schäden, falls zb. mein Mieter irgendwie den Stellplatz stark verschmutzt mit Öl etc. oder beschädigt? Da ich ja gegenüber meinem Vermieter ja auch hafte. Was muss ich diesbezüglich beachten, damit ich nicht auf den Kosten sitzenbleibe, falls es zu einem Schadensfall kommen sollte? Gibt es da spezielle Verträge, die man bei so einer Untervermietung abschließt, welche Haftungsfragen einbeziehen? Sollte ich da vielleicht fragen, ob derjenige eine Haftpflichtversicherung hat? Wie macht man sowas üblicherweise? Kann ich den Stellplatz auch nur befristet vermieten? Weil wenn ich ausziehen sollte müsste ja der Vertrag dann auch beendet werden. Oder hat man auch als Mieter eines Stellplatzes Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag?
3 Antworten
Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters; der Rest ist dann Ihr persönliches Risiko.
Dieser angedachte Vertrag wäre ein Gewerbemietvertrag, den du befristen kannst oder aber auch nicht. Zur rechtzeitigen Kündigung brauchst de keinen Grund. Der Mieter muss dir gegenüber haften.
In deinem Fall besteht Vertragsfreiheit, du kannst dein Vertrag also gestalten wie du gerne willst, solange du damit nicht gegen geltendes Recht verstößt.