Was machen wenn 14 Jährige Schwester einen 25 Jährigen Freund hat?

5 Antworten

der 25 Jährige sollte den ball flach halten besser ist es ..und lieber 4 Jahre warten

die ganzen $ stimmen nicht mehr und sind alle Alt ... an seiner stelle würde ich nix

mit personen unter 18 Jährige anfangen

Aber das muss jede person selbst wissen -- aber in der heutigen zeit denken Alle

M und W nur an 0815 Sex

und wen das Mädel schwanger wird 14 Bis 17 dann kommt ich will das kind nicht

oder wollte kein kind in dem alter ::: wen sie es behält schön auf Vaterstaats Kasse

wie es so manche machen ..

wie die sendung -- Kinder - bekommen kinder


Hallo torirer!

Was machen?
Warum sollte "man" überhaupt etwas "machen"?

Ich verstehe immer unlogische Dinge nicht.

Ich kann schon verstehen, dass man sich für die eigenen Geschwister interessiert und sich auch gelegentlich sorgt. Nur, unterm Strich geht es Dich nichts an und die Schwester ist wohl alt genug, diverse Privatangelegenheiten selbst zu entscheiden. Ich kenne weder Dein Geschlecht noch Dein Alter (ist ja eigentlich auch irrelevant), doch meine ich, dass Du es sicherlich auch nicht so cool finden würdest, wenn Dich Eltern, Geschwister oder gar Fremde bevormunden bzw. sich in Deine Privatangelegenheiten einmischen oder etwas "machen" würden.

Zudem denke ich, dass -wenn es fest ist- der Freund schon bei Euch war und Deine Eltern davon wissen. Und, ihre Eltern werden wohl das auch wissen.

Das (Nicht)Wissen um etwas schmälert keineswegs die Rechte und Tatsachen.

Kennst Du den Freund?
Ist es ein Assi?
Behandelt er Deine Schwester schlecht?
Ist es wohl automatisch zwecks Alter ein Massenmörder, Triebtäter, Vergewaltiger? Solche Dinge werden Jungs/Männern ja pauschal angedichtet.

Und, was wäre denn, wenn der Freund 16 Jahre jung wäre?
Dann ist es wohl -nur weil eine Zahl zu Deiner Meinung passt- in Ordnung?

Man mag ja diverse Situationen als befremdlich, skurril und komisch empfinden.
Mir geht es auch nicht darum, ob es gut oder schlecht ist. Ich finde es immer nur "befremdlich", wenn Menschen, die keine Ahnung haben, pauschal alle Menschen in einen Topf werfen und dann obendrein noch meinen, dass alle Menschen jeder einzelnen Altersklasse identisch wären.

Ich war auch einmal ein Kind und selbst als Teenager habe ich genau gewusst, was ich möchte. Nur weil Menschen unter 18 sind, sind diese keine eiskalten Roboter und gänzlich doof. Warum man diesen Menschen diverse Dinge abspricht, ist mir schleierhaft. Und, ob der Partner nun 16, 18, 20, oder 90 ist, ist doch egal. Ich kann doch meine Ansichten und Bedürfnisse nicht 1:1 auf Dritte übertragen, diese dann bevormunden. Wenn Mensch xyz eben "dies" so mag, dann ist "dies" eben die Sache dieser Person. Das hat mich nichts anzugehen und interessiert mich ehrlich gesagt auch gar nicht. Was der Nachbar macht, ist mir egal. Es juckt mich einfach nicht.

Ich finde es immer bemerkenswert, wenn Menschen anhand irrelevanter Attribute etwas hineininterpretieren und Dritten andichten.

Rechtlich ist es so, dass solche Beziehungen erlaubt sind. Klar gibt es auch Bedingungen, aber davon gehe einmal pauschal aus. Zudem gibst Du wenig Infos, sodass man vermuten und sich den Rest denken muss.

Ich habe auch eine Schwester. Und? Was juckt mich das Privat- und Liebesleben meiner Schwester? Und, würde sich meine Schwester bei mir einmischen,
dann würde ich eine Ansage machen und weiter mein Ding durchziehen.

Und, nur einen "Freund" zu haben, sagt einmal gar nichts aus.

Selbst "SEX" wäre rechtlich erlaubt. Schaue hier:
https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/informationen/altersgrenzen-im-sexualstrafrecht/

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Sex, Mädchen, Frauen)

torirer 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 20:06

Du findest das Unlogisch? Du meintest doch du bist im Mensa Klub. Muss da nicht der IQ bei 130 liegen? Alle sagen ich bin neidisch, aber das ist einfach nur falsch. Es geht auch nicht um den Altersunterschied von 11 Jahren als solches.

Nur selbst der Wendler wurde gecancelt und da war es weniger schlimm. Es sind auch Gesellschaftliche folgen der Ausgrenzung zu bedenken.

Und man muss das mal umkehren. Warum interessiert sich jemand aus perspektive des 25 Jährigen für eine 14 Jährige. Das kann doch häufig nur zwielichtige gründe haben. Zumindest lässt sich das nicht ausschließen.

Ich finde ich habe das Recht und die Pflicht mich einzumischen(Ich bin 20). Es ist ja eine besondere Situation, ich würde sowas nicht machen bei jemanden in der gleichen Altersspanne.

kekendnd  29.09.2024, 22:13
@torirer

Ich gebe dir hier absolut Recht. Mit 14 können die allermeisten so viele Dinge nicht richtig einschätzen, auch nicht die möglichen Motive des 25 jährigen. An deiner Stelle würde ich einfach mal mit deiner Schwester darüber reden und womöglich auch mit den Eltern.

Letztenendes bin ich aber auch nur einer ausm Internet

torirer 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 20:08

Ein Gegenbeispiel, wenn ich etwas mache und es war unbegründet bin ich der Idiot. Wenn ich aber recht hatte und ich habe nichts gemacht, was bin ich denn dann?

Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre (siehe unten) hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, sind sexuelle Handlungen von Personen über 21 Jahren mit 14- und 15-Jährigen nach § 182 Abs. 3 StGB als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar, wenn die Person über 21 Jahren die „ihr gegenüber fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausnutzt. Schon bevor 2015 die Worte „ihr gegenüber“ eingefügt wurden, reichte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht aus, sondern es musste die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen dieser Unfähigkeit durch den Erwachsenen im Einzelfall überprüft werden.[2] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[3] Bei § 182 Abs. 3 StGB handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt. Das Recht zur Stellung des Strafantrags hat der gesetzliche Vertreter des Opfers, die Antragsfrist beträgt 3 Monate. Falls der gesetzliche Vertreter nicht mindestens 3 Monate vor dessen Volljährigkeit von der Tat und der Person des Täters erfahren hat, kann das Opfer selbst innerhalb von 3 Monaten nach der Volljährigkeit Strafantrag stellen (§§ 77 und 77b StGB). Falls kein Strafantrag gestellt wird, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, falls ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist. Der Versuch ist nach § 182 Absatz 4 StGB strafbar. Völlig unklar ist das Verhältnis des § 182 Abs. 3 StGB zum seit 10. November 2016 geltenden Tatbestand sexueller Übergriff, in der Regel wird Tateinheit oder Gesetzeseinheit zu dem mit höherer Strafe bedrohten § 177 StGB vorliegen.

Bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) galt bis 30. Juni 2021 in vielen Fällen ein Schutzalter von 16 Jahren (jetzt 18 Jahre, siehe unten). Bei § 174 Absatz 2 Nr. 1 blieb das Schutzalter bei 16 Jahren; diese Vorschrift kommt bei Erziehungs- (z. B. Schule) und Betreuungseinrichtungen (z. B. Heim) nur zur Anwendung, wenn der Jugendliche zwar der Einrichtung, in der der Täter arbeitet, aber nicht ihm persönlich anvertraut ist (dann Schutzalter 18 Jahre) und auch keine Ausnutzung der Stellung vorliegt.

Woher ich das weiß:Recherche

LeviundNick  18.09.2024, 15:26

Dieser Paragraph 182 StGb sagt einfach nur wer einer Person unter 18 Jahren ein Entgelt für sexuelle Handlungen bietet, wer eine Zwangslage ausnutzt, oder auch, wer die sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen ausnutzt, macht sich strafbar. Hättest nicht alles da einfach kopieren müssen (was nebenbei auch total unverständlich teilweise geschrieben ist) es ist erlaubt wenn er sie nicht ausnutzt oder Geld verlangt Punkt. Und von mangelnder sexueller Selbstbestimmung kann man jedoch nur ausgehen, wenn Unerfahrenheit vorliegt. Und das wird in der Regel zu verneinen sein. Denn Personen über 14 Jahre sind üblicherweise durch Schule, Medien und den Freundeskreis ausreichend aufgeklärt und können daher einschätzen, ob sie etwas tun möchten oder nicht.

IsaJea  18.09.2024, 20:16
@LeviundNick

Ich hätte Quelle: Wiki dazu schreiben sollen.

Wenn Dir der Text zu viel ist, reicht nachtürlich der § 182 StGB

LeviundNick  18.09.2024, 20:20
@IsaJea

Nein aber der Text hat kein finales Ergebnis. Ein Gesetz analysieren hätte er auch gekonnt…

Theoretisch können ihre Eltern dafür sorgen, dass der Fall überprüft wird, da es Ausnahmen gibt, wann so eine Beziehung nicht legal wäre. Dabei kann aber genauso gut herauskommen, dass diese Beziehung im gegenseitigen Einverständnis stattfindet, da das Schutzalter in DE bei 14 Jahren liegt. Davon aber ganz abgesehen ist es wohl am sinnvollsten, anstatt blind um sich zu schießen und dafür zu sorgen, dass die 14 Jährige keine Ansprechpartner hat, wenn sie diese irgendwann benötigen sollte, lieber mit ihr und dem Mann zu reden. Ihn also kennenzulernen und einen Eindruck von der Art der Beziehung zueinander zu gewinnen. Und wenn du das nicht kannst, dann überlasse das Menschen in ihrem Umfeld, die dazu in der Lage sind.

Den Freund kennenlernen und ein bisschen auf den Zahn fühlen.

Wenn er korrekt ist und deine Schwester ernsthaft liebt: garnichts machen! ❤️

Wenn er ein Idiot ist und deine Schwester nur ausnutzt: mit den Eltern reden und dem Kerl ne Ansage machen! 🤬