Kann man was dafür, wenn man sich als 25 jähriger in eine 16 jährige verliebt?

8 Antworten

Gegen ein echtes Verlieben innerhalb einer auf Dauer ausgerichteten Partnerschaft ist nichts einzuwenden. Du musst Dir nur darüber im Klaren sein, dass Du eine besondere Verantwortung gegenüber einem noch nicht voll ausgereiften Menschen hast.

Wenn Du dagegen einfach nur ihre Unreife ausnutzt, um schnell an Sex zu kommen: Pfui!

Gegen Gefühle kann man nichts machen, du solltest dennoch wissen, dass es falsch ist. Diese 16-jährige ist nicht auf derselben Ebene wie du, ihr habt andere Interessen und Vorstellungen. Bitte denke darüber nach, wie du darauf kommst, Gefühle für eine Teenagerin zu hegen, obwohl du erwachsen bist.


anonym817271 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 15:25

Und wenn es eine 18 jährige ist?

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Justbelaser  12.07.2024, 17:36
@anonym817271

Bei dieser Frage, würde ich deine eigene Reife überdenken. Mit 18 Jahren ist sie volljährig. Da man mit 16 wohlgemerkt minderjährig ist, ist man noch eine Schutzbefohlene, mit der kein Erwachsener eine romantische Beziehung pflegen würde, könnte er sonderlich rational denken.

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anonym817271 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 17:41
@Justbelaser

Schutzbefohlene wäre sie, wenn ich Lehrer oder irgendwas in der Richtung wäre… also nein.

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Joa, in gewisser Weise schon. Seine Gefühle kann man sich zwar nicht aussuchen, als erwachsene Person sollte man aber über ausreichend Selbstbeherrschung und Rationalität verfügen, um sich nicht blind von irgendwelchen Instinkten steuern zu lassen.


Nein kann man nh ist halt die liebe. wenn du das alter magst alleso und erlaubt ist es auch

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, genauso wenig, wie irgendjemand was dafür kann, wenn er sich in einen Gleichaltrigen verliebt oder in jemanden, der 50 Jahre älter ist.


anonym817271 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 15:16

Dann ist es aber auch falsch, wenn man was gegen so eine Beziehung hat, bicht wahr?

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Lmorg  12.07.2024, 15:21
@anonym817271

Kommt drauf an. Eine Beziehung setzt eine Handlung/Entscheidung voraus. Handlungen und Entscheidungen kann man sehr wohl rational steuern und bewerten.

Wenn der deutlich jüngere Part geistig noch nicht die nötige Reife und Weitsicht besitzt, um eine Beziehung mit einem 25 Jährigen einzugehen, sowie leicht zu manipulieren ist, dann ist es schon nicht falsch, wenn ein Veto gegen so eine Beziehung eingelegt wird.

Das ist eine moralische Frage, keine juristische. Denn juristisch ist nichts gegen 16 und 25 einzuwenden.

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