Darf ich eine 16 jährige Freundin mit 25 haben?

9 Antworten

Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten. 

Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden geregelt. Und da gilt in Deutschland folgendes:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem Fall mit etwas größerem Altersunterschied erzählen:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren glücklich verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.

Ich wünsche den alles Glück der Welt, besonders deswegen, weil auf dem Weg zu ihrem Familienglück einiges in die Brüche gegangen ist.

Sie hatte immer wieder betont, dass die Beziehung und vor allem der Sex von ihr ausging und er am Anfang auch dagegen war, ihr aber bis zum Strafgericht (fast) niemand geglaubt hat.

Sie wurde, weil sie die Beziehung nicht beenden wollte, enterbt und hat selbst um die Inobhutnahme des Jugendamtes gebeten. Den Kontakt zu ihren Eltern hat sie über Jahre gemieden, weil sie ihren Eltern nicht verzeihen konnte, was vorgefallen war. Das Problem war dabei weniger die Anzeige, sondern viel mehr, dass ihr ihre Eltern nicht geglaubt haben.

Erst auf Anraten des Bekannten nähert sie sich ihren Eltern langsam wieder an.

Und er muss mit einem Unterrichtsverbot dafür bezahlen, dass sein Versetzungsantrag, den er aus dem Grund gestellt hatte, dass sie auf das Berufskolleg wechselte, abgelehnt wurde. Die Schule und die Schulaufsicht wussten, schon bevor der Schulwechsel von ihr auf das Berufskolleg endgültig vollzogen wurde, von der Beziehung. Da finde ich es nicht in Ordnung, sie auch noch in seine Klasse zu setzen.

Und dazu, dass sie auch immer wieder mit Vorurteilen, die sich hier aus der ein oder anderen Antwort herauslesen lassen, zu kämpfen haben, brauche ich wohl auch nichts weiter zu sagen.

Ist ja jeden seine eigene Entscheidung.

Ich bin 26 und könnte mir nichts unter 20 Jahren vorstellen, weil man gar nicht auf der gleichen Ebene kommunizieren kann, außer du bist in der Entwicklung noch etwas zurück, was auch nicht schlimm ist.


anonym817271 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 12:15

Wieso sollte man nicht auf gleicher ebene sein?

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Loewe789686  11.07.2024, 12:18
@anonym817271

Du hast ja mit 25 ganz andere Themen über die man sich gemeinsam unterhält (wie Hausbau, finanzielle Themen, etc.) und auch vom sexuellen könnte ich mir keine Anziehung zu einer Minderjährigen vorstellen.

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TheMordred  11.07.2024, 12:20
@Loewe789686

Redet von Schule und Prüfungen und kommst so von der Arbeit, ohh ich habe vergessen einzukaufen, haha. Und gerade +20 sex mit U18 hat einen sehr komischen Nachgeschmack, wie ich finde.

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Loewe789686  11.07.2024, 12:23
@TheMordred

Man ist ja mit dem Alter im Leben in einer ganz anderen Phase unterwegs als mit 16 Jahren und ich finde das es schon grenzwertig ist bzw. kann ich es einfach nicht nachvollziehen.

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Ja, darfst du, mit Einverständnis deiner Eltern, die, wenn sie etwas Hirn haben, es dir verbieten sollen!

Grundsätzlich müssen die Eltern gem. § 1626 Abs. 3 BGB den Umgang mit anderen Personen erlauben, wenn diese Beziehung für die Entwicklung des Kindes förderlich ist. Etwas anderes gilt dann, wenn die Beziehung für die Entwicklung schlecht ist oder eine Gefährdung von den besagten Freunden ausgeht.


anonym817271 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 16:49

Ist das so?

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Nova2040  11.07.2024, 16:49
@anonym817271

JA, Eltern haben das Umgangsbestimmungsrecht für dich. § 1626 Abs. 3 BGB

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Refu14  11.07.2024, 17:02

Da dies allerdings nicht Teil des StGB ist müsste ein Verbot des Umgangs allerdings Zivilrechtlich durchgesetzt werden ....

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Nova2040  11.07.2024, 17:03
@Refu14

Ja, das sollte kein Problem darstellen bei einem Erwachsenen Mann von 25 Jahre, der auf Minderjährige Mädchen steht!

Wäre ich die Mutter des Mädchens würde ich mich aber vorher mit ihm unterhalten, danach hätte er sowieso kein Interesse mehr..... Garantiert!

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YvonneM2508  11.07.2024, 17:10

Da muss das minderjährige Kind aber wirklich gefährdet sein (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes). Der größere Altersunterschied alleine ist kein Grund.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist, entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

wenn sie etwas Hirn haben, es dir verbieten sollen!

Und damit riskieren, die Tochter für immer zu verlieren?

Ich habe in meinem Umfeld einen ähnlichen Fall erlebt. Siehe meine Antwort.

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Nova2040  11.07.2024, 17:41
@YvonneM2508

Worüber reden wir hier eigentlich?

Ein normaler Mann von 25 Jahre wird nie eine Beziehung mit einer Minderjährigen eingehen.

Ich unterstelle ihn Pädophile Machenschaften und wenn du etwas Verstand hast und eine Frau wärst, würdest du mir zustimmen!

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YvonneM2508  11.07.2024, 18:00
@Nova2040

Ich bin eine Frau und solange die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, sind mir Altersunterschiede egal.

Ein normaler Mann von 25 Jahre wird nie eine Beziehung mit einer Minderjährigen eingehen.

Würde ich so nicht behaupten. Den Bekannten aus meiner Antwort würde ich schon als normal ansehen.

Ich unterstelle ihn Pädophile Machenschaften

Mit Pädophilie haben die Fälle hier nichts zu tun. Pädophilie ist das sexuelle Interesse an Kindern vor Eintritt der Pubertät. Mit 15/16 ist man hingegen schon mitten in der Pubertät.

Solange minderjährige Kinder ab 14 nicht durch die Beziehung zu einem Älteren gefährdet sind, hat man als Eltern kaum legale Möglichkeiten, die Beziehungen zu unterbinden.

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Nova2040  11.07.2024, 18:04
@YvonneM2508

Lange Rede kurzer Sinn .... Was will ein 25 Jahre alter Mann von einer Minderjährigen? Ach ja ..... Philosophische und poetische Gedanken austauschen..... Mensch, sie ist noch ein Kind!

Der Type hat nur ein Interesse an ihr und scheint etwas abartig zu sein! Da du ihn mit aller Gewalt verteidigst, überkommt mich immer mehr der Gedanke ... Mit wem ich wohl hier schreibe?!

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YvonneM2508  11.07.2024, 18:31
@Nova2040
Da du ihn mit aller Gewalt verteidigst, überkommt mich immer mehr der Gedanke ... Mit wem ich wohl hier schreibe?!

Nur weil ich eine andere Meinung vertrete als du, denkst du, ich wäre der Bekannte?!

Es herrscht immer noch Meinungsfreiheit. Da gehört es aber auch dazu, andere und weniger populäre Meinungen zuzulassen und zu akzeptieren, ohne gleich jemanden persönlich anzugreifen.

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Nova2040  11.07.2024, 19:16
@anonym817271

In westlichen Gesellschaften wird eine pädophile Störung diagnostiziert, wenn die Person mindestens 16 Jahre alt und mindestens 5 Jahre älter als das Kind ist, das als Objekt ihrer Fantasien oder Verhaltensweisen dient.

SIE 16 Jahre, er 25 Jahre = Klarer Fall! Und was sagst du jetzt ?!

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anonym817271 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 22:07
@Nova2040

Verstehst du das überhaupt? ☠️😅 Nach dieser Logik wäre ich dann auch ein Pädo wenn ich auf eine 20 jährige stehen würde.

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Nova2040  11.07.2024, 22:37
@anonym817271

Du findest solche Themen witzig?

Klar, dass Jungs das ganze hier nicht ernst nehmen, dein Profil braucht ein Update.

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anonym817271 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 12:56
@Nova2040

Ich finde es lustig weil du keine Ahnung hast, wovon du überhaupt sprichst.

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Nova2040  12.07.2024, 13:09
@anonym817271

Lässt mich kalt, solche Männer müssen knallhart die Konsequenzen spüren.

Du scheinst dich hinter einen Level 2 Account zu verstecken. Frauen in deiner Altersgruppe scheinst du ja nicht gewachsen zu sein, deswegen vergreifst du dich ja an Minderjährige ...... Nicht war der Herr ?!

Deine Antworten entlarven dich:

https://www.gutefrage.net/nutzer/anonym817271

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anonym817271 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 14:24
@Nova2040

Und was ist daran illegal? Ich hab dich auch geschrieben, dass es falsch ist, die Naivität auszunutzen.

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Wenn ich verliebt wäre, würde mich das Alter absolut nicht interessieren. Es gibt so viele Mädels welche in diesem Alter schon geistig wie körperlich sehr reif sind. Wenn das alles im Einvernehmen und im Idealfall mit dem Wissen der Eltern passiert, wären mir Paragrafen, Vorschriften und das Geschwäz der anderen so was von egal.

Ja dürfen schon , wenn beide damit einverstanden sind, eventuell sind die Eltern ja nicht damit einverstanden, aber wenn beide das wollen geht's doch wohl.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung