Was machen?

2 Antworten

Urlaubsentgelt ist das Geld, was man im Urlaub statt des normalen Gehalts erhaelt. Vereinfacht ausgedrueckt: Im Urlaub heisst das Gehalt nicht Gehalt, sondern Urlaubsentgelt. Hast du denn uberhaupt Urlaub gemacht und waehrend diesem kein Geld bekommen?

Oder meinst du eine Urlaubsabgeltung? Das ist das Geld, das man erhaelt, wenn seinen Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht mehr antreten kann, also quasi ein finanzieller Ersatz fuer nicht verbrauchten Urlaub. Da du aber vor dem 1. Juli ausgeschieden bist, hast du fuer das laufende Jahr auch nur einen anteiligen Urlaubsanspruch erworben.

Die Urlaubsabgeltung muss auf Verlangen des ausgeschiedenen Arbeitnehmers gezahlt werden. Dazu bedarf es keiner vertraglichen Vereinbarung. Wird sie dann trotzdem nicht gezahlt, kannst du sie beim Arbeitsgericht einklagen. Einen Anwalt brauchst du dafuer nicht. Nimmst du dir aber doch einen, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du die Klage gewinnst. Du wirst sie gewinnen, weil du einen gesetzlichen Anspruch auf die Urlaubsabgeltung hast.

Warum solltest Du noch warten? Der Zeitraum ist längst vorbei; das Geld steht Dir zu.