Was kostet ein Patent. Ab wann (Kosten) ist es weltweit geschützt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorhandene Technik kann man, soweit ich weiß, nicht patentieren lassen, nur weil die Anwendung anders/neu ist. Vielleicht liege ich da auch falsch.

Ansonsten rechnet man bei einem Patent im Schnitt mit 20.000 bis 25.000 Euro Aufwand min. Und nein, das ist nicht weltweit. ;-(


sinarium841 
Fragesteller
 13.04.2022, 17:54

Da mags't du recht liegen. Mit den Kosten. Bei einer andersweitigen Anwendung:

Bin ich mir nicht sicher. Andere/Neue Anwendung ist nicht patentwürdig?

Da habe ich so einige Zweifel, denn eine neue Idee der Vermarktung sollte...

eigentlich... etwas wert sein.

Und nein - Es geht hier nicht um's Geld - habe genug davon. Mir geht es um:

Nenn es : Anerkennung meiner Idee.

Aber bei dem nicht unerheblichen Kostenaufwand? Was denkst du?

Oder?

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tinalisatina  13.04.2022, 19:05
@sinarium841

Schwierig. Eigentlich gibt es ja vom DPMA eine Erfindererstberatung (ein Wort, das nur von einer amtlichen Stelle kommen kann). Diese ist aber momentan ausgesetzt, wegen Corona. Warum die Recherchesäle mit entsprechenden eingehaltenen Regeln geschlossen sind, erschließt sich (mir) ebensowenig wie die Tatsache, dass die Erfindererstberatung nicht telefonisch möglich ist und, was die DPMA-Mitarbeiter, die hier vorher tätig waren, nun machen.

Ist schade, denn das hätte Dir sicher helfen können. Wobei, das ist München (also Bayern). Wenn Du in Deiner Nähe eine Außenstelle hast, frag da mal an, vielleicht gibt es da sinnvollere Regeln.

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sinarium841 
Fragesteller
 14.04.2022, 02:40
@tinalisatina

Danke für deine recht offene Antwort. Bevor ich mich in unnütze Kosten stürze, würde ich gern mehr über diese "Erfindererstberatung" erfahren.

Kannst du und wenn nicht: Wer?

Oder?

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tinalisatina  14.04.2022, 07:57
@sinarium841

Wie gesagt, da musst Du schauen, welche DPMA Außenstelle bei Dir in der Nähe ist und dort mal anrufen. Kann auch sein, dass sich die Möglichkeiten im Zuge der Corona-Maßnahmen ändert.

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sinarium841 
Fragesteller
 14.04.2022, 19:35
@tinalisatina

Danke. Ich schätze Menschen, die reagieren/antworten.

Erfolg garantiert.

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Hallo sinarium841,

wenn du die Anmeldung durch einen Profi ausarbeiten lässt brauchst du inkl. Amtsgebühren in Deutschland je nach Aufwand 2500€ bis 6000€. Hier am besten den Patentanwalt beim Erstgespräch um seine Prognose und ggf. Stundensatz bitten. Viele bieten dafür eine kostenfreie Erstberatung für Erfinder an.

Ich empfehle dringend die Anmeldung von einem Anwalt ausarbeiten und vor betreuen zu lassen. Ein guter Patentanwalt macht auch eine grobe Recherche, damit du zumindest erahnen kannst ob die Anmeldung Sinn hat.

Um dein Risiko zu minimieren, kannst du nach einer Erstanmeldung in Deutschland darauf hinwiesen, dass du eine Nachanmeldung im Ausland erwägst. Wenn du dann bei der Einreichung deiner Anmeldung gleich Prüfungs- oder Rechercheantrag stellst bekommst du mit etwas Glück (und einem gut formulierten Anspruchssatz) innerhalb von 10 Monaten einen ersten Recherchebericht, der dir anzeigt wie gut deine Chancen stehen.

Weitere Kosten kommen dann mit dem Prüfungsverfahren (Erwidern von Prüfbescheiden; rechne mal mit der Erwiderung von zwei Bescheiden zu je min. 900€) und Nachanmeldungen im Ausland auf dich zu. (z.B. Übersetzungen, Beauftragung ausländischer Vertreter usw.) Für jede weitere Anmeldung rechne mal im Schnitt mit 5.000€ bis 8.000€. Für "teure Staaten" wie die USA gerne auch 20.000€.

Das Amt selbst schickt dir keine Rechnungen, es erwartet vom Anmelder selbstständig die fälligen Gebühren (z.B. Recherchegebühren, Jahresgebühren) zu entrichten. Jahresgebühren sind in Deutschland ab dem 3. Jahr fällig und steigen mit jedem Jahr bis zu einem Maximum von knapp 2.000€.

Ein Verletzungsverfahren kostet bei kleineren Summen etwa zwischen 30.000€ und 80.000€ wobei es durch die Instanzen keine Grenze nach oben gibt. In der Regel wird jemand, den du mit deinem Patent angehst auch versuchen dein Patent zu vernichten, d.h. mit einem Einspruch oder Nichtigkeitsklage gegen dich vorgehen. Auch hier kommen dann Kosten auf dich zu.

Patente müssen, wenn sie verletzt werden, von dir selbst vor einen Richter gebracht werden (i.d.R. Verfahren vor einem Landgericht). Das bedeutet „Anwaltszwang“, also Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Der Patentanwalt kümmert sich „nur“ um Erteilung bzw. Aufrechterhaltung deines Patents.

Kosten für die Überwachung ob jemand dein Patent verletzt können ohne genaue Fallkenntnis von mir nicht prognostiziert werden.

Hier mal ein paar Grundlagen zusätzlich:

  • Territorial Prinzip: Das Patent gilt dort wo es angemeldet und erteilt ist, zwar gibt es internationale Anmelde- oder Prüfverfahren, Patente sind aber nationale Rechte und müssen daher kostenaufwendig in jedem Land betreut werden. Ein weltweites Patent gibt es nicht.
  • Lebensdauer: Mit wenigen Ausnahmen, z.B. den USA muss für die Aufrechterhaltung eines Patents eine jährliche Gebühr entrichtet werden. Diese steigt mit den Jahren. Die maximale Geltungsdauer eines Patents liegt (von speziellen Ausnahmen abgesehen) bei 20 Jahre.
  • Voraussetzung: Für ein Patent muss eine Erfindung „neu“ sein und auf einem „Erfinderischen Tätigkeit“ beruhen, d.h. die Merkmale dürfen für einen Fachmann nicht naheliegen.
  • Berechtigung: Als Angestellter hat i.d.R. immer dein Arbeitgeber Anrecht auf die Erfindung. Zu einer Meldung bist du (mit wenigen Ausnahmen) verpflichtet.

sinarium841 
Fragesteller
 13.04.2022, 18:19

Nun - das war recht detailliert. Danke! Mir würde die Einreichung einer Idee bei einem Patentamt reichen. Und ja - nenn mich ruhig: überkandildet.Mir ist aus unerfindlichen Gründen: Danach. Aber deine ausführliche Antwort war nicht vergebens: Information ist alles - selbst wenn...es.nur zu einigen Ünberlegungen führt.

Oder?

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DerGrafDuckula  13.04.2022, 18:26
@sinarium841

Wenn ich helfen konnte freut mich das. Jeder Erfinder der seine Entwicklung beim Amt einreicht ergänzt das Fachwissen für alle und gibt anderen die Möglichkeit auf diesem Wissen aufzubauen. Daher: Viel Erfolg!

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